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Geburtstag der Schwester.

Begonnen von andor922, 30. Oktober 2009, 15:19:36

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andor922

Hallo,
Ich wollte fragen ob ich für den Geburtstag meiner Schwester frei bekomme???
Grüße Andor

Rollo83

Ist die Frage ernst gemeint????

Also Sonderurlaub gibt es sicherlich nicht.Wäre aber lustig die Reaktion vom DV zu sehn wenn sie diese Frage Stellen.
Sie können natürlich einen normalen Urlaubsantrag stellen.

andor922

Wieso so nach dem Motto "jawohl Herr Oberstabsschinder"  ;)
Aber danke für die Information...

ulli76

Solange es nicht in der AGA ist, ansonsten auch keine dienstlichen GRünde dagegen stehen und du noch Urlaubstage hast, kannst du ganz normal Urlaub beantragen. Entscheiden tut´s wie immer der DV.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: Rollo83 am 30. Oktober 2009, 15:25:25
Also Sonderurlaub gibt es sicherlich nicht.Wäre aber lustig die Reaktion vom DV zu sehn wenn sie diese Frage Stellen.

Ich kenne einen ähnlichen Fall. Ein GWDL fragte ob er SU für die Hochzeit seiner Schwester kriegen könnte. Der Spieß sagte "Nur wenn Sie der Bräutigam sind". Der GWDL verneinte das sachlich und nüchtern und kapierte die Pointe erst beim Verlassen des Büros.
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Rollo83

Genau so eine Antwort hätte ich von einem typischen DV erwartet.
Manchen Soldaten sind aber auch ein bischen dumm müssen wir ja mal zugeben.Die Frage alleine wäre mir schon extremst peinlich.
Es bekommt ja im zivilen auch keiner Sonderurlaub weil der Kanarienvogel gestorben ist.

miguhamburg1

ok, Rollo, das ist ja interessant, dass Sie Ihre Schwester mit einem Kanarienvogel vergleichen ...  ;D

Aber in der Tat, es ist schon merkwürdig, wie wenig sich Leute Gedanken über das machen, was sie bewegt, bevor sie aktiv werden. Meines Wissens nach hängen immer noch an jedem Schwarzen Brett im Bundeswehrbereich Übersichten, wofür man Sonderurlaub beantragen kann. Wer lesen kann ist da schon klar im Vorteil!!!

sliderbp

Wobei ich persönlich der Hochzeit eines nahen Familienmitgliedes schon eine etwas andere Bedeutung zumesse als einem Geburtstag. Ich würde als DV zumindest Sonderurlaub für Hochzeiten der Geschwister geben.

ulli76

Wobei der entsprechende Soldat durchaus auch ganz normalen Urlaub nehmen kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Ja, was passierte wohl, wenn man die Anlässe für Sonderurlaube generell in die Verantwortung der DV legen würde, mag ich mir gar nicht ausdenken, lieber Kamerad sliderbp...

Und, ich darf daran erinnern, dass unser TE hier die Frage nach dem Sonderurlaub wegen des Geburtstages seiner Schwester stellte....


ulli76

Ne, er hat nur gefragt, ob er frei bekommt, von SU war erstmal nicht die REde. Im Übrigen ist es ein hartnäckiges Gerücht, dass man in der AGA nur SU und keinen EU bekommt. Bei triftigen Gründen kann sehr wohl EU gewährt werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

Umgekehrt: Bei trifftigen Gründen kann Urlaub nicht gewährt werden!
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ulli76

Jaja- die AGA ist schon ein triftiger dienstlicher Grund. Trotzdem wird im Einzelfall abgewogen, ob es auf Seiten des Bewerbers einen triftigeren Grund gibt, trotzdem frei zu bekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Bei mir in der AGA hat ein Rekrut nicht mal wegen Todesfall frei bekommen.Ich mein das war die Cousine und er war angeblich nicht nah genug verwand mit ihr.Das fand ich scho recht heftig.

sliderbp

@miguhamburg1

Ich bezog mich auf den Beitrag von Schlammtreiber, wo ein Beispiel mit einer Hochzeit angeführt wurde. Und ich persönlich kenne zumindest keinen zivilen Arbeitgener, der seinem Mitarbeiter bei der Frage nach Urlaub für diesen Tag Steine in den Weg gelegt hätte (um mal gleichzeitig Rollos etwas unpassendes Kanarienvogel-Beispiel mit einzubeziehen).

Letztendlich habe ich meine Meinung geäußert und ich persönlich würde keine dienstliche Begründung sehen, einem mir unterstellten Soldaten die Teilnahme an einer Hochzeit innerhalb des engsten Familienkreises zu verwehren.