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US Schießauszeichnung als Reservist an der Uniform tragen?

Begonnen von PzGren352, 07. Januar 2010, 14:43:22

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PzGren352

Hallo,

viele von euch kennen ja den Monte Kali Pokal und die damit verbundene Möglichkeit, US Schießauszeichnungen zu erwerben.
Darf man solche, die man als Reservist erworben hat auch an der Uniform tragen? Name, Dienstgrad d.R. steht in der Urkunde...

Höre da immer unterschiedliche Meineungen zu.

Danke und Gruß

MediNight

"Monte-Kali-Pokal" :D :D :D ! Da streiten sich die Geister bei dieser "Veranstaltung" ;) !

Einerseits ist es eine Patenschaftsveranstaltung einer RK mit einer Einheit der US-Streitkräfte, andererseits ist es das größte "Clown-Festival", das ich jemals erlebt habe ;) ! Ich war dort schon kurz davor einen Reservisten, der sich beim "Kameradschaftsabend" in Uniform sowas von den Kopf weggeschossen hatte und anwesende Damen übelst belästigte, vorläufig festzunehmen, bis ich feststellen musste, dass er zu diesem Zeitpunkt gar kein Soldat war! Na ja, jetzt wird er auch keiner mehr, weil ich ihm das versaut habe :D ! Sein FwRes und der dazugeholte StOffz Res. des für den Kameraden zuständigen Landeskommandos (damals noch VBK!) haben wohl im Takt geblinkt, als ich (damals noch OFA!) dort aufschlug und die Fotos von meiner Digicam gezeigt habe! Der Stoffz Res. hat sich sofort daran gemacht, einer erteilte "Allgemeine UTE" zu widerrufen und die Auskleidung des Kameraden angeordnet. Beordert war er ohnehin nicht!

Ich kenne viele AKTIVE Soldaten, die dort als Mannschaft hinreisen, sich das natürlich vorher von ihrem DV genehmigen lassen, und danach die "erschossenen" Abzeichen vorlegen und eine Trageerlaubnis beantragen! Dabei sehe ich auch kein Problem!

Wer allerdings als reservist dort NICHT im Rahmen einer Wehrübung oder dienstlichen vernastaltung (DVag) aufschlägt, wird vermutlich auch keinen DV haben, bei dem er dann eine Trageerlaubnis beantragen könnte! Sich die verdienten Abzeichen einfach so "an die Feldbluse zu tackern" ist jedenfalls NICHT zulässig ;) !

PzGren352

Aber als Reservist müsste man eine Trageerlaubnis doch theoretisch auch beantragen können oder irre ich mich da?
Die Leistung hat man ja schließlich erbracht...

Holgi33

Man kan die Trageerlaubnis beantragen, wenn man diese Veranstaltung mit einer UTE oder innerhalb einer DVag besucht und die entsprechenden Ergebnisse erzielt.

Ich lehne diese Veranstaltung ab!

Es ist für mich als Reservist immer erstaunlich wie Kameraden von dort kommen und die höchsten Wertungen schießen, jedoch bei der Bundeswehr über eine Bronze oder silberne Schützenschnur nicht hinauskommen.

Ein guter Freund von mir trägt auch dieses Abzeichen, ihm halte ich aber zugute, dass er dieses 1987 mit seinem PzGrenBtl 321 bei den Amis gemacht hat, wo eine Patenschaft bestand.

MediNight

Schon, aber die ZDv 37/10 sprich in ihrer Ziffer 580 nun mal von "im Dienst, bei Dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder bei Patenschaftsveranstaltungen" erworbenen Abzeichen! Und diese "Patenschaft" beim Monte-Kali-Pokal besteht nun mal zwischen der RK Giessel und der amerikanischen Einheit und nicht zwischen einem Reservisten, der dort in Zivil erscheint und den Amerikanern ;) ! Und deswegen werden die für eine solche Trageerlaubnis zuständigen Disziplinarvorgesetzten, sofern sie von der Teilnahme nichts  wussten oder aber diese nicht explizit abgesegnet haben, gut beraten sein, eine Trageerlaubnis für die dort als Zivilist erworbenen Abzeichen abzulehnen! Wenn Sie sich über Ihren FwRes an den StOffz Res. in Ihrem Landeskommando wenden, werden Sie mit genau dieser Begründung KEINE Trageerlaubnis bekommen!

Merke: Funktioniert wie im richtigen Leben: "Keine Arme, keine Kekse!" oder hier: "Kein Dienst oder keine DVag, nichts antackern!" :D

Sie können sich ja dann eine Fantasieuniform a la Michael Jackson schneidern lassen, an die Sie all den Müll rantackern können :D !

PzGren352

na den letzten satz hätte man sich auch sparen können, es geht ja hier rein um die information - ist wie im richtigen leben, wenn man freundlich fragt, erwartet man eine freundliche antwort!

schlammtreiber

Und genau das sollte der eine oder andere User mal bitte bedenken. Es ist völlig unnötig, auf eine sachliche Frage wie hier Eingangs mit abschweifenden Geschichten und seltsamen Ratschlägen zu "antworten".
Semper Communis
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Ranel

Die meisten Reservisten tragen doch eh was sie wollen. Also ran an die Uniform und nicht blöd fragen. Wer blöd fragt bekommt blöde Antworten.

Timid

Zitat von: Ranel am 07. Januar 2010, 15:49:45Die meisten Reservisten tragen doch eh was sie wollen. Also ran an die Uniform und nicht blöd fragen. Wer blöd fragt bekommt blöde Antworten.

So wie deine?

Es mag sein, dass ein Teil der Reservisten die Vorschriften ... sagen wir mal zu eigenen Gunsten "interpretiert" (auch da, wo es nichts zu interpretieren gibt ...) und auslegt. "Mach es doch einfach wie die anderen, kümmer dich nicht um die Vorschriftenlage" hilft dabei als Ratschlag dezent gar nicht, da man damit solchen Wildwuchs nur noch unterstützt - und damit das Ansehen der Reservisten in der Truppe beschädigt und es sich und eigentlich allen anderen unnötig schwer macht!

MediNight hat schon geschrieben, wie es laufen muss. Dem gibt es eigentlich wenig hinzuzufügen.
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PzGren352

danke schlammtreiber!
dann lieber garnix antworten als so etwas...

und was heißt blöde frage? meiner meinung nach ist das thema doch unmissverständlich: darf man als reservist oder darf man nicht - mehr wollte ich ja nicht wissen, da eben zu diesem thema so viele verschiedene meinungen im umlauf sind...


miguhamburg1

Und um Medinight zu ergänzen: Der zuständige Disziplinarvorgesetzte nicht beorderter Soldaten ist? - Niemand!

Ergo: Für ein auf einer für den unbeorderten Reservisten als DVag deklarierten Veranstaltung erworbenes Abzeichen kann der Reservist eine Trageerlaubnis bei seinem Kommandeur Landeskommando beantragen, der darüber zu entscheiden hat, ob diese Tragegenehmigung erteilt wird!

Dringend abzuraten ist es im Übrigen einem Reservisten, wie unser "verwirrter" User Ranel meint, nicht erworbene oder unzulässige Abzeichen einfach an der Uniform anzubringen und damit in der Öffentlichkeit aufzuschlagen. Das könnte durchaus sehr unangenehme Folgen für diesen Reservisten haben, unabhängig ob im Soldatenstatus oder nicht!

Technotronic

Natürlich sollte man sich nicht mit Lorbeeren schmücken, die man nicht besitzt, aber mal ganz ehrlich: würd es überhaupt jmd merken? Klar kann man sich damit Ärger einhandeln und es ist mMn auch unzweckmäßig, aber ich wage stark zu bezweifeln, dass es überprüft wird, ob man die ganzen Abzeichen überhaupt tragen darf, wenn man sich auf einer WÜ befindet (denke da an EKL, Tätigkeitsabzeichen, LA usw. -> wenn das alles vorschriftsmäßig getragen wird, wird wohl kaum jmd nachprüfen, ob man die ganzen Abzeichen überhaupt rechtmäßig erworben hat).

Ich will niemanden dazu verleiten, aber es ist einfach ein Gedanke, der mir so durch den Kopf gegangen ist.


bayern bazi

vor allem wenn es sich um auszeichnungen handelt die im "regelfall" nicht mit dem dienstgrad oder anderen abzeichen zusammenpassen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Pioneer

#14
Zitat von: miguhamburg1 am 07. Januar 2010, 17:29:33
Und um Medinight zu ergänzen: Der zuständige Disziplinarvorgesetzte nicht beorderter Soldaten ist? - Niemand!

Stimmt das? Soweit ich weiß ist dies während einer DVag der Kdr des jeweiligen Landeskommandos. Zumindest wurde mir dies vom FwRes auf meine Anfrage mal so erklärt.

Als Zivilist bei solchen Veranstaltungen mitzuschießen sollte meiner Meinung nach eh nicht möglich sein, schon weil es sich um Kriegswaffen handelt an denen Zivilisten nichts verloren haben. Des weiteren wird zwar unter Wikipedia (ja ich weiß, Wiki ist eigentlich nicht fundiert) angegeben, daß der Wettbewerb auf Ringscheiben geschossen wird, jedoch ist anzunehmen, daß für die ausländischen Schießabzeichen (vergleichbar mit unserer Schützenschnur) auch Übungen geschossen werden, die auf Mannscheiben geschossen werden. Und das ist für Zivilisten eh "no go"...

Und ein Soldat - egal ob beordert oder nicht - ist erst ein Soldat wenn er zu einer solchen Veranstaltung durch das Landeskommando hinzugezogen wird und sich auf der Teilnehmerliste eingetragen hat. Es sei denn er befindet sich zeitgleich sowieso auf einer WÜ. Dann ist er aber auch kein Reservist für den Zeitraum sondern Wehrdienstleistender, genauso wie ein an einer DVag teilnehmender Reservist ab der Unterschrift auf der Teilnehmerliste Soldat ist. Mit allen Rechten und Pflichten. Ich verweise hier in Anlehnung auf das eigentliche Thema auf die ZDv 37/10. Im Normalfall wird bei Verleihung des Schießabzeichens ebenfalls eine Trageerlaubnis mit ausgehändigt.

Anmerkung:

eben hab ich noch auf einer Zuziehung nachgesehen, da steht explizit: "Truppendienstlich unterstellt sind Sie während der dienstlichen Veranstaltung dem/der Kommandeur LKdo Bayern" und "Ihr nächster Disziplinarvorgesetzter/Ihre nächste Disziplinarvorgesetzte während der dienstlichen Veranstaltung ist Kommandeur LKdo Bayern"

Die Aussage ist demnach falsch.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

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