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SaZ

Begonnen von ahoi28, 05. Februar 2010, 16:05:17

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ahoi28

Hallo User,

undzwar hab ich bei mir folgendes Problem. Hatte mitte 2009 meine Musterung absolviert und auch für 23 Monatige Grundwehrdienst unterschrieben. Leider hab ich wohl den Physchologen falsch verstandan, so das ich dachte das ich zum 1 Januar 2010 meinen antritt habe. Natürlich habe ich auch vorzeitig Dezember meinem Job gekündigt und hab da nix von der Bundeswehr bekommen. Als ich mich da informiert habe, hieß es das es keiner vorhersene konnte ob ich einberufen werde oder nicht. Vor 1 Woche hab ich dann mit einem Berater telefoniert der mir dann was für 9 Monate zum 01.04 besorgt hat. Ich hatte eine Laufbahn bei der Bundeswehr vorgestellt und deshalb eher für die 23 Monatigen Grundwehrdienst entschieden. Nun zu meinen Fragen:

Kann ich währen der Grundausbildung meine Zeit als Wehrdienstler auf 23 Monate verlängern?
Was für Chancen habe ich für die verpflichtung als SaZ ( habe nur einen guten erweiterten hauptschulabschluss )

Kann man sich beim Grundwehrdienst empfehlen ?

mfg ahoi

Chef_6/451

Wer seinen Job kündigt um den Grundwehrdienst anzutreten hat was nicht verstanden.

Es gibt in Deutschland ein Arbeitsplatzschutzgesetz - das bedeutet, wenn ich zum Grundwehrdienst einberufen werde oder freiwillig länger Wehrdienst leiste (z.B. 23 Monate), dann besteht ein Kündigungsschutz - für die Zeit des Grundwehrdienstes bzw. des FWDL, danach kann ich problemlos meinen Job wieder antreten, das Arbeitsverhältnis ruht für die Zeit des Grundwehrdienstes/FWDL.
Und nun?

Ob es bei der Bundeswehr eine Zukunft gibt? Da müsste ich wieder auf die Kristallkugel zurückgreifen - die ist aber aus der Wäsche nicht mehr wiedergekommen und daher empfehle ich www.bundeswehr-karriere.de und einen Termin beim Wehrdienstberater beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.
Ob FWDL möglich ist - auch da kann ich nur auf die Kristallkugel verweisen. Das kann hier keiner wissen.
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"Wir schlagen die Brücke"
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ahoi28

himm, ja mein eigener fehler, danke Chef_6/451..

jetzt meine letzte frage, was aber eigentlich nicht hierhin gehört aber drumm bitte das es einer antworten kann.

da ich am 01.04 meinen grundwehrdienst leiste, und jetzt z.b. einen job antrete, ist es strafbar? kann man mich währen der probezeit wegen grundwehrdienstes kündigen?

mfg ahoi danke

BulleMölders

Wenn du vor Antritt eines Jobs schon weißt das du zu einem Bestimmten Zeitpunkt zum GWD antreten musst, dann bist du verpflichtet deinem zukünftigen Arbeitgeber dieses mitzuteilen. Den diese Tatsache ist kann für den Arbeitgeber ein wichtiges Kriterium sein, ob er dich einstellt oder nicht.
Teilst du das nicht mit und er stellt dich ein, dann greift der Arbeitsplatzschutz für GWDL nicht.
Teilst du ihm das mit und er stellt dich ein, dann greift der Arbeitzplazuschutz für GWDL.

ulli76

Waum sollte das strafbar sein? Solange du am 1.4. deinen Dienst antrittst ist doch alles gut. Der Chef wird dich vermutlich eh fragen, ob du schon gedient hast. Die Frage ist nur, ob du so kurzfristig was bekommst (sind ja grad mal knapp 3 Monate bis zum Dienstantritt) und ob man dich mit Aussicht auf den Einberufungstermin noch nimmt.

Übrigens: Du solltest schon versuchen vorher noch nen Job zu finden. Es ist erst 100% sicher, dass du am 1.4. Dienstantritt hast, wenn der Tag rum ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html