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Fragen zum Fliegerischen Dienst

Begonnen von Blaumann, 21. Januar 2010, 15:12:51

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Blaumann

Hallo ihr da,

ich hätte ein paar Fragen zu den Anforderungen und der Realisierung Pilot bei der Bundeswehr zu werden.
Ich wollte schon seit meiner Kindheit gerne in einem Militärjet sitzen, das wurde von meinem Vater und meinem Onkel immer gefördert. Durch meinen Onkel hatte ich schön öfter Zugang zu Flugsimulatoren und saß schon mit 3 Jahren in einsatzbereiten F-15 und F-16 Jets, der US Air Force. Es mangelt mir also nicht an Ehrgeiz, auch nicht an einer gewissen Ausbildung, ich mache vorraussichtlich dieses mein Abitur.
Ich bin mir nur unschlüssig ob ich den Anforderungen in Bezug meiner Sehfähigkeit gewachsen bin. Ich darf ohne Brille ein KFZ führen, nur weiß ich das ich ca. 0,25 Dioptrin habe, wobei ich auch im Alltag keine Brille brauche. Ausser den Augen hätte ich keine sonderlichen Bedenken, sofern ein Armbruch und eine Größe von 1,75 cm der Tauglichkeit nicht im Weg stehen würden.

Falls sich einer fragt....Ja, ich bin schon gemustert worden, doch da ich mir mehr als unsicher war mit meinem obigen Anliegen und zwecks verlorener Zeit im Studium bzw aufrückender G8, habe ich mich ausmustern lassen. Ich wende mich jetzt an euch, weil ich nicht sicher bin ob dass die richtige Entscheidung gewesen ist.

Ich wäre froh wenn mir jemand nähere Informationen geben könnte.

gruß Blaumann

schlammtreiber

Zitat von: Blaumann am 21. Januar 2010, 15:12:51
Ja, ich bin schon gemustert worden, doch da ich mir mehr als unsicher war mit meinem obigen Anliegen und zwecks verlorener Zeit im Studium bzw aufrückender G8, habe ich mich ausmustern lassen.

Man kann sich nicht "ausmustern lassen" weil man irgendwelche Planungsbedenken hat. Eine Ausmusterung muss medizinisch begründet sein  ;)

Der Weg ist also der: neue Musterung beantragen, wenn tauglich gemustert bewerben für die Laufbahn der Offiziere, fliegerischer Dienst. Weitere Tests erfolgen dann an der OPZ (Offiziersbewerberprüfzentrale) und wer Pilot werden will muss auch noch mal fliegerärztlich untersucht/gemustert und für tauglich befunden werden.
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Blaumann

ZitatMan kann sich nicht "ausmustern lassen" weil man irgendwelche Planungsbedenken hat. Eine Ausmusterung muss medizinisch begründet sein  Zwinkernd

Ich muss gestehen das ich behauptet habe mein Armbruch und eine Verletzung am Fuß würden mich im Alltag behindern.


Ich kann mir vorstellen wie es normal ablaufen sollte, nur habe ich überhaupt eine Chance mit meinen Augen? Bzw. auf was wird bei fliegerärztlichen Untersuchung geachtet? Ich bin mir sicher das ich es bis dorthin schaffen würde, nur möchte ich es nicht versuchen, wenn man mir sagen kann das ich es mir von vornherein nicht schaffe.

gruß Blaumann

schlammtreiber

Zitat von: Blaumann am 21. Januar 2010, 15:27:19
Ich muss gestehen das ich behauptet habe mein Armbruch und eine Verletzung am Fuß würden mich im Alltag behindern.

Bisserl blöd, denn es muss begründet werden wie sich das geändert haben soll.

ZitatIch kann mir vorstellen wie es normal ablaufen sollte, nur habe ich überhaupt eine Chance mit meinen Augen? Bzw. auf was wird bei fliegerärztlichen Untersuchung geachtet?

Da ich kein Arzt bin kann ich hier nur raten, was wohl wenig hilfreich wäre.

Zitatnur möchte ich es nicht versuchen, wenn man mir sagen kann das ich es mir von vornherein nicht schaffe.

Ohne Versuch kann man es nicht schaffen. Wo liegt denn das Problem, also ich meine warum nicht einfach versuchen?
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Rollo83

Sie sind charakterlich nicht geeignet !!!

schlammtreiber

Zitat von: Rollo83 am 21. Januar 2010, 15:33:46
Sie sind charakterlich nicht geeignet !!!

Ich weiß, aber meine charakterliche Verkommenheit ist in Bezug auf den Fragesteller erstmal egal  ;)
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Rollo83

LOL  ;D ;D

Das war nur die Aussage die der Psychologe zum TE sagen wird im ZNwG.

Timid

Zitat von: Rollo83 am 21. Januar 2010, 15:33:46Sie sind charakterlich nicht geeignet !!!

Es wäre nett, wenn du solche Pauschalurteile ohne wirkliche Kenntnis der Person zukünftig unterlässt! Bitte Danke!
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Blaumann

Ja, ohne Versuch kann man es sicher nicht schaffen,... Nur würde ich meine Bedenken davor gerne aus der Welt schaffen. Ich hätte da gern eine gewisse Sicherheit das es zumundest nicht an den Augen scheitert,....

Und das mit der Musterung, nun ich glaube Ehrlichkeit würde in diesem Fall das beste bewirken.


Charakterlich nicht geeignet, weil ich mir meine Zukunft durch Vater Staat nicht verbauen lassen will?
Ich habe mich nicht ganz freiwillig ausmustern lassen, nur in meiner Lage war es meinen Empfindungen nach das Richtige.
Hätte ich meinen Wehrdienst oder Zivildienst angetreten, wäre ich zeitgleich mit dem G8 Jahrgang fertig geworden. Ich weiß nicht inwiefern ihnen das was sagt, aber die Universitäten sind derzeit schon mehr als ausgelastet, wenn dann noch 2 Jahrgänge zu einem Winterseemester anfangen sollen, habe ich keine wirklichen Optionen.



gruß Blaumann

schlammtreiber

Zitat von: Blaumann am 21. Januar 2010, 15:47:10
Charakterlich nicht geeignet, weil ich mir meine Zukunft durch Vater Staat nicht verbauen lassen will?

Nimm´s nicht übel, aber DIESER Spruch würde schon völlig ausreichen um charakterliche Nichteignung bescheinigt zu kriegen.
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Blaumann

Daran mag ich gewiss nicht zweifeln, es gibt nur persönliche Sichtweisen. Ich habe mich vielleicht auch nicht richtig ausgedrückt, nur gab es zu dem Musterungszeitpunkt ein paar Bedenken, eines davon hab ich versucht zu erklären. Aber es ist nicht maßgebend für meine manchmal aufkommende Wut, zu der Äußerungen wie die von Rollo83 nur beitragen.

Dennoch zweifle ich nicht an charakterlichen Eignung.


gruß Blaumann

mailman

Ganz unrecht hatten die Vorposter aber nicht.

Fakt ist, das man in Deutschland als Mann Wehrdienst zu leisten hat. Der Regelfall ist der militärische Dienst. Bei Gewissensgründen der Zivildienst.

Wenn man nicht kann oder will dann kann man sich jederzeit 6 Jahre im Zivil und Katastrophenschutz verpflichten. Das wäre in Ihrem Fall eine gute Mögichkeit gewesen.

Aber wer sich freiwilig ausmustern läßt entzieht sich durch Täuschung dem Wehrdienst.

Wie auch immer für einen freiwilligen Dienst ist eine Nachmusterung nötig. Diese gibt es nur wenn sich der Gesundheitszustand erheblich verändert hat. Einen Anspruch hat man nicht.

wolverine

Zitat von: Blaumann am 21. Januar 2010, 16:02:50
Aber es ist nicht maßgebend für meine manchmal aufkommende Wut, zu der Äußerungen wie die von Rollo83 nur beitragen.
Wurde in diesem Satz evtl. Subjekt und Objekt oder aktiv und passiv verwechselt? ???
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Blaumann

Nein, für mich ist der Satz in Ordnung  ;D


Ich möchte mich nicht weiter über die Gründe für meine Vorgehensweise unterhalten, ich könnte mir aber vorstellen das ich nicht der einzige bin der in einer Lage wie meiner so gehandelt hätte.


Meine Fragen galten der Anforuderung für den Fliegerischen Dienst.


gruß Blaumann

mailman

Wie gesagt Nachmusterung beantragen ist der erste Schritt.

Ob sie dann auch Pilot werden können, kann hier niemand sagen.