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Ausgemustert trotzdem ziviler Beruf?

Begonnen von Fabiang, 18. Februar 2010, 14:03:32

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Fabiang

Hallo,

ich habe mich vor kurzem beim Kreiswehrersatzamt Düsseldorf Wehrpflichtig gemeldet.

Nun möhte ich dieses Jahr mit 17 Jahren meinen Wehrdienst beginnen, da ich nach meinem Wehrdienstjahr bei der Bundeswehrverwaltung im mitt. technischen Dienst oder im nichttechnischen Dienst arbeiten möchte, bzw. eine Ausbildung beginnen.

Nun habe ich mal gelesen,dass man vorallendigen wenn amn verbeamtet werden möchte,vorher den Wehrdienst machen sollte.Nun hatte ich ich vor über einem Jahr eine Operation an der Lunge wegen eines Pneumothoraxes (Linke Lungenflügel eingefallen).
Mittlerweile bin ich aber wieder vollständig gesund und die Gefahr ,dass der Pneumothorax wieder eintritt liegt bei 3-4 % dank der Operation.Nun befürchte ich, das ich deshalb nicht wehrtauglich bin.

Habe ich überhaupt noch eine Chance bei der Bundeswehr anzufangen?

Vielleicht noch wichtige Daten:
Mittelmäßiger Realschulabschluss Gymnasium (wahrscheinlich)
Viele Soziale Projekte habe ich bereits gemacht
Mitglied bei der Peto (Partei)
Mitglied bei der Jugendfeuerwehr meines Ortes

Danke schon einmal im Voraus

schlammtreiber

Für eine zivile Verwendung in der Bundeswherverwaltung muss man weder wehrdiensttauglich sein, noch muss man seinen Grundwehrdienst geleistet haben. Auch Ausgemusterte oder Zivildienstleistende können sich bewerben.
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Fabiang

Dankeschön für die schnell Antwort  :)

Weiß jemand wann die Wehrdienst Einberufungsmonate sind?

Rollo83

Immer zum Quartalsanfang, also Januar, April, Juli, Oktober.

erdpichel

Zitat von: Rollo83 am 18. Februar 2010, 17:47:05
Immer zum Quartalsanfang, also Januar, April, Juli, Oktober.

bei der marine immer nen monat später, also Februar, Mai, August und November.... ;)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Rollo83

Ok da bin ich nicht so bewandert, das die Marine aber auch immer was besonderes ist. ;D

erdpichel

deswegen geb ich ja den hinweis, bist ja FA, willst ja mal was werden :)
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Rollo83

Nein ich bin kein FA sondern direkt Fw. ;D
Also natürlich erst in ca 40 Tagen.

erdpichel

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wolverine

Was mich interessieren würde: Wozu muss man die Einberufungsquartale für einen ziviles Arbeitsverhältnis bei der Wehrverwaltung kennen?
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Fabiang

#10
Zitat von: wolverine am 19. Februar 2010, 10:24:11
Was mich interessieren würde: Wozu muss man die Einberufungsquartale für einen ziviles Arbeitsverhältnis bei der Wehrverwaltung kennen?

Ich muss das wissen wegen einer anderen Sache die ich noch vor meiner Ausbildung machen möchte wissen.

Man muss ja auch mal vorher ein wenig Planen.