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Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)

Begonnen von engsen, 26. November 2009, 10:12:41

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engsen

Hallo liebe Leute,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt aber nix passendes gefunden.

Kurz der Fall.

Ich habe 2002 meinen BCE Führerschein bei der Bundeswehr gemacht, den aber nocht nicht umschreiben lassen.


Ich bin nicht mehr bei der Bundeswehr, meine damalige Kaserne, und auch die Fahrschule haben dicht gemacht.

So meine Fragen.

1.Ist es überhaupt noch möglich den Schein umschreiben zu lassen?
2.Was brauche ich alles dafür, und wo bekomme ich dies? (habe ne kopie des bw schein noch)

Ich bedanke mich jetzt schonmal im vorraus.

LG

pommesweis2

Wird schwierig

Der FS sollte doch in deiner Akte beim KWEA liegen.
Dort anrufen und fragen. Ist den Leuten aber sicherlich egal ob du nun nach x Jahren und dann noch als Zivilist deinen FS umschreiben möchtest.
Zumal ja nach 5 Jahren CE eh verfallen ist und komplett neu gemacht werden muss.
Lohnt dir theoretisch nur wenn dir C1E und BE ausreicht.

engsen


Timid

Man muss den Führerschein nach 5 Jahren (normalerweise) nicht neu machen, sondern nur verlängern, wofür es entsprechende Atteste braucht (zivil: Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und umfangreiche augenärztliche Untersuchung). Ob das in diesem Fall, in dem der Führerschein schon "abgelaufen" ist, auch der Fall ist oder ob noch mehr Dinge notwendig sind, wird man dir bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle sagen können.
Ansonsten sollten sich die Unterlagen und Papiere (Truppenausweis, Führerschein, ...) beim KWEA befinden.
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AriFuSchr

Umschreibung einer Bundeswehrfahrerlaubnis



Die Umschreibung eines Bundeswehrführerscheines ist nur möglich während der aktiven Dienstzeit oder innerhalb von zwei Jahren nach Entlassung aus der Bundeswehr. Zur Umschreibung sind mitzubringen:

- Personalausweis/Reisepaß,
- Lichtbild
- Bundeswehrführerschein bzw. nach der Entlassung die Bescheinigung über die  erteilte Fahrerlaubnis

- sofern bereits vorhanden, der zivile Führerschein.


Wurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Zusätzlich müssen bei der Antragstellung Sehtest / augenärztliches Gutachten und eine Bescheinigung über einen Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste Hilfe vorgelegt werden.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

ulli76

Sehtest reicht übrigens nur für Kraftfahrverwendungsfähigkeit I (also B) für Kfv II (BCE und andere) braucht man ne augenärztliche Untersuchung. Ich weiss nur, dass es Probleme gibt, wenn er mal nicht verlängert wurde und die Zeit abgelaufen ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

engsen

ja abgelaufen ist er ja jetzt schon........wenn ich all dieses am mann habe....bescheinigung vom bund, und die ganzen ärztlichen untersuchungen, werde ich es versuchen umzuschreiben.

Ansonsten verlangen die doch bestimmt nur ein paar fahrstunden oder???

mailman

ZitatWurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Zusätzlich müssen bei der Antragstellung Sehtest / augenärztliches Gutachten und eine Bescheinigung über einen Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste Hilfe vorgelegt werd

Mit ein paar Fahrstunden ist es da wohl nicht getan. ;)

Also man muß ein Gutachten vom Augenarzt neu machen lassen. Und den 16h EH Kurs vorlegen bzw. ablegen.

Und dann evtl nch mal die Prüfung für die Klasse neu  machen.

lusches78

Also ich hab ein ähnliches Problem. Ich habe den Führerschein 2003 gemacht und nicht umschreiben lassen. Jetzt brauch ich denn Führerschein Beruflich. Ich habe gestern bei der ZMK in Mönchengladbach angerufen und die haben mir dort gesagt das es kein Problem sei. Nur ne E-Mail mit nem Formlosen antrag und man bekommt die Unterlagen zugeschickt. Damit zum Strassenverkehrsamt und umschreiben lassen hies es. Es sei kein Problem. Wie das jetzt aussieht ob ich noch eine Prüfung ablegen muss kann ich noch nicht sagen. Werde aber noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern. Ich habe gelesen das es bis zu 15 Jahren nach der Aktiven Dienstzeit möglich sei den BW Führerschein umschreiben zu lassen.

So hier mal die Tel. Nr. von der ZMK (Zentralemilitärkraftfahrstelle)
Tel. 02161-185-0

engsen

Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06
Also ich hab ein ähnliches Problem. Ich habe den Führerschein 2003 gemacht und nicht umschreiben lassen. Jetzt brauch ich denn Führerschein Beruflich. Ich habe gestern bei der ZMK in Mönchengladbach angerufen und die haben mir dort gesagt das es kein Problem sei. Nur ne E-Mail mit nem Formlosen antrag und man bekommt die Unterlagen zugeschickt. Damit zum Strassenverkehrsamt und umschreiben lassen hies es. Es sei kein Problem. Wie das jetzt aussieht ob ich noch eine Prüfung ablegen muss kann ich noch nicht sagen. Werde aber noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern. Ich habe gelesen das es bis zu 15 Jahren nach der Aktiven Dienstzeit möglich sei den BW Führerschein umschreiben zu lassen.

So hier mal die Tel. Nr. von der ZMK (Zentralemilitärkraftfahrstelle)
Tel. 02161-185-0

....in mönchengladbach habe ich auch angerufen, und die haben mich dann mit meinem zuständigen kwea verbunden, die haben aber wiederrum gesagt das ich mich mit der zmk in verbindung setzen soll.. ??? ::) ;D

....naja egal..also die jungs u mädels im kwea haben ja auch nicht so den durchblick.....dann kam aber mal einer mit ahnung ans tel.... der hatte irgendwas von ner atl oder so geredet, das die erteilt ist, und ich mal ins kwea kommen sollte.....

ich nächsten tag hin, vorher einen vierzeiler aufgesetzt, das mir die zmk doch bitte die bescheinigung zum umschreiben austellt.....das kwea den führerschein kopiert, nochn stempel auf den vierzeiler gegeben, und dann dahin geschickt.

Jetzt warte ich auch halt auf diese bescheinigung von der zmk.

Letzte woche freitag ist das ganze passiert. 3 wochen kann es dauern sagte die gute dame!

jetzt warte ich na

Timid

Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch.

;D  Du hast schon mit der Führerscheinstelle gesprochen? ;)

Ansonsten such einfach spaßeshalber mal etwa per Google nach "Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis" bzw. "Umschreibung einer Bundeswehr Fahrerlaubnis". Du wirst auf Anhieb diverse Webseiten von Landkreisen und Städten mit Hinweisen zur Umschreibung finden, und viele davon werden den Hinweis "innerhalb der Dienstzeit oder maximal 2 Jahre danach" enthalten ...

ZitatDas wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

Bitte? Der DIENSTführerschein bleibt ja prinzipiell auch weiterhin gültig, sobald man wieder in einem Dienstverhältnis ist. Er wird ja nicht geschreddert und sämtliche Unterlagen vernichtet, sondern einfach eingezogen und zu den Akten gelegt. Kostenaufwand für den Steuerzahler: ~0. Und was die Umschreibung etc. angeht, die wird nicht mit Steuergeldern finanziert, sondern die zahlst du höchstpersönlich.
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lusches78

ZitatDas wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

ZitatBitte? Der DIENSTführerschein bleibt ja prinzipiell auch weiterhin gültig, sobald man wieder in einem Dienstverhältnis ist. Er wird ja nicht geschreddert und sämtliche Unterlagen vernichtet, sondern einfach eingezogen und zu den Akten gelegt. Kostenaufwand für den Steuerzahler: ~0. Und was die Umschreibung etc. angeht, die wird nicht mit Steuergeldern finanziert, sondern die zahlst du höchstpersönlich.

Im Prinzip bleibt er gültig ja. Da geb ich dir recht. Nur wer von denjenigen wird irgendwann nochmal ein BW Fahrzeug bewegen??? Wieso kommen sie auf einen Kostenaufwand von 0??? Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt. Das ich die Umschreibung selber zahlen muss ist ja wohl selbst mir klar. Ob ich die Höchstpersönlich zahle oder mein Arbeitgeber das sei mal dahingestellt. Wie schon gesagt ich werde noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls ist mein Amt Informiert und bis jetzt gab es keine einwände. Bis jetzt jedenfalls.

schlammtreiber

Zitat von: lusches78 am 04. Dezember 2009, 08:52:31
Nur wer von denjenigen wird irgendwann nochmal ein BW Fahrzeug bewegen??? Wieso kommen sie auf einen Kostenaufwand von 0??? Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt.

Nach dieser Argumentation wäre der Führerschein AN SICH Verschwendung von Steuergeldern. Was Timid aber sagte ist, dass es keine Verschwendung von Steuergeldern ist, wenn der Mil-Führerschein nach XY Jahren nicht mehr zivil umgeschrieben werden kann, weil er seine militärische Gültigkeit behält und dadurch dem Steuerzahler keine Mehrkosten entstehen.
Semper Communis
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AriFuSchr

#13
Hier mal ein link zum Thema  (Verwaltung Stadt Bremen)

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1708.de

ähnliche oder gleichlautende Informationen gibt es bei fast allen kreisfreien Städten und Landratsämtern.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Timid

Zitat von: lusches78 am 04. Dezember 2009, 08:52:31Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt.

Es ging bislang eigentlich nicht um die Kosten, die der Führerscheinlehrgang verursacht, sondern einzig um die Umschreibung:

Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

Anders formuliert: Die Frist von 2 Jahren, innerhalb derer man die Fahrerlaubnis zivil umschreiben lassen kann, ist Unfug, da es eine Verschwendung von Steuergeldern wäre. Das war deine wortwörtliche Aussage.
Und auf die habe ich oben geantwortet - nämlich, dass es keine Verschwendung ist. Der Kram wird eh länger als die 2 Jahre gelagert, der Dienstführerschein bleibt gültig bzw. kann auch später mit geringem Aufwand verlängert werden, damit entstehen dem Steuerzahler weder durch die Lagerung, noch durch eine 2-jährige Frist irgendwelche Zusatzkosten. Die einzigen Kosten, die entstehen, muss der Kraftfahrer begleichen, der die Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchte, nämlich die für den neuen zivilen Führerschein, gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls auch für eine erneute Fahrprüfung.

Oder bezog sich das mit den Steuergeldern auf was anderes?
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