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Frage zu Frisuren

Begonnen von Khal Drogo, 19. März 2007, 16:38:12

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schlammtreiber

Zitat von: Ranel am 04. Januar 2010, 15:00:30
Wenn der Typ sagen würde: "Spring vom Haus" würde ich ihm evtl. den Mittelfinger entgegenstrecken.

Ich sehe eine vorläufige Festnahme auf der Ortskampfbahn Bonnland vor meinem geistigen Auge  :D
(auch wenn man da nicht "vom Haus" sondern vom Dachboden ins Ungewisse springt)   ;)
Semper Communis
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Pioneer

Und wenn der DV befiehlt, der Bart muß ab weil die Dichtheit der Schutzmaske sonst nicht mehr gewährleistet ist, dann wird der Bart abrasiert, egal ob 3 mm oder 30 mm lang...

Und da kannst Du Dich auf den Kopf stellen, es ändert nichts an der Rechtmäßigkeit dieses Befehles, den Du somit zu befolgen hättest.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

miguhamburg1

Da hierzu alles Relevante beschrieben wurde, sind wir inszwischen bei einer typisch akademischen Diskussion, liebe KameradInnen!

Andi

Richtig, deswegen mache ich hier auch jetzt dicht. Ich halte noch mal fest: Der Disziplinarvorgesetzte kann die Rasur/Nicht-Rasur/Länge/Kürze der gesamten Körperbehaarung durch Befehlsgebung regeln, wenn es dazu eine dienstliche Notwendigkeit gibt (z.B. auch das Verbot einer Intimrasur (ja schlammi - erst recht das Verbot der gegenseitigen ;) )).

Der Haar- und Barttrachterlass stellt nur für den einzelnen Soldaten eine Richtlinie dar, an der er sich orientieren kann, ist aber nicht maßgeblich für die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten, der entsprechend der dienstlichen gegebenheiten entscheidet (ja, auch Frauen kann eine Glatze befohlen werden, wenn nötig ;) ).

Gruß Andi
the rest is silence...

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