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Beförderung während Wehrübung???

Begonnen von BA, 14. Januar 2010, 17:45:49

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miguhamburg1

Im Übrigen in Bezug auf Ihren Anzug auf der Anreise zur WÜ/Eignungsübung: In Ihrem Einberufungsbescheid wird stehen: Der Einberufene ist berechtigt, auf dem Weg zum Antritt der Übung Uniform zu tragen, soweit er damit ausgestattet ist. Und Sie tragen die Uniform, mit der Sie ausgestattet sind. Wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter der Meinung ist, Sie müssten als Artillerist dort erkennbar sein, dann wird er Ihnen Entsprechendes befehlen und Ihnen gleichzeitig aufzeigen, wo Sie denn das neue Barett herbekommen...

TheAdmin

Zur Info:
Die Eignungsübung ist eine Wehrübung, wie jede andere Wehrübung auch. Eine Wehrübung ist an keinen Dienstposten gebunden, auch unbeorderte Reservisten können Wehrübungen machen und auch ROBs können einen Diensposten haben und trotzdem eine Eignungsübung machen.
Bundeswehrforum.de - Seit 14 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

BA

nur noch mal zur Vollständigkeit.

Weiß nicht ob das vielleicht neu ist, aber auf der Einberufung steht lediglich: "Bringen Sie bitte alle mil. Ausrüstungsgegenstände mit [...] sofern sie damit ausgerüstet sind". Also nichts mit tragen. Sonst hätt ich ja nicht gefragt :-)

Gruß

snake99

Sofern sie bereits mit einem FA ausgestattet sind, spricht nichts dagegen, wenn sie diesen bei ihrem Dienstantritt auch tragen und sich dementsprechend melden ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman


Tobi

Zitat von: BA am 18. Januar 2010, 19:40:39
Weiß nicht ob das vielleicht neu ist, aber auf der Einberufung steht lediglich: "Bringen Sie bitte alle mil. Ausrüstungsgegenstände mit [...] sofern sie damit ausgerüstet sind". Also nichts mit tragen.

Wundert mich eigentlich, denn wenn keine UTE für die Hinfahrt erteilt wird, dürfte theoretisch keine Uniform getragen werden, da vor dem Diensteintritt noch kein Soldatenstatus vorliegt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand darüber wundert wenn man in Zivil ankommt bzw. sich in der Kaserne draußen, auf dem Flur oder auf der Toilette unmittelbar vor dem Dienstantritt umzieht, halte ich jedoch für größer, als dass man während der Hinreise auf jemanden trifft, der die Uniform bemängelt, so dass ich auch eher zur Anreise in Uniform tendieren würde. Streng genommen müsste vor Diensteintritt theoretisch meiner Ansicht nach auch die schwarz-rot-goldene Kennzeichnung getragen werden (was praktisch aber mangels Vorhandensein auch kaum gemacht wird), aber diese Diskussion wurde/wird ja schon an anderer Stelle geführt...

snake99

@Tobi

Sehe ich komplett anders ....

1. Ab 0:00h des Datums, welches auf dem E Bescheid steht, ist der Kamerad Wehrübender wieder im Soldatenstatus, mit allen Rechten und Pflichten. Kann der Soldat beispielsweise am Tage seine Dienstantritts aus gesundheitlichen Gründen nicht zu seiner Dienststelle kommen, so müsste er den nächsten San Bereich aufsuchen, da er seit 0:00h in einem Wehrdienstverhältnis steht und kein Zivilist ist.

2. Es gibt mittlerweile die allgemeine UTE, wo dem Reservisten gestattet wird, allgemein gültig die Uniform zu tragen, wenn er dienstlich in Erscheinung tritt. Was davon dienstlich ist, ist auf dem Dokument der UTE klar definiert.

3. Ab 0:00h des Dienstantrittstages fällt der DstGrd Zusatz d.R. weg und die schwarz / rot / goldenen Litzen sind zu entfernen. Auch bei einer DVag werden keine Litzen getragen, sofern der Kamerad eine "Zuziehung" bekommen hat.

4. Tritt der Kamerad Wehrübender seine Wehrübung an, ist es zeitlich gesehen wesentlich effektiver, wenn er sofort in Uniform erscheint. Er muss dann nur noch seinen Spind einräumen und ist sofort "einsatzfähig". Wer regelmässig übt, ist oftmals bereits am Mittag des 1. Diensttages mit dienstlichen Aufträgen eingedeckt bzw. im Ausbildungsablauf eingebunden. 
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miguhamburg1


Chef_6/451

Weder Snake noch miguhamburg haben Recht.

Seit etwa 2005 gibt es eine Änderung der Einberufungsbescheide. Vorher waren da diverse Formeln zu finden (z.B. beginnt spätestens mit dem im Bescheid festgelegten Zeitpunkt oder mit Ankunft am Dienstort), zum Teil auch überhaupt keine.

Seitdem findet sich dort findet sich nämlich der Passus:
ZitatIhr Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgelegten Zeitpunkt

Das heißt ich bin frühestens zum auf dem Einberufungsbescheid festgelegtem Zeitpunk Soldat - in gleichem Zuge ist nämlich auch die Bemerkung
ZitatBitte treten Sie ihren Dienst im Feldanzug an
oder auch
ZitatSie sind berechtigt den Kampfanzug/Feldanzug auf dem Weg zum Dienst zu tragen
sind entfallen.

Daher auch die verständliche Anmerkung von Tobi.

Und auch das Soldatengesetz ist hier ganz klar und unmissverständlich

Zitat§ 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung
(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt

1.bei einem Soldaten, der auf Grund des Wehrpflichtgesetzes zum Wehrdienst einberufen wird, mit dem Zeitpunkt, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes für den Diensteintritt festgesetzt wird,
2.bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird, mit dem Zeitpunkt, der im Heranziehungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzt wird,
[...]
4.in allen übrigen Fällen mit dem Dienstantritt.

(2) Das Wehrdienstverhältnis endet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Soldat aus der Bundeswehr ausscheidet.[...]
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
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mailman

Aber diese schwarz rot goldenen Litzen trägt man doch nicht auf einer Fahrt zu einer WÜ sondern wenn man sich außerhalb eines Wehrdienstverhältnides befindet aber eine UTE hat, wenn ich das richtig verstehe.

z.B. als Reservist eine Hochzeit. Eine Anreise zu einer Wehrübung wäre für mich da kein Anlass.

F_K

@ Chef:

Der "Zeitpunkt" ist aber bei Wehrübungen immer in ganzen Tagen zu sehen, sprich immer 0:00 Uhr das Tages.

Der "Meldetermin" bei dem TrT ist nur ein Meldetermin, aber nicht der Zeitpunkt, ab dem man Soldat ist.

(... schaue mal auf Deine Wehrdienstzeitbescheinigungen, die Rentenbescheinigung, die Wehrsoldabrechnung, die Meldung an die Krankenkasse usw. und so fort - immer nur ganze Tage).

snake99

So wie F_K es beschreibt, wurde es mir ebenfalls seitens eines Offz erklärt, und der sollte (muss) es ja als DV wissen ;)
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Chef_6/451

Das mag sein das der Tag komplett abgerechnet wird, da es halbe Tage Wehrdienstleistung nicht gibt (jedenfalls habe ich noch keine halben Tage auf einem PSBS gesehen). Das ändert aber nichts daran das die Einberufungsbescheide den Zeitraum für den Beginn des Dienstverhältnisse klar festlegen und das wird auch durch §2 des Soldatengesetz gedeckt.

Der Zeitpunkt für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses wird im Einberufungsbescheid genau festgelegt (z.b. 29.11.2010 spätestens 18:00) und beginnt dann frühestens mit Betreten des Dienstortes/der Liegenschaft zum festgelegten Datum, spätestens jedoch mit dem im Einberufungsbescheid festgelegten Zeitraum.

Und DV bin ich auch... das ist keine Begründung.
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F_K

@ Chef:

Einig sind wir uns darüber, das das Wehrdienstverhältnis spätestens ab dem genannten Zeitpunkt beginnt.

Ich bleibe allerdings bei der Auffassung, das dieser Zeitpunkt spätestens mit dem Antritt der Dienstantrittsreise erreicht ist, sofern dieser vor dem oben genannten Zeitpunkt liegt.

Meine Dienstreise beginnt mit dem entsprechenden Anziehen dazu, und das ist bei mir schon die Uniform, da die Reise begonnen hat.
... und wenn nötig, nutze ich die ggf. vorliegende Vorgesetzteneigenschaft schon auf dieser Dienstreise.

Das mache ich solange, bis mir mein DV befiehlt, das anders zu handhaben.

(alles andere führt zu sehr komplizierten Rechtsfragen: Was passiert bei einem Unfall während der Reise? Meine PKV kann nur für ganze Tage umgestellt werden, nicht stundenweise. Wenn die WÜ nicht angetreten wurde, kann sie nicht verlängert werden ... eine Einstellungsuntersuchung nach einem schwereren Unfall wäre wohl nicht zu bestehen ...)

snake99

Da die Anreise zum Dienstort seitens der Bw vergütet wird, ist es eine Dienstreise und der Wehrübende befindet sich somit ganz offiziell "im Dienst", was wiederum zum Tragen der Uniform berechtigt. Zumindest ist dies meine Interpretation und Schlussfolgerung.

Das das eigentliche Wehrdienstverhätlnis bei einer WÜ erst mit dem Betreten der Kaserne beginnt wäre mir absolut neu und ich habe nicht "erst seit gestern" mit der Bw zu tun :) 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

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