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Begonnen von andrea0815, 30. November 2009, 23:57:04

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andrea0815

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn, mittlerweile 22 Jahre alt, hat einen festen Arbeitsplatz & seid nunmehr 5 Jahren immer wieder und wieder Post von der Bundeswehr erhalten, in welchem ihm mitgeteilt wurde, das er seinen Dienst an der Waffe zu leisten hat!
2x hat er jetzt schon dieses Schreiben, inkl. Fahrscheine erhalten & immer wieder ist sein Betrieb einen neuen Versuch gestartet ihn freigestellt zu bekommen!
Auf Grund von Unabdinglichkeit, worauf ich jetz aber nicht weiter eingehen will und kann, ob fehlender Informationen meinerseits!
Ich halte meinen Sohn für sehr verantwortungsvoll & pflichtbewusst, als er vor 5 Jahren zur Musterung gegangen ist, wurde er als T2 eingestuft! Danach hat er seine Ausbildung begonnen, erfolgreich abgeschlossen & ist jetz weggezogen und hat in einer neuen Stadt eine, wie erwähnt, eine feste Arbeitsstelle bekommen!

Jedes mal wenn er jetzt weider einen Brief bekommt und zum Wehrdienst aufgerufen wird, wirkt er regelrecht am Boden zerstört! Er hat Angst seine Arbeit zu verlieren, sich zu verschulden (der Lohnunterschied ist ja schon enorm & Ich kann ihn nicht finanziell unterstützen), er wirkt wie gelähmt .. Ich verlange keine Anteilnahme von ihnen, aber dennoch belastet mich das wirklich sehr, deshalb meine Frage:

Kann er sich denn nicht irgendwie, ich möchte sagen, vom Grundwehrdienst "befreien"? Vielleicht von Seiten seines Betriebes oder so ähnlich? Oder hat er ein Anrecht auf eine neue Musterung? Denn es ist ja schon einige Zeit vergangen, in welcher auch gesundheitliche "Veränderungen" eingetreten sind.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und verbleibe mit besten Grüßen!

Flexscan

Zitat von: andrea0815 am 30. November 2009, 23:57:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
Jedes mal wenn er jetzt weider einen Brief bekommt und zum Wehrdienst aufgerufen wird, wirkt er regelrecht am Boden zerstört! Er hat Angst seine Arbeit zu verlieren, sich zu verschulden (der Lohnunterschied ist ja schon enorm & Ich kann ihn nicht finanziell unterstützen), er wirkt wie gelähmt .. Ich verlange keine Anteilnahme von ihnen, aber dennoch belastet mich das wirklich sehr, deshalb meine Frage:

Kann er sich denn nicht irgendwie, ich möchte sagen, vom Grundwehrdienst "befreien"?

Nein kann er sich nicht denn jeder männliche Bundesbürger ist lt Gesetz verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten.

Dennoch braucht er um seinen Job keine Angst zu haben, denn der Arbeitgeber muss deinen Sohn nach Arbeitsplatzschutzgesetz (zu Wolverine schiel) wieder einstellen.

Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer aufgrund des Wehrdienstes nicht kündigen, sondern seinen Arbeitsplatz für die entsprechende Dauer freihalten.

Also ganz entspannt bleiben.

Wenn er dann seinen Wehrdienst antritt, wird es allerdings erhebliche finanzielle Einschnitte geben, ich glaub der durchschnittl !9 bekommt zZt ca 400 Euro im Monat, dazu eine kostenlose Fahrkahrte um zur Kaserne zu kommen.

Desweiteren besteht die Möglichkeit, die Miete übernommen zu bekommen (zu einem gewissem Satz), da ist die Unterhaltssicherungsbehörde für zuständig.

Das war ein kurzer Einschnitt was einem jungen Wehrpflichtigen so erwartet, bei weitern Fragen ruhig melden ich hab grade leider nicht die Zeit näher drauf einzugehen.

MkG Flex
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Rollo83

Eine neue Musterung bzw Nachuntersuchung ist selbstverständlich möglich wenn die letzte 5 Jahre her ist und es gesundheitliche Veränderungen gibt.Ihr Sohne wäre übrigends verpflichtet Veränderungen dem KWEA zu melden.


mailman

Es gibt die Möglichkeit der Unabkömmlichkeitsstellung. Das hat man in meinem Lehrbetrieb auch mit ehemaligen Azubis gemacht. Hat aber nur in einem von 3 Fällen geklappt.
Ist aber immer vom Fall abhängig.
Ansonsten ist die Wehrpflicht ja bald leider nur noch 6 Monate lang das sollte man aushalten.


Auf eine Nachmusterung hat man keinen Rechtsanspruch auch nicht nach 5 Jahren.

schlammtreiber

Zitat von: andrea0815 am 30. November 2009, 23:57:04
Jedes mal wenn er jetzt weider einen Brief bekommt und zum Wehrdienst aufgerufen wird, wirkt er regelrecht am Boden zerstört!

Er wird seit nunmehr 5 Jahren aufgefordert seinen Wehrdienst zu leisten und verdrängt den Gedanken so erfolgreich, dass die aufkommende Realität in Form eines Briefes ihn jedesmal am Boden zerstört?

ZitatEr hat Angst seine Arbeit zu verlieren,

Dacvor schützt ihn das Gesetz. Sein Arbeitgeber muss ihn nach dem Wehrdienst wieder einstellen.

Zitatsich zu verschulden (der Lohnunterschied ist ja schon enorm & Ich kann ihn nicht finanziell unterstützen),

Dafür ist die Unterhaltsicherungsbehörde da, die Grundwehrdienstleistende finanziell stützt.

ZitatKann er sich denn nicht irgendwie, ich möchte sagen, vom Grundwehrdienst "befreien"? Vielleicht von Seiten seines Betriebes oder so ähnlich?

Das hat er doch schon geraume Zeit versucht wenn ich recht verstehe?

ZitatOder hat er ein Anrecht auf eine neue Musterung? Denn es ist ja schon einige Zeit vergangen, in welcher auch gesundheitliche "Veränderungen" eingetreten sind.

Eingetretene gesundheitliche Veränderungen rechtefertigen es durchaus, eine neue Musterung beim Kreiswehrersatzamt zu erbitten.

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Ritschi


ZitatDacvor schützt ihn das Gesetz. Sein Arbeitgeber muss ihn nach dem Wehrdienst wieder einstellen.


Mir sind so einige fälle bekannt die nach dem GWD wieder eingestellt wurden und denen dann wegen irgendwelchen betrieblichen gründen gekündigt wurde weil der chef sich in der zeit des GWD schon jemand neues eingestellt hatte.

schlammtreiber

Zitat von: Ritschi am 01. Dezember 2009, 10:05:44
Mir sind so einige fälle bekannt die nach dem GWD wieder eingestellt wurden und denen dann wegen irgendwelchen betrieblichen gründen gekündigt wurde weil der chef sich in der zeit des GWD schon jemand neues eingestellt hatte.

Mir sind so einige Fälle bekannt in denen weibliche Angestellte entlassen wurden weil sie sich nicht vom Chef ficken ließen. Mir sind Fälle bekannt in denen Angestellte wegen ihrer Religion entlassen wurden. Und es gibt noch andere, vielfältige Fälle unrechtmäßiger Entlassungen mit Vorwand. Dafür gibt es Arbeitsgerichte in diesem Land  ;)
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mailman

Da wird dann schon vorher irgendwas vorgefallen sein. Wenn der MA gut war dann hat der Betrieb wohl kein Interesse ihn zu verlieren.

mailman

Es gäbe noch die Möglichkeit sich 6 Jahre im Katastrophen oder Zivilschutz zu verpflichten. Hierbei behält man seinen Arbeitsplatz und muss 150 Stunden im Jahr ableisten.

Eine für den Fall durchaus passende Möglichkeit. Allerdings gehört da eien Menge Diszplin dazu. Das THW und auch die anderen Hilfsdienste zögern keien Sekunde wenn Bußgelder gefordert werden müssen oder wenn es um die Meldung ans KWEA geht, das keien Freistellung mehr besteht.

andrea0815

Vielen Dank für Ihre zahreichen Informationen und Tipps. Ich schreibe hier auch nur, weil mein Sohn derzeit keine Möglichkeit hat ins Internet zu kommen!
Er hat jetzt, logischer Weise, acuh einen eigenen Haushalt zu führen, cih weiß das es dafür eine gewisse Behörde gibt, die die Wohnung für die Dienstzeit bezahlt, aber gibt es da sowas wie gewisse "obergrenzen" & wenn ja, muss er dann den Rest selber aufbringen? Ich habe bis jetzt noch net so etwas lesen könnnen, was die "Grenzen" angeht!
Er wohnt da seid über einem Jahr in einer WG, zahlt seine Miete stets pünktlich und es gab nie Probleme mit dem Vermieter!

Danke für Eure Hilfe!
Andrea

mailman

Da gibts gewisse Richtlinien.

Benutz mal Suchbegriffe wie Unterhaltssicherung.

Ich würde dir gerne helfen aber da ist net gerde mein Thema mit der US.

Timid

Zitat von: andrea0815 am 30. November 2009, 23:57:04sich zu verschulden (der Lohnunterschied ist ja schon enorm & Ich kann ihn nicht finanziell unterstützen)

Dafür gibt es, wie weiter oben schon gesagt, die Unterhaltssicherungsbehörde. Diese greift dem Wehrpflichtigen z.B. unter die Arme, wenn er Miete zu zahlen hat, eine Familie ernähren muss oder gegebenenfalls auch, wenn er finanziell große Einbußen erleiden müsste.
Die Unterhaltssicherungsbehörde gibt es normalerweise auf Kreis- oder Stadtebene in der Verwaltung, da kann man sich zu dem Thema sicherlich Informationen beschaffen. Die Grundlage ist das Unterhaltssicherungsgesetz (zu finden unter www.gesetze-im-internet.de).

ZitatKann er sich denn nicht irgendwie, ich möchte sagen, vom Grundwehrdienst "befreien"?

Aus solchen Gründen - nein. Da ist höchstens eine Zurückstellung möglich, die offensichtlich schon mehrfach erfolgt ist und nicht beliebig oft wiederholt wird. Irgendwann wird dem Antrag nicht mehr stattgegeben und er wird einberufen.

ZitatVielleicht von Seiten seines Betriebes oder so ähnlich? Oder hat er ein Anrecht auf eine neue Musterung? Denn es ist ja schon einige Zeit vergangen, in welcher auch gesundheitliche "Veränderungen" eingetreten sind.

Ein "Anrecht" eher nicht. Wenn sich der Gesundheitszustand soweit veändert haben sollte, dass eine (vorübergehende) Untauglichkeit wahrscheinlich ist, dann wird gegebenenfalls eine Nachmusterung erfolgen, aber "einfach so" nicht. Dafür gibt es die ärztliche Untersuchung beim Dienstantritt.
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mailman

Oder mal wie schon gesagt über die Verpflichtung im Zivil bzw. Katastrophenschutz nachdenken.

Aber dazu gehört Motivation, Disziplin und Einsatzbereitschaft. Aber wenn man seinen Job behalten will und sich auch nicht drücken will und noch gerne hilft ist das ein guter Weg.

Allerdings habe ich schon viele kommen und gehen sehen, die ihre 6 Jahre nicht vollgebracht haben und dann einberufen wurden.