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Zurück zur Bundeswehr trotz DU

Begonnen von icecover, 21. Dezember 2009, 02:06:59

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icecover

Hallo,

vllt ist Euch der Thread von Quowayina noch in Erinnerung, welches wegen diverse Todesfälle in der Familie weg von der Bundeswehr war und sich nun wieder engagieren möchte.
Ich selber habe so intwa das selbe Problem.

Frisch von der Schule ist schon ne Umstellung aber das macht ja nicht soviel, sollte man meinen. Aber der Umstand das man nach ca. 2-3 Tagen nen Telefonat erhält wo man gesagt bekommt das der "kleine Bruder" die Nacht wegen Komplikationen nicht überstehen könnte, ist in dieser Kombination doch etwas Kritisch.
Dass führte erst zu MFG nach eigenen Ermessung über KZH bis Facharzttermin bis hin zur DU.

Aber ich möchte wieder zur Bundeswehr. Ich möchte dem Land etwas wiedergeben. Immerhin hab ich nen prima leben. Kann studieren etc. ein 10 Wochiges Praktikum werde ich im nächsten Jahr bei der Bundeswehr (zwar Zivileabteilung) machen.

Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben.

viele Grüße

icecover

snake99

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie es aus der Bahn geworfen, dass ihr Bruder sehr krank war ...

Wie soll es sich dann erst verhalten, wenn sie im Auslandseinsatz sind, wo es kritisch werden könnte?
Meiner Ansicht nach wären sie dieser Belastung nicht gewachsen, daher hat die Bw wahrscheinlich auch ein DU Verfahren eingeleitet. Somit sollte der Zug Bw für sie abgefahren sein ...  

Nach meinem Kenntnisstand sind vollzogene "DU Verfahren" unwiderruflich, somit bliebe nur noch der Weg der "zivilen Karriere".
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Nein, sie sind nicht unwiderruflich. Normalerweise kann man es je nach Krankheitsbild nach ca. 3 Jahren wieder versuchen.
Und wie bei allen Untauglichkeiten: Die Gründe inwiefern sich der Gesundheitszustand geändert hat an´s KWEA schreiben mit der Bitte um Nachmusterung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

icecover

Hi,
danke erst mal für die Antworten...wer is denn jetz näher an der Realität?

Dann hab ich aber noch mal ne Frage, auf meinem Entlassungspapieren steht das ich andauernt wehrunfähig bin, aber damals inner Heilfürsorge sagt man mit das ich "nur" 5 Jahre den Status habe ... was stimmt denn jetz?

viele grüße und Frohe Weihnachten

icecover

Flexscan

ERsteinmal nachträglich mein herzlichstes Beileid zum Verlust.

Ich kann verstehen, das der Tod eines nahem Familienangehörigen jemanden aus der Bahn wirft.

Stell dir mal bitte folgende Situation vor (ist ein Beispiel).
Du bist wieder im aktiven Dienst und wirst Jetpilot. Dein WO ist bester Kumpel mittlerweile geworden. Nun kommt der Marschbefehl nach Afghanistan.
Kurz vor Ende der Dienstzeit dort werdet Ihr abgeschossen und du überlebst als einzigster.

Bist du der Situation gewachsen, diesem erneuten Härtefall zu überstehen? Wie verhälst Du Dich bei der Beerdigung deines besten Kumpels wenn Frau und Kind daneben stehen?

Es ist ein Kann Beispiel, verstehe es bitte nicht falsch. Ich möchte nur darauf hinweisen, was evtl der Psychologe bei einer etwaigen Einstellung deinerseits Fragen könnte.

Wünsche Dir viel Glück und Erfolg beim Widereinstellungsversuch.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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BulleMölders

Zitat von: icecover am 25. Dezember 2009, 00:18:26
Dann hab ich aber noch mal ne Frage, auf meinem Entlassungspapieren steht das ich andauernt wehrunfähig bin, aber damals inner Heilfürsorge sagt man mit das ich "nur" 5 Jahre den Status habe ... was stimmt denn jetz?
"Stimmen" mag beises doch ausschlaggebend ist erstmal das, was man schriftlich hat. Also das, was in den Entlassungspapieren steht.
Es mag zwar dumm klingen aber der Satz "Was schert mich mein Geschwätz von Gestern!" bekommt in unserer Gesellschaft immer mehr Relevanz.

wolverine

Man ist solange "nicht wehrdienstfähig" bis die "Wehrdienstfähigkeit" festgestellt ist. Es hilft also alles nichts: Wenn man wieder zum Bund möchte muss man sich neu mustern lassen und dann eben einen Bescheid bekommen in welchem die Tauglichkeit zuerkannt wird. Dazu muss man dem KWEA möglichst viel Stoff liefern warum sich denn der Gesundheitszustand geändert (verbessert) hat. Das ist je nach Mangel unterschiedlich: Ein fehlendes Bein wird nicht nachwachsen. Dagegen kann man massives Übergewicht in ein paar Jahren runtertrainieren.
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icecover

Moin,

so ich hab mal beim KWEA angerufen.

die sagten einfach ich solle dann bitte einen formlosen Antrag stellen, und gegebenfalls Arrteste belegen.

reicht es wenn ich schreiben,

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage ich einen Überprüfungsuntersuchung, da sich mein Gesundheitszustand verändert hat.

Meine Daten sind
Name:
Geburtsort
PK:


mit freundlichen Grüßen

icecover


Nen Arrtest hab ich allerdings nicht für "meine Krankheit" macht das was? ich denke doch mal das die mich eh noch bei denen vor nen Phychologen setzen werden. und bevor ich 150 euro oder so für nen selbst erstelltes G gutachen hinlege...?

viele Grüße

icecover

wolverine

Oder sie lassen es gleich ganz, da es keine Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustands gibt.... bevor die noch´mal 150 € für nichts ausgeben... ::)
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crazykid33

Da muss ich allerdings wiedersprechen:
Mein Bruder ist Diplompsychologe und er meinte, dass eine Untersuchung eben eines Psychologen auch eine Veränderung bestätigen könnte.

Timid

Attest, nicht Arrtest ;)

Zitat von: crazykid33 am 04. Januar 2010, 13:25:00Da muss ich allerdings wiedersprechen:
Mein Bruder ist Diplompsychologe und er meinte, dass eine Untersuchung eben eines Psychologen auch eine Veränderung bestätigen könnte.

Dazu muss sie allerdings erstmal stattfinden ... In dem vorliegenden Fall könnte es, vermutlich, in etwa so ablaufen: Der Threadersteller schreibt einen formlosen Antrag, legt kein ärztliches Attest bei, es wird nach Aktenlage entschieden - und keine Nachmusterung durchgeführt, da es keinen Anhaltspunkt für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt. Dementsprechend wird auch keine Untersuchung durch einen (Vertrags)Arzt der Bundeswehr durchgeführt.

Wie gesagt: Es KÖNNTE so ablaufen. Die Nachmusterung ist ja nunmal nichts, was einem zustehen würde o.ä., sondern eine Untersuchung, die Ressourcen der Bundeswehr bindet (also auch Steuergelder kostet). Eine solche Untersuchung wird man in der Regel nicht "auf Verdacht" durchführen, sondern nur, wenn eine entsprechende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Nachmusterung zu einer Änderung des Tauglichkeitsgrades führen wird. Atteste werden dabei natürlich immer gerne genommen.

Es kann natürlich auch anders aussehen, wenn man glaubhaft schildern kann, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat. Das würde ich, im Fall des Threaderstellers, auch einfach mal versuchen. Auch wenn das ebenfalls Ressourcen bindet ...
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crazykid33

Könnte er nicht auch einfach zum Psychologen gehen und sich was bescheinigen lassen? Natürlich nach verschiedenen Tests und was eben so nötig ist an Untersuchungen.

schlammtreiber

Der Psychologe kann das gerne bescheinigen, das ist dann aber "nur" ein Grund über eine erneute Musterung nachzudenken, nicht schon die Tauglichkeit an sich. Wenn dann die Musterungsbehörde auch sagt "Tauglich", dann ist er tauglich. Wenn sie "nein" sagt, helfen ihm zwanzig Atteste von zivilen Psychologen auch nicht weiter...
Semper Communis
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Timid

Zitat von: crazykid33 am 04. Januar 2010, 15:29:45Könnte er nicht auch einfach zum Psychologen gehen und sich was bescheinigen lassen? Natürlich nach verschiedenen Tests und was eben so nötig ist an Untersuchungen.

Es war ja die Frage, ob es auch ohne geht, da eine solche Untersuchung mit einer netten "Aufwandsentschädigung" im wohl dreistelligen Eurobereich für den Psychologen verbunden wäre ... ;)
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icecover

ups sry ... wegen dem verschreiber, saß dabei grad inner vorlesung :D

also muss jetz nen attest dabei oder nich?

viele grüße


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