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Hilfe beim Papierkrieg

Begonnen von Civan1990, 17. Oktober 2009, 13:53:59

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Civan1990

Hi

habe vor kurzem mein Einberufungsbescheid erhalten jedoch ist da eine Form Brief bei bei der ich Null Ahnung habe was ich damit anstellen soll. Es handelt sich über eine Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch (SGB ) V* über den Beginn (bzw. ein zweites Blatt, über die Beendigung) der Teilnahme am Grundwehrdienst.

Bitte um schnelle Hilfe, wer sich auskennt bitte melden,

Gruß
C.C.

miguhamburg1

Ganz einfach: Während der Zeit Ihres Wehrdienstes entfallen die Beiträge für Ihre Sozialversicherungen (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Als Soldat erhalten Sie während der Zeit Ihres Wehrdienstes freie Heilfürsorge, und Sie werden für die Zeot Ihres Wehrdienstes in der Rentenversicherung nachversichert.

Damit dies alles in die Wege geleitet werden kann, gibt es diese Formblätter. Beim Dienstantritt werden Sie dann bei Rechnungsführer Ihrer Einheit die ausgefüllten Blätter abgeben.

ulli76

Ähm, das Kind heisst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Freie Heilfürsorge haben z.B. Polizisten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RogueSpear

Zitat von: miguhamburg1 am 17. Oktober 2009, 13:58:46
Ganz einfach: Während der Zeit Ihres Wehrdienstes entfallen die Beiträge für Ihre Sozialversicherungen (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Als Soldat erhalten Sie während der Zeit Ihres Wehrdienstes freie Heilfürsorge, und Sie werden für die Zeot Ihres Wehrdienstes in der Rentenversicherung nachversichert.

Damit dies alles in die Wege geleitet werden kann, gibt es diese Formblätter. Beim Dienstantritt werden Sie dann bei Rechnungsführer Ihrer Einheit die ausgefüllten Blätter abgeben.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sollte man die Formblätter "gemäß § 204 Sozialgesetzbuch" vorher ausfüllen und dann beim Dienstantritt an den Rechnungsführer meiner Einheit abgegeben.

Eins verstehe ich aber nicht so recht, in der Anmerkung steht: ,, Nach § 204 Sozialgesetzbuch hat bei pflichtversicherten Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit und Ende des Grundwehrdiestes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden."

Also müsste ich mich eigentlich an den Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit wenden? Beides trifft aber nicht für mich zu, also würde auch Option 1 funktionieren?

Dennis24

Ich habe die beiden Blätter meinem Arbeitgeber gegeben und der bearbeitet die und wird sie mir vor antritt des Dienstes aushändigen!
So hab ich das jetzt gemacht!
Richtig oder Falsch?

StOPfr

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RogueSpear

@StOPfr

ich habe mein Fachabitur sozusagen abgebrochen und bin (noch) keine 18, die Schule meint ich sollte an einer AB Maßnahme teilnehmen bis ich volljährig bin, darauf habe ich aber keine Lust, weil es keinen wirklichen Sinn hat! Man kann sagen ich bin Schüler aber ab März können die mich von der Schule entlassen. Im April fängt dann mein neuer Lebensabschnitt an :)

StOPfr

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RogueSpear

Also könnte ich die vorher ausgefüllten Formblätter theoretisch  beim Dienstantritt an den Rechnungsführer meiner Einheit weitergeben?

StOPfr

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Levent K.

also wer muss den zettel jetzt ausfüllen?? ( MELDUNG gemäß §204 sgb über den BEGINN der Teilnahme am GWD) Ich hab meine Lehre beendet vor 3 wochen, mache seitdem nix berufliches. ich bereite mich lediglich für den einstellungstest bei der polizei vor und trainiere etwas für meinen wehrdienst der am 6.4. beginnt...

vary

hi,

ähm ich hab diesen zettel meinem arbeitgeber gegeben der hat des ausgefüllt und an meine krankenkasse geschickt!!
dachte etz is alles erledigt! aber warum schreiben sie  H. StOPfr das ich die zettel wieder ausgefüllt bekomm um dann selber abzugeben?? auf meinem einberufungsbescheid steht auch nix davon das ich diesen schrieb ausgefüllt (bzw. ihn überhaupt) zum dienstantritt dabei haben soll. steht nur ich soll halt meine rentennummer perso einberufungsbescheid usw. mit nehmen.  bin etz leicht verwirrt

Dennis24

Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das er diese Papiere zur Bw weiterschickt und ich damit nichts mehr zu tun habe!  ???

vary


Dennis24


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