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nach 1 Monat AGA ausgemustert - was nun?

Begonnen von Knalltüte, 28. Oktober 2004, 09:55:57

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Knalltüte

Tach

Habe einen Monat AGA hinter mir und bin gestern ausgemustert worden. Zwischen Abi und Bund war ich über meine Mutter bei der AOK mitversichert.

in 4 Monaten starten an den Fachhochschulen die Sommersemester.  Ich plane mich jetzt bei diversen FHs zu bewerben.
3 der 4 Monate gehen für ein Vorpraktikum drauf.  (habe noch keines, auch hierfür muss ich mich erst noch bewerben)
Im vierten Monat plane ich etwas Geld zu verdienen.

Nun meine Fragen:
- Was muss ich bezüglich meiner Krankenversicherung unternehmen?
- muss ich mich jetzt arbeitslos melden???


bayern bazi

würde auf jedenfall ein gespräch mit der kv deiner mutter führen wegen mitversicherung


arbeitslos ???? du hast ja noch nicht gearbeitet

versuch doch noch irgendwo ein praktikumsplatz zu bekommen - kann dir evlt noch nützlich sein, anstatt zuhause rumszusitzen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Knalltüte

weil auf meiner wehrdienstzeitbescheinigung steht, dass ich mich bei Arbeitslosigkeit nach dem Austritt aus dem Dienst UMGEHEND arbeitslos melden soll... ???

bayern bazi

kannst ja mal im arbeitsamt vorbeischauen - glaub aber nicht das du da was bekommst

(frag dann aber gleich nach einer praktikumsstelle)

viel glück

da bazi

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ausgemustert

bekommt man da eigentlich eine ausgleichszahlung oder etwas ähnliches vom bund?? schließlich hat man ja ein bzw. ein halbes jahr verloren. Aufwandentschädigung oder so??

killerweasle

'hoi,

also ich glaube du bist ja die monate bis du anfängst mit studieren erst mal erwerbsluntätig / arbeitslos. Also musst du das auch beim arbeitsamt melden...hat was mit deiner späteren rente und so zu tun. ich würde mir an deiner stelle einfach nur irgendeinen job suchen, mit dem du die zeit rumkriegst und dir ein bissl taschengeld verdienst, welches du beim studium auch brauchen wirst...

einfach mal bei deiner KV melden...aber warum sollte sich bei deiner KV was geändert haben, wenn du zwischen ABi und Bnd bei deiner Mutter mitversichert warst? Bist du das jetzt nicht mehr? Oder meinst du der Bund hat das für dich übernommen?

Ausgleichszahlung...ich glaube du bekommst ausreichend entlassungsgeld...wozu brauchst du dann noch ne ausgleichszahlung.

mfg...Killerweasle

ausgemustert


killerweasle

bin mir nich ganz sicher...aber ich glaube es war so in etwa zwo monatsgehälter...also so gings z.B. einem Kameraden von mir...der wurde nach drei wochen ausgemustert und hat dann halt ca. €600 bekommen...aber ich will da jetzt keinen mist erzählen...frag einfach mal im KWEA nach.

Zebra

Während deiner Zeit als Grundwehrdienstleistender bist du in keiner Kranjenversicherung mitversichert.
Schließlich genießt du ja beim Bund die freie Heilfürsorge.
Ich würde es umgehend der Krankenkasse melden, dass du aus dem Wehrdienst entlassen wurdest, da es ansonsten ein Problem geben könnte, dass die Krankenkasse für eventuelle Aufwendungen aufkommt.

MFG Zebra

Knalltüte

Also, die Bundesagentur für Arbeit sagt ich brauche mich nicht arbeitslos zu melden, ich hätte eh keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die KV wird wieder wie vorher auf meine Mutter laufen.

Entlassungsgeld? Entschädigung? Davon hab ich nix gehört oder gesehen?
Hätte ich Anspruch auf das Entlassungsgeld?

Was anderes: Dazu sollte man wissen, dass der BW-Arzt mir quasi die Wahl gelassen hat ob ich ausgemustert werden soll oder nicht. Natürlich bin ich gegangen um schnell studieren zu können.
Meine Familie macht mich aber richtig zur Schnecke weil ich net geblieben bin. Die heulen ständig rum, dass ich nun bei keinem Personalchef mehr eine Chance hätte. Die Ausmusterung würde mich quasi mein Leben lang brandmarken weil keine Firma jemanden wolle, der wegen gesundheitlicher Probleme beim Bund geflogen ist...
Hat die Family etwa recht ???

bayern bazi

muss nicht - kann aber sein

obwohl die bundeswehr leider nicht mehr so gut angesehen ist, schauen viele chefs noch auf deine wehrdienstzeit

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

bernhard

Zitat von: Knalltüte am 01. November 2004, 09:29:08
Also, die Bundesagentur für Arbeit sagt ich brauche mich nicht arbeitslos zu melden, ich hätte eh keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die KV wird wieder wie vorher auf meine Mutter laufen.

Entlassungsgeld? Entschädigung? Davon hab ich nix gehört oder gesehen?
Hätte ich Anspruch auf das Entlassungsgeld?

Was anderes: Dazu sollte man wissen, dass der BW-Arzt mir quasi die Wahl gelassen hat ob ich ausgemustert werden soll oder nicht. Natürlich bin ich gegangen um schnell studieren zu können.
Meine Familie macht mich aber richtig zur Schnecke weil ich net geblieben bin. Die heulen ständig rum, dass ich nun bei keinem Personalchef mehr eine Chance hätte. Die Ausmusterung würde mich quasi mein Leben lang brandmarken weil keine Firma jemanden wolle, der wegen gesundheitlicher Probleme beim Bund geflogen ist...
Hat die Family etwa recht ???

obwohl es sicher ausnahmen gibt, ich denke nicht. heutzutage wird doch schon knapp die hälfte ausgemustert oder nicht herangezogen usw., es bedeutet also nichts, wenn du ausgemustert bist. deine fähigkeiten und qualifikationen spielen sicherlich eine weitaus größere rolle als ein abgeschlossener wehrdienst, der bei deinem ersten beruf dann auch schon mindestens 5 jahre her ist...