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Nachträgliche Ausmusterung wegen fehlender Kraft?

Begonnen von reFlexX, 10. Oktober 2009, 12:14:04

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ulli76

DU-Verfahren dauern ewig- in der REgel mehrere Monate- ein Ausnahme stellt das beschleunigte Verfahren am Anfang der AGA dar.

Zum Ablauf: Der DV erstellt ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit. Das geht zum Truppenarzt und der schreibt sein Urteil drauf: Normalerweise so was wie: Dauerhaft nicht verwendungsfähig. Neubegutachtung frühestens in 2 (manchmal 3) Jahren. Einleitung eines DU-Verfahrens empfohlen. Das wird dem Soldaten durch den DV eröffnet. Der schreibt zusätzlich ne Stellungnahme, wie er das sieht und schickt das Ganze and die personalbearbeitende Dienststelle (z.B. SDBw). Dann dauert´s erstmal ne Weile. Irgentwann entscheidet die SDBw/PersAmt dass ein DU-Verfahren eingeleitet wird. Jetzt geht´s ganz schnell. Der Truppenarzt muss innerhalb von 4 WOchen ein sog. truppenärztliches Gutachten erstellen und der Chef schreibt nochmal ne Stellungnahme. Diesmal geht es darum, ob derjenig dienstunfähig ist (kann ja sein ,dass er für seine vorgesehene Verwendung nicht mehr geeignet ist, aber was anderes machen könnte). Dann wird beides zum zuständigen SanKdo geschickt. Dort schreibt der LSO (leitende SanOffz) eine gutachterliche Stellungnahme und schickt das Ganze weiter an den beratenden Arzt der SDBw/PersAmt. Dort schreibt der beratende Arzt die 2. gutachterliche Stellungnahme. Am Ende wird dann entschieden, dass die Dienstunfähigkeit festgestellt wird oder halt auch nicht (normalerweise schon). DAfür gibt´s dann das 2. 90/5er "Feststellung der Dienstfähigkeit" und irgentwann kommt dann die Entlassungsverfügung und derjenige wird entlassen. Wobei es von medizinische Seite noch ein 3. 90/er gibt: Nämlich die Entlassungsuntersuchung.

Kenn grad mehrere FÄlle, die schon 3-4 Monate am laufen sind.

Übrigens: Die ganzen Stellungnahmen vom DV und die Bescheide werden natürlich dem Soldaten eröffnet und dieser kann noch dazu STellung nehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

reFlexX

#16
Nun, jetzt befinde ich mich ja am Anfang der AGA. Was bedeutet da nun beschleunigtes Verfahren? Kann sich das trotzdem so dermaßen hinziehen?

Oder bin ich schon Zeuge eines beschleunigten Verfahrens? Immerhin hab ich gestern den versiegelten Umschlag in die Hand bekommen mit der Info, dass das Verfahren eingeleitet wurde, sprich das mit dem Verfahren einleiten etc hab ich ja schon innerhalb einer Woche hinter mich gebracht.

Und in der Entlassungsuntersuchung wird was genau gemacht?
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

ulli76

Kann sein, dass du grad noch in der Frist für das beschleunigte Verfahren bist. Dann geht das tatsächlich sehr schnell.
Entlassungsuntersuchung ist ganz einfach: Hörtest, Sehtest, BLutdruck, Urintest, Zahnart und nochmal Gespräch mit dem Arzt (eigentlich Untersuchung- aber bei kurzen DIenstzeiten macht man das oft nicht). Es geht darum, festzustellen, ob du ggf. Schäden durch den Wehrdienst erlitten hast. Ob es so ausführlich gemacht wird, wenn jemand noch in der AGA entlassen wird, kann ich nicht sagen.
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Rollo83

Was hast du jetzt eigentlich genau das ein DU eingeleitet wurde.Also soweit ich weiss muss man da ja doch schon was schlimmeres haben.
Selbst bei so Verletzungen wie Bänderrisse und Knochenbrüche werden keine DU's eingeleitet so lange man sagen das das es wieder ausheilt.

Ich hatte vor kurze Zeit einen Freund Uffz xyz der hat sich mit dem Auto fast tot gefahren.Ich weiss nicht genau was er alles hatte aber  Knochenbrüche waren es einige.Er wurde logischerweise etwas länger krank geschrieben und operiert.Einige Monate späteer jetzt war er wieder im Dienst.Im Moment ist er wieder kzh weil er nochmals eine Metallplatte herausgenommen bekommen hat.

P.S. Bist du nur Wehrdienstleistender?

mailman

Es darf aber nicht zu lange daueren mit ausheilen.

Ich hab mal gelernt das die Heilung nicht länger als 1 Jahr dauern darf.

reFlexX

Dann hoffe ich, dass ich tatsächlich noch in der Frist bin. Immerhin sieht es nach deiner Definition für das DU-Verfahren zumindest so aus.
Ich mag dort so schnell wie möglich raus (leider). Ja ich bin Wehrdienstleistender, hatte mich dafür ja sogar freiwillig gemeldet um zu schauen ob der Bund auch längerfristig etwas für mich sein könnte aber mit dem Arm funktioniert das einfach nicht, demnach sehe ich darin logischerweise keinen Sinn mehr.

Nochmal zur Erinnerung: Ich hatte damals eine Strecksehnendurchtrennung und beim Bund musste ich leider feststellen, dass mein Arm dem nicht gewachsen ist. Mir fehlt die Kraft im Arm um die Waffen zu bedienen und bei Belastung habe ich Schmerzen an der operierten Stelle. Mit Ausheilen hat das bei mir nur wenig zu tun, immerhin war der Unfall vor 8 Jahren. Selbst wenn ich jetzt ewig KzH geschrieben würde und die AGA wiederholen müsste, würd ich früher oder später dann wieder beim Arzt hängen, quasi ne Endlosschleife.
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

Rollo83

Ja das meinte ich ja das Heilung in Sicht sein muss.Das die genaue Zeit ein Jahr ist ok das wusste ich jetzt nicht genau aber kann sehr gut stimmen.
Aber um ein ganzes Jahre krank geschrieben zu sein da muss man ja schon wirklich was schlimmeres haben was eventuell gar nicht mehr weg geht.

Rollo83

Vielleicht wurd das nicht richtig operiert.Kann man da nix mehr beheben, hat der Arzt das so gesagt.
Ich mein OK als Wehrdienstleistender ist es logisch das man da direkt ausgemustert wird bei so einer Sache.
Bei der Musterung haben die nix dazu gesagt.Hast du vorher schon mal Schmerzen gehabt oder gemerkt das die Kraft fehlt?

ulli76

Also es soll eine Heilung innerhalb eines Jahres in Sicht sein. Das gilt allerdings vor allem für Soldaten, die ihre AGA schon hinter sich haben. Wehrpflichtige mustert man dann oft auch nicht mehr aus, weil das Verfahren auch schon mal fast so lange dauern kann, wie die Restdienstzeit dauert- da kann man sich die Arbeit auch sparen.
Beim reFlexX ist es ja anscheinend so, dass eine Besserung in nächster Zeit nicht unbedingt zu erwarten ist und er dem Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht gewachsen ist.
Bei nem Soldaten nach der AGA/am Ende der AGA hätte man ggf. auch erstmal zuwarten können oder nen Dienstposten finden können wo er den Finger nicht so braucht.
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Rollo83

Und den hätte man mit 100%iger Sicherheit sehr schnell gefunden.
Zugschreiber und fertig isset.Aber ok ohne die AGA geht halt nix.

ulli76

LEtztendlich ist es halt ne Einzelfallenscheidung und nicht ohne GRund gibt es das beschleunigte Verfahren.
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Rollo83

Ist ja auch in Ordnung so und hat seinen Sinn.Wäre ja dumm wenn der Rekrut jetzt gut 2 Monate MSG geschrieben wird oder so Quatsch.

reFlexX

#27
Jepp, seh ich genau so. 2 Monate MSG als Rekrut oder länger ... macht einfach keinen Sinn. Heilung ist in der Tat nicht zu erwarten, demnach eigentlich ne klare Sache.
Dann bin ich mal gespannt wann das Ergebnis auf dem Tisch liegt ...

Was mich noch interessiert: Das truppenärztliche Gutachten, was beinhaltet das? Ein ausführliches Gutachten hab ich ja schon aus dem BWK. Wird das dann einfach verwendet oder was muss der Truppenarzt da genau machen?
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

ulli76

Das ist letztendlich ein Formblatt, was der Truppenarzt ausfüllen muss. Da eht es um die Krankheitsgeschichte, akutelle Beschwerden, Krankheitsverlauf und so. Und du wirst gefragt, ob du ne WDB geltend machen willst. Ich denke in deinem Fall wird der TrA nicht unbedingt noch ausführlich untersuchen, da ja ein Facharztbefund vorliegt und der Befund relativ eindeutig sein sollte.
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reFlexX

Das denke ich wohl auch, deswegen hab ich mal gefragt. Sollte dann eigentlich schnell gemacht sein dieses Gutachten. Hoffe ich nur, dass sich der TrA nicht Zeit lässt mit dem verschicken  ::)
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

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