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Umzugskostenvergütung

Begonnen von kangaru22, 09. Dezember 2009, 20:47:07

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Rettungswurm

Nabend,

Ich habe da mal meine Frage zu meinem Fall.

24 Jahre ,seit 2005 eigene Wohnung, alleiniger Mieter, ca. 70 KM vom Standort entfernt.

Also ich werde zum 04.01.10 als Eignungsübener zum SaZ 8 einberufen. Meinem Einberufungsbescheid ist zu entnehmen, das ich auf Grund der geringen Dienstzeit ohne UKV eingestellt werde.

Bezieht sich diese Ausage nur auf die Zeit als Eignungsübener oder auch auf die weitere Dienstzeit, welche am gleichen Standort vorgesehen ist?
Demnach nach könnte ich also Trennungsgeld beantragen oder ??

Danke.
Beitrag wurde 121438 Mal bearbeitet

Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

ulli76

Vermutlich für die Zeit als Eignungsübender.
In der Zeit wird ja erstmal deine Eignung festgestellt. Wär schon doof für die Bundeswehr, wenn sie dir erst den Umzug zahlt und du dann direkt wieder gehen musst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rettungswurm

ja, das ist natürlich richtig.  ;D

Nur hätte ich mit 70 KM eine Chance meine Wohnung anerkannt zu bekommen? gibt es da irgendeine ZDV dafür ??
oder sollte ich mich schonmal über eine Wohnung vor Ort informieren ??
Beitrag wurde 121438 Mal bearbeitet

Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Andi

Die Entfernung ist völlig egal, wenn die Wohnung bereits vor Einstellung besteht. Also entsprechend mit dem ZNwG Rücksprache halten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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roberto24487

Hi!
Habe heute den Bescheid bekommen dass mit UKV zugesagt wird!
Ich bin ledig, 23 und wohne (momentan) 25 km von der Kaserne entfernt in welche ich versetzt werden soll am 1.5.10.
Ich möchte aber jetzt umziehen, zum 1.3.10 in eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin!
Diese ist aber dann 40 km von der Kasere entfernt in die ich versetzt werden soll.

Mein Plan: Wohnung schnellst möglich nach dem 1.3. anerkennen lassen, Trennungsgeld beantragen.

Könnte es dabei Probleme geben? Z.B. dass die neue Wohnung weiter entfernt ist (die Frage warum ich weiter weg ziehe als ich jetzt schon bin, ist privat zu begründen). Oder mir kein trennungsgeld zugesprochen wird da mir ja UKV (nehme ich nicht in anspruch) zugesagt wurde.
Oder weil ich zu Dienstantritt erst 2 Monate in dieser Wohnung lebe (wohne in meiner jetzigen allerdings schon 2 Jahre, wurde auch anerkannt da ich als GWDL FWDL Mietzuschuss bekommen habe).

AGA 5/13 Gotha
FWDL Stab 1. PzDiv Hann
SaZ LogBtl 4/141 Lutt

Rollo83

Also wenn die UKV zugesagt wird für den neuen Standort wieso sollte dann Trennungsgeld gezahlt werden?
Oder bin ich jetzt grad verwirrt.

wolverine

Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
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roberto24487

Zitat von: wolverine am 12. Januar 2010, 21:13:44
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
40km sind ja nun auch nicht aus der Welt, die Begründung dafür ist einfach dass ich mit meiner Partnerin zusammen
ziehen möchte, Eheähnliches Verhältnis und weil die Wohnung um einiges unter dem Marktüblichen Mietpreis liegt und zu dem in Ihrem Elternhaus.
Ich werd es einfach versuchen und dann sehen was dabei heraus kommt. Ich will ja auch die UKV nicht in Anspruch nehmen, ein weiterer Grund wieso ich positiv gestimmt bin. Problem könnte nur sein das die WBV sich weigert Trennungsgeld zu zahlen weil es 40km sind statt 20-25km.
Trotzdem danke für die Einschätzung.
AGA 5/13 Gotha
FWDL Stab 1. PzDiv Hann
SaZ LogBtl 4/141 Lutt

wolverine

Das sind alles Gründe, die den Dienstherrn nicht interesieren. Durch UKV und TG sollen Härten ausgeglichen werden, die durch häufige Versetzung und Wohnortwechsel entstehen. Es ist kein Zubrot zu den normalen dienstbezügen oder eine Bezuschussung der Fahrten Wohnort-Dienstort.
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Rollo83

Ihre täglichen Kilometer setzen sie von der Steuer ab und holen sich das Geld wieder zurück. ::)

roberto24487

Hey, ja-danke  ::)
Mir wurde das flasch erklärt. Habe heute mit jemanden von der WBV gesprochen und hat mir die Augen geöffnet.
Ich nahm an, dass es dieses Trennungsgeld grundsätzlich für SaZ`s gibt die keine Gemeintschaftsunterkunft in der Kaserne haben.
Also sry., Missverständnis!!!
AGA 5/13 Gotha
FWDL Stab 1. PzDiv Hann
SaZ LogBtl 4/141 Lutt

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