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Kündigung im krankheitsfall

Begonnen von Stunt, 25. November 2009, 17:02:16

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Stunt

hallo leute
ich habe heute meine kündigung erhalten bin noch zivilist (kündigung zum 1.12.09)
meine überlegung ob ok oder nicht sei mal dahingestellt!!!

lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??
(probezeit 6 monate da bin ich noch drin)

mailman

In der Probezeit kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

StOPfr

Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??

Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 
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mailman

Ahh

hab das falsch verstanden. Sofern du keinen Resturlaub mehr hast dann musst du zum 1.12 gehen.

Aber krankschreiben bringt ja nix mehr, außer das du das dann der AGentur melden musst wenn es über den 1.12 rausgeht.

BulleMölders

Zitat von: StOPfr am 25. November 2009, 17:54:02
Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 
Sehe ich genauso, du brauchtest nur die letzten Tage nicht mehr zur Arbeit.

AriFuSchr

Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung spielt ohnehin keine Rolle, sie erschwert höchstens die Zustellung der Kündigung an den Empfänger, da eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung damit nicht möglich ist  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Flexscan

Zitat von: StOPfr am 25. November 2009, 17:54:02
Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??

Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 

doch er braucht dann nicht mehr in den Betrieb und kann so die Zeit nutzen, um sich einen anderen Job zu suchen
hat dann praktisch "Urlaub"  ::) ;)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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mailman

Es reicht m.W. auch aus wenn sie per Einwurfeinschreiben zugestellt wird.

Sonst wären ja manche Leute "nie zuhause" oder der Briefkasten würde nie geleert.


Ich halte mich im mom auch genau an die Vorgaben der Agentur. Nur ienmla den Briefkasten leeren und am Samstag gar nicht :P

StOPfr

Zitat von: Flexscan am 25. November 2009, 18:30:30
...doch er braucht dann nicht mehr in den Betrieb und kann so die Zeit nutzen, um sich einen anderen Job zu suchen  hat dann praktisch "Urlaub"  ::) ;)
Stimmt auch wieder  ;)!
Darum gings dem TE aber nicht. Die nachträgliche Krankschreibung hebt die bereits erfolgte Kündigung nicht auf; schon gar nicht innerhalb der Probezeit.

Was die Jobsuche angeht: Wenn Stunt schon eine Einberufung hat wirds schwierig.
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Flexscan

ok nu hab ichs geschnallt.

nein eine Kündigung wird nicht unwirksam durch Krankschreibung.

im Profil steht er wird Jäger FA im Januar nächsten Jahres.

da ist dem AG durchaus nachzuvollziehen warum er gekündigt wurde.

Bleibt also dann quasi 1 Monat ohne Einkünfte bzw bekommt ALG.

Also würde ich schleunigst zum Amt und Antrag stellen damit ich für Dezember mein Geld bekomme.

Gruss an den Nachbarn aus Homberg  :P
MkG Flex
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Fitsch

Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
hallo leute
ich habe heute meine kündigung erhalten bin noch zivilist (kündigung zum 1.12.09)
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lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??
(probezeit 6 monate da bin ich noch drin)

aha - Du lasst Dich krankschreiben.

Von wem lässt Du Dich vorher verletzen / krank machen?

Oder hast Du keinen Bock mehr und willst dadurch Sozialleistungen (Entgeltfortzahlung durch den AG) erschleichen?

Schäm Dich, ab in die Ecke ...
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Stunt

^^steh scho drin im Eck;)
mal ne andere Frage wenn ich mir fuer die Woche noch ne Krankmeldung hol dürften mir die Urlaubstage doch nicht gestrichen werden oder?? Es geht um überstundengeld ;)

Gruß

StOPfr

Für die Dauer der "Krankschreibung" dürfen nicht gleichzeitig Urlaubstage angerechnet werden.
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Fitsch

Da der TE sich offenbar nur widerrechtlich Leistungen erschleichen will mach ich hier kurzerhand dicht.

Weiter Auskünfte erteilt das, noch zuständige, Lohnbüro  ;D

Horrido
Fitsch
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