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Umzugskostenvergütung

Begonnen von kangaru22, 09. Dezember 2009, 20:47:07

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kangaru22

So, dann kann ich ja auch mal zu Guten geben was ich nicht verstehe.... :

Ihnen wird als Unverheiratete ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 (BUKG ) gemäß § Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt.

Und das heißt jetzt genau?
Also ich wohne noch bei meinen Eltern ( falls das etwas damit zu tun hat )

Würde mich über eine Antwort freuen
6./GebJgBtl 232 Bischofswiesen
1./ EloKaBtl 932 Frankenberg/Eder

Rollo83

#1
SAZ oder GWDL? Kann ja nur SAZ bei UKV.UKV heisst kurz gesagt die BW bezahlt ihren Umzug zum Standort mit allem drum und dran.Sogar einen Makler der ihnen eine neue Wohnung am Standort sucht.Ihre Möbel werden abgebaut und wieder komplett aufgebaut.Gibt da wirklich ein Komplettpaket von vorne bis hinten.

UKV heisst Umzugskostenvergütung!!!

Nachtrag:Moment mal sie sind unverheiratet und ohne Wohnung und UKV wird zugesagt.Ich dachte man bekommt nur die UKV zugesagt wenn man einen anerkannten Haushalt hat.

Andi

Du hast keinen eigenen Hausstand und deswegen zahlt dir die Bundeswehr den Umzug aus dienstlichen Gründen - egal, ob du ihn durchführst oder nicht. Da du keinen Hausstand hast ist das aber sowieso nicht allzuviel, was da gezahlt wird.
Und du bist nicht verpflichtet in der Kaserne zu leben - wohnen kannst du, wo du willst. Bis 25 bist du aber verpflichtet eine Unterkunft in der Kaserne zu haben und für diese auch zu zahlen. ;)

Und thematisch passt das hier gar nicht rein, deswegen trenne ich das ab.

Gruß Andi
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Rollo83

Was heisst die wollen das, sie müssen davon ja nicht gebrauch machen.
Das mit dem Wohnen in der Kaserne ist so eine Sache.Eventuell gibt es an ihrem Standort nicht genug Platz wäre eine Möglichkeit von vielen.
Das ganze wird auch so gehandhabt das man erst zum Dienstbeginn wieder vor Ort sein muss eventuell mannschafter schon zum Frühstück.Wird überall anders gehandhabt.
Die BW will ihnen es halt leichter machen das sie nicht jedes Wochenende x km bis nach Hause fahren müssen sondern sich in der Nähe des Standortes eine Wohnung suchen können und wie gesagt da kann man dann auch jeden Tag schlafen so lange keine besonderen Dienste an stehn oder Übungen.Dafür ist halt die UKV da.Ich versteh trotzdem nicht wieso ihnen die UKV zugesagt wird wenn sie keinen eigenen Haushalt hat.
Haben sie jetzt einen gültigen Mietvertrag oder nicht, das hab ich nicht so ganz verstanden?

Rollo83

Deswegen nimmt man sich die Wohnung auch erst wenn man in sein Stammtruppenteil kommt und den grossteil der Lehrgänge hinter sich hat.

@Andi Ich dachte UKV wird nur zugesagt wenn man einen eignen Hausstand hat und nicht wenn man bei den Eltern lebt.So wurd mir das im ZNwG auch erklärt.Dort musste man auch unterschreiben ob man eine eigene Wohung hat oder nicht grade um das mit der UKV zu regeln.

joe33

#5
Hallo leute,

bin ab 04.01.2010 in Meßstetten und habe danach dort auch erstmal meine Anschlussverwendung. Ich bin 21 Jahre wohne auch noch bei meinen Leuten, aber ich bekomme auch die UKV.

Andi

Zitat von: Rollo83 am 09. Dezember 2009, 21:13:10
@Andi Ich dachte UKV wird nur zugesagt wenn man einen eignen Hausstand hat und nicht wenn man bei den Eltern lebt.So wurd mir das im ZNwG auch erklärt.Dort musste man auch unterschreiben ob man eine eigene Wohung hat oder nicht grade um das mit der UKV zu regeln.

UKV wird grundsätzlich jedem zugesagt, es sei denn es besteht bereits vor Dienstantritt ein eigener Hausstand, der anerkennungsfähig ist, dann besteht die Möglichkeit Trennungsgeld zu beziehen.

Gruß Andi
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joe33

aha alles klar dann weiß ich jetzt auch bescheid. danke

Morteline

ich hätte dazu noch ne frage!

bekommt mann das ukv nur einmal zugesichert oder kann man das später noch einmalig in anspruch nehmen? Also quasi jetzt zur aga keine ukv nehmen aber dann später zum stammtruppenteil!

danke schonmal

Rollo83

Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.
Aber für kurze lehrgänge natürlich nicht, da gibt es dann eventuell Trennungsgeld.
Soch für 3 Monate AGA dort eine Wohnung zu nehmen ist nicht grad sinvoll da man in der Woche eh dazu verpflichtet ist in der Kaserne zu nächtigen.

Morteline

ja eben deshalb wäre es ja blöd jetzt das UKV anzunehmen für 3 Monate!
Ich hab es übrigens auch bewilligt bekommen eben für einen Umzug zu meiner AGA Kaserne! Deshalb wollte ich halt wissen ob ich das später beim Stammtruppenteil dann in Anspruch nehmen kann!
Also danke nochmals für die schnelle Antwort!  ;D

ulli76

Muss mal überlegen wie das bei mir damals war. Bin auch erst zur x. Versetzung von zuhause ausgezogen- davor waren auch mehrere Lehrgänge von nur ein paar Monaten Dauer. Hab auf jeden Fall die UKV für die Versetzung bekommen wo ich ausgezogen bin und problemlos den Umzug gezahlt bekommen.
Es war auch üblich, dass wir am Anfang- bis wir ne richtige Stammeinheit hatten- versetzt wurden, auch wenn die Lehrgänge nur 2-3 Monate gedauert haben.

Also keine Angst, du musst dir am AGA-Standort keine Wohnung nehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Morteline


miguhamburg1

Das mit der UKV ist vollkommen normal, und hier wird auch nicht nach Dienstgraden unterschieden, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das für den gesamten Bundesdienst gültig ist.

Z.B. könnte ja ein Soldat mit dem DG Feldwebel als Fachdienstler eingestellt worden sein, dennoch aber zu Hause wohnen. Nun bekommt er an seinem (neuen) Standort ein Apartement in einem Feldwebelwohnheim. Da er nicht nur seine militärische, sondern auch die gesamte Zivilbekleidung, Bücher, Computer, Kleinmöbel, Bilder und Fahrrad am neuen Standort haben möchte, müssen ihm die Umzugskosten dahin übernommen werden, denn der Dienstherr bestimmt ja auch, wo der Soldat eingesetzt wird.


Andi

Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2009, 18:59:30
Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.

Die Grundausbildungseinheit ist grundsätzlich die erste Stammeinheit jedes Soldaten, deswegen gibt es hier selbstverständlich auch UKV! Und selbst, wenn sie es nicht ist muss es dann eine andere erste Stammeinheit geben. ;)

Ich empfehle bei solchen Themen in Zukunft weniger zu vermuten.

Andi
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