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Kann man den Wehrdienst noch NACH der AGA verweigern?

Begonnen von Kopitke, 12. November 2009, 11:37:55

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berliner_89

genau das meinte ich in meinen Beitrag woher wollen hier manche wissen,ob er keinen Bock hat!?
Vielleicht ist es so!Vielleicht aber auch nicht und es gibt andere Gründe für seine Verweigerung.
gibt doch viele Gründe warum er vlt verweigern will.

MediNight

Das mag durchaus sein, berliner89 ;) ! Leider akzeptiert das dementsprechende Gesetz nur GEWISSENSgründe! Und wenn die nicht vorliegen, kann er sich gewisse Gründe dorthin schieben, wo die Sonne niemals hin scheint! Verstanden ;) ?

berliner_89

hab ich jemals was anderes gesagt!? ;)
Es ist mir schon klar das Faulheit oder kein Bock haben KEIN Grund sind!

MediNight

Zitat von: Kopitke am 12. November 2009, 11:37:55..., da das alles überhaupt nicht seinen
Vorstellungen entspricht...

Und was ist mit dieser Aussage? Sind das Gewissensgründe? Ich glaube mehr, dass das gewisse Gründe sein dürften ;) !

Merke: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;) !

berliner_89

da das alles überhaupt nicht seinen Vortsellungen entspricht,habe ich nicht geschrieben.Und ausserdem kann man das auch so oder so sehen.
Und selbst wenn es keine wie du sagst Gewissensgründe sind,sondern gewisse Gründe hat er trotzdem das Recht zu verweigern ohne das man hier so blöd dafür angemacht
wird oder etwa nicht!?

MediNight

Zitat von: berliner_89 am 17. November 2009, 18:04:47... oder etwa nicht!?

Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts :D !

Und ... wenn man den Gesetzestext lesen und verstehen kann, dann ist es mehr "... oder etwa nicht!"

Extra für Sie der § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG):

"(1) Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
(2) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten."

Muss ich dazu noch was erklären ;) ? Oder haben Sie jetzt verstanden, dass "kein Bock" definitiv KEIN Gewissensgrund ist!

berliner_89

das oder etwa nicht war eine Frage ob es sein muss blöd hier angemacht zu werden,wenn man verweigern möchte. ;)
Und wenn man Gewisse Gründe hat zu verweigern,heisst das doch nicht das man zu Faul ist oder keinen Bock darauf hat.

mailman

Im Eingangspost steht was von "enstpricht nicht seinen Vorstellungen" und das hat wohl eher wenig mit dem Gewissen zu tun.

schlammtreiber

Zitat von: berliner_89 am 17. November 2009, 18:15:54
das oder etwa nicht war eine Frage ob es sein muss blöd hier angemacht zu werden,wenn man verweigern möchte. ;)

Ey Alda, sagst du isch laba blöd an oda wass? Ey hassu voll Schweinegrippe im Kopf oda wass? Boah Alda, ich schwör, isch date deine Mudda!!!
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

vivalaelectro

Ich glaub berliner_89 und MediNight werden richtige gute Freunde  ;D

Rollo83

Das wird ein Vater Sohn Verhältniss, vom Alter würd es ja passen. ;D


berliner_89

Zitat von: schlammtreiber am 18. November 2009, 08:36:06
Zitat von: berliner_89 am 17. November 2009, 18:15:54
das oder etwa nicht war eine Frage ob es sein muss blöd hier angemacht zu werden,wenn man verweigern möchte. ;)

Ey Alda, sagst du isch laba blöd an oda wass? Ey hassu voll Schweinegrippe im Kopf oda wass? Boah Alda, ich schwör, isch date deine Mudda!!!

Sehr Themenbezogener und vorallem sehr hilfreicher Beitrag. ;)

Fitsch

#28
komm, geh für 5min auf die stille Treppe  ;)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

berliner_89