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Verdienst des Grundwehrdienstes

Begonnen von berliner_89, 15. November 2009, 20:03:21

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berliner_89

Hallöchen,

wollte mal fragen was genau man nun an Geld im Grundwehrdienst bekommt?
Habe mir schon ein paar Sachen dazu durchgelesen,aber noch nicht wirklich verstanden.
Danke für alle Antworten. :)

Rollo83

#1
Hier!

2 sekunden Suche !!!!!


Edit:
Link lesbar und zielführend verkürzt.

berliner_89

also bekommt man in den ersten 3.Monaten 282,30€.
Habe in einem Heft von der Bundeswehr gelesen,dass man zudem Sold noch Verpflegungsgeld bekommt.
Und das man Entfernungsgeld bekommt 51 Cent pro Kilometer stimmt das?

MediNight

Google ist Ihr Freund ;) !

Schlagworte: "Leistungskatalog, Grundwehrdienstleistende, Reservisten"

Wenn das nicht reicht, was Sie dort finden, dann fragen Sie Ihren Rechnungsführer, wenn Sie dabei sind!

berliner_89

naja wie gesagt sehe da nicht ganz so durch.
Bekomm ich nun als Grundwehrdienstler Verpflegnugsgeld?
Und bekomm ich auch Entfernungsgeld?
und vorallem ist das zusätzlich zu den 282,30€?
Bitte um eine fürmich einfach zu verstehende Antwort. ;)

MediNight

Man sollte schon lesen können ;) ! Wer schreibt eigentlich die Postings für Sie?

Sie bekommen im Folgemonat Verpflegungsgeld für die Mahlzeiten, die Sie in diesem Monat nicht einnehmen konnten, z. B. weil Sie im Wochenden oder im Urlaub waren! Die Mahlzeiten, die Sie nicht einnehmen, weil Sie zu faul waren, früh aufzustehen und zum Frühstück zu gehen, bekommen Sie NICHT ausbezahlt! Einzelmahlzeiten werden nach den Regelsätzen ausbezahlt, ganze Tage ergeben den doppelten Verpflegungssatz, der im Leistungskatalog erwähnt ist!

Die Mobilitätspauschale wird im § 8 d des Wehrsopldgesetzes erläutert und ebenfalls zusammen mit dem Wehrsold ausbezahlt! Wer mehr als 30 km weg von der Kaserne wohnt, erhält einmal im Monat für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Kaserne (Die Entfernung berechnet der ReFü mit einem Routenplaner!) den Betrag von € 0,51, maximal jedoch € 204,--, ausbezahlt!

Warum versuchen Sie es nicht einmal mit den benannten Quellen? Sind Sie zu faul oder zu ... ?

berliner_89

die postings schreibe natürlich Ich!

okay glaube,dass ich jetzt verstanden habe.
Bekomme zum Sold die nicht eingenommenen Malzeiten ausser natürlich ich war zu faul zum aufstehen.
Und bekomme das Entfernugsgeld jedoch nicht mehr als 204€ auch zum Sold dazu.

PvtM

Zitat von: berliner_89 am 15. November 2009, 21:07:28
die postings schreibe natürlich Ich!

okay glaube,dass ich jetzt verstanden habe.
Bekomme zum Sold die nicht eingenommenen Malzeiten ausser natürlich ich war zu faul zum aufstehen.
Und bekomme das Entfernugsgeld jedoch nicht mehr als 204€ auch zum Sold dazu.

Das ist nicht ganz richtig.
Du bekommst das Verpflegungsgeld nur ausbezahlt, wenn du nicht gemeldet bist.
Sprich Wochenende,Urlaub, oder anderweitige gemeldete Abwesenheit.
Das heißt, wenn du nicht essen gehst um Geld zu bekommen, kannste das schonmal direkt vergessen.
Nach der AGA könntest du dich von der Verpflegung abmelden, aber dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eine davon war z.B unter 25 Kilometer weit von der Kaserne wegzuwohnen.

Ansonsten alles ja