Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ausmusterung wegen kind???

Begonnen von Gast, 24. Oktober 2004, 11:21:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gast

Moin, hab mal ne frage, und zwar bin ich zm 1.1.05 bzw 1.4.05 einberufen worden, wie sieht das aus , da ich im Dezember Vater werd, aber nicht verheiratet bin, muss ich noch zum Wehrdienst?

mailt schnell zurück!! danke

Horst

schnell heiraten!  ;D
ich meine, dass nach den neuen einberufungsregeln auf verheiratete verzichtet wird. kinder spielen soweit ich weiss keine rolle.
der sinn dieser regel ist, die "schwemme" von wehrpflichtigen, die man nicht einziehen kann zu reduzieren. wobei es objektiv eigentlich nicht einzusehen ist warum ein wehrpflichtiger OHNE kinder freigestellt wird.

Fitsch

schon Vaterschaftsanekennung beim Jugendamt / Standesamt gemacht ?
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Gast

nein, hab noch keine anerkennung gemacht. Ihr sagt alos das es schlecht aussieht?!  Gibt es vieleicht ne möäglichkeit, das mein Arbeitgeber ein schreiben aufsetzten kann, das mir eine aufschiebung des einzuges gewährt wird?

man merkt glaub ich , das ich kein lust hab da hin zugehn *gg

mib

Fitsch hat doch schon den Hinweis in die richtige Richtung gegeben. Wenn Du alleine oder gemeinsam mit Deiner Partnerin elterliche Sorge ausübst (auch ohne Verheiratet zu sein) wirst Du von der Wehrpflicht befreit (§11WPflG).
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

schlammtreiber

ZitatGibt es vieleicht ne möäglichkeit, das mein Arbeitgeber ein schreiben aufsetzten kann, das mir eine aufschiebung des einzuges gewährt wird?

Ja klar, wenn Deine Tätigkeit substanzielle Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt. Wenn Du also Fußball-Nationalspieler bist oder Beamter im Auswärtigen Amt... gute Chancen.

(Ansonsten kommt der Bw-Standard-Doppelbescheid: "1.Ihr Antrag ist abgelehnt, 2. Dieser Bescheid ist kostenfrei...")
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Fitsch

Fitsch hat doch schon den Hinweis in die richtige Richtung gegeben
bestanden zu irgend einer Zeit mal Zweifel ?  ;D ;D ;D ;D

@ Gast
geh zum Standesamt und mach eine Vaterschaftsanerkennung.
(Sei Dir aber über die Folgen im Klaren)

Wie alt ist denn das Kind?
Hat Deine Lebensgefährtin Dich nicht als Vater bei der Geburt angebgeben?

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/