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sicherheitsüberprüfung und vorratsdatenspeicherung

Begonnen von hp1022, 03. März 2010, 09:06:20

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hp1022

hallo,

mal eine frage zum allgemeinen verständnis: bei sicherheitsüberprüfungen der stufe 3 (z. b. bei einstellung) werden ja auch, soweit mir bekannt ist, die inhalte von e-mails und sms protokolliert.

dass die überwachung losgeht, sobald man für so eine stelle in betracht kommt und die zustimmung dazu gegeben hat, ist mir klar.

konnte man bisher eigentlich auch die auf vorrat gespeicherten daten dafür nutzen und wenn ja, was bedeutet das jetzt, wo das BVG die vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt hat? kann die zugreifende behörde momentan nur noch die daten einsehen, die sie quasi ab einleitung der SÜ anfragt oder auch daten aus zeiträumen, die VOR dem bewerbungszeitpunkt lagen?


miguhamburg1

Lesen Sie doch einfach mal das Urteil des BVerfG durch, da steht doch eindeutig, was mit den bisher rechtswidrig gesammelten Daten zu geschehen hat. Und lesen Sie weiter, was unmittelbar nach dem Urteil zwei große Provider bekanntgegeben haben!

Davon einmal abgesehen wird kein Soldat bei Diensteintritt gem. Stufe 3 sicherheitsüberprüft. Erst einmal absolvieren Sie Ihre AGA, danach die SGA und dann wird man sehen, welche Art sicherheitsempfindlicher Tätigkeit Sie ausüben werden. Ich zum Beispiel wurde erstmals nach der damaligen Stufe 2 (heute: Erweiterte Sicherheitsüberprüfung) überprüft, als ich als junger Oberleutnant Truppenfernmeldeoffizier wurde und aufgrund des Zugangs zu Verschlüsselungsmitteln diese Überprüfung benötigte.

Es gibt eine ganze Reihe von Feldwebel- und Offz-Dienstgraden, die während ihrer Verpflichtungszeit überhaupt keine Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 oder 3 benötigen und deshalb auch nicht bekommen.

ulli76

Die Inhalte von SMS und e-mails werden auch nicht bei einer Ü3 protokolliert.
@migu: Es gibt Soldaten, für die schon recht früh eine hohe Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wird.

Aber eine Ü3 ist tatsächlich nicht alltäglich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 03. März 2010, 10:06:37
Davon einmal abgesehen wird kein Soldat bei Diensteintritt gem. Stufe 3 sicherheitsüberprüft.

Aber hallo. Wenn GWDL X in Radaranlage Y seinen Dienst verrichten soll muss die Ü3 noch vor AGA-Ende abgeschlossen sein und bei weitem früher eingeleitet worden sein.

Zitat von: miguhamburg1 am 03. März 2010, 10:06:37
Es gibt eine ganze Reihe von Feldwebel- und Offz-Dienstgraden, die während ihrer Verpflichtungszeit überhaupt keine Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 oder 3 benötigen und deshalb auch nicht bekommen.

Und daraus folgt...nichts...

Gruß Andi
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miguhamburg1

Lieber Kamerad Andi,

dann bin ich ja mal daran interessiert zu erfahren, in welcher Radaranlage noch GWDL eingesetzt werden. Meines Kenntnisstandes nach gibt es heute keine derartigen Anlagen mehr. Außerdem sind nach meinem Erkenntnisstand in den verbliebenen "Radaranlagen" allenfalls noch Msch SaZ auf STAN-DP und Wehrpflichtige in derartigen TrTle nur noch im Stabsdienst oder Geschäftszimmern. Und nach dem Grundsatz "Kenntnis nur wenn nötig" werden die sicher nicht nach Stufe 2 oder 3 sicherheitsüberprüft...

Und auch bei diesen Sold wird eine Sicherheitsüberprüfung 2 oder 3 erst während der AGA eingeleitet und durchgeführt....

ulli76

Bei FmAufklärern und EloKisten ist eine Ü3 nicht unüblich und das auch für GWDL/FWDL.
Soldaten mit abgelehnter SÜ werden an manchen Standorten auch gerne mal an die zugehörige SanStff "ausgeliehen".
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Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2010, 09:22:32
dann bin ich ja mal daran interessiert zu erfahren, in welcher Radaranlage noch GWDL eingesetzt werden.

Soweit ich weiß: In jeder einzelnen von der Bundeswehr betriebenen. ;) Kannst ja mal einen Fachmann der Luftwaffe fragen bei deinen Beziehungen.
Und das ist ja nicht der einzige Bereich in denen eine Ü3 notwendig ist...

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2010, 09:22:32Außerdem sind nach meinem Erkenntnisstand in den verbliebenen "Radaranlagen" allenfalls noch Msch SaZ auf STAN-DP und Wehrpflichtige in derartigen TrTle nur noch im Stabsdienst oder Geschäftszimmern.

Selbst wenn dem so wäre: Alleine der Zugang zu einer Sperrzone mit besonderer Zutrittsregelung in einem MSB  setzt für dort ständig eingesetztes Personal regelmäßig eine Ü3 voraus.

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2010, 09:22:32Und auch bei diesen Sold wird eine Sicherheitsüberprüfung 2 oder 3 erst während der AGA eingeleitet und durchgeführt....

Willst du vielleicht doch noch mal jemanden vom MAD fragen, wenn du mir nicht glauben willst? Oder um es anders zu sagen: Hast du überhaupt eine ungefähre Ahnung wie lange eine durchschnittliche Ü3 dauert? Mir drängt sich gerade der Verdacht auf, dass es da irgendwie an Grundlagenwissen fehlt. Sobald die Dienstpostenplanung eines GWDL abgeschlossen ist kann kann (und wird in den entsprechenden Fällen regelmäßig) bereits vor Dienstantritt eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet werden.

Die Anzahl von Sicherheitsüberprüfungen bei GWDL ist relativ gering, die Anzahl der Ü2 und Ü3 Überprüften davonh nur ein geringer Teil, aber es gibt sie.

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Genau, Andi, das ist es ja, was ich meinte.

Ich erwähnte ja, meines Kenntnisstandes nach bewegen sich heute keine GWDL in derartigen Sperrzonen mehr, so dass es überhaupt nicht zu einer Ü2 oder 3 kommt- und insofern war ich einfach mal schlicht daran interessiert zu erfahren, wo das denn der Fall sein soll.

Und auch nicht jede Sperrzone macht eine Ü3 erforderlich, denn es gibt derartige Sperrzonen fast in jedem Brig/DivKdo, und da reichen eben für bestimmte Besucher und DP-Inhaber auch regelmäßig Ü 2. Und dass die Überprüfungen dauern ist mir durchaus bekannt, bei den mir bekannten Fällen wurden sie allerdings in der Regel erst mit der Zuversetzung beantragt, und der Zeitvorlauf betrug in der Regel nicht mehr als 1 bis 2 Monate voraus, weil die PersBearbSt immer kürzere Versetzungszeiten haben, weil immer häufiger aus speziellen Gründen die Planungen umgeworfen werden müssen.

Mattes23

Hallo ich werde als stabsunteroffizier für fluggerätemechanik eingestellt und wollte fragen welche sicherheitsüberprüfung ich durchlaufen muss? kann man das pauschal sagen? oder ist da bei jedem anders? Danke schonmalfür eure ANTWORT

miguhamburg1

Auch dies lässt sich so pauschal nicht beantworten. Wo werden Sie tätig? In der InstStff eines fliegenden Geschwaders? In einer Lw-Werft? In einem Depot? Welchen Teil von Fluggeräten werden Sie insten???

Soviel scheint mir sicher: Eine Ü3 wird es sicher nicht sein, wahrscheinlich auch keine Ü2. Ich gehe davon aus, dass für Sie eine ganz normale Ü1 durchgeführt werden wird. Die erfolgt auch recht zügig, weil der MAD im Wesentlichen nur Schufa, Melderegister, Führungszeugnis, Vefassungschutzerkenntnisse etc. screent.

snake99

Mal eine Frage am Rande ... der Status "NATO Secret" ist das Ü2 oder Ü3?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Mattes23

Hallo danke erstmal für die Antwort. werde in Büchel stationiert beim Tornadogeschwader in der Inst. Ich frage deshalb weil in büchel ja bekanntlich Atomwaffen gelaGERT WERDEN DESHALB DACHTE ICH DAS ICH DIE Ü3 machen muss.
Vielen Dank

miguhamburg1

Nato Secret entspricht "Geheim"- Ü 2.

Da Sie als Instler keinen Zugang zu und Umgang mit diesen Waffen haben werden, brauchen Sie auch keine Sicherheitsermächtigung hierfür. Die bekommen diejenigen Soldaten auch nicht, die diese Waffen bewachen etc.

Grumpfy

Hey,

ich klink mich mal eben ein. Ich habe als Reservist letztes Jahr zwei SÜ "absolviert". Anfang dieses Jahres habe ich eine
Mitteilung bekommen, das von Seiten des Prüfenden keine Beanstandungen festzustellen sind.
Meine Frage: Wie lange ist die SÜ, bzw. die Stufe denn jetzt gültig? Gibt es da eine Regelung oder Anhalte?

Zweite Frage: Was genau unterscheidet eine "Konferenzbescheinigung" von einer SÜ? Ich habe nämlich auch eine befristete
K-Bescheinung erhalten. Gehe ich in der Annahme richtig, dass eine Konferenzbescheinigung für konkrete Aufträge/Vorhaben/Einsätze auf Grundlage der SÜ in der jeweiligen Stufe befristet für den Auftrag/Vorhaben/Einsatz ausgestellt wird?


Beste Grüße und Danke!

miguhamburg1

@ grumphy,

eigentlich eher ungewöhnlich, dass man in einem Jahr zwei SÜ "absolviert". Wahrscheinlicher ist es doch wohl, dass Sie von den mit der SÜ beauftragten Stellen zweimal zu tun hatten (ich vermute im Rahmen der Ü 2...). Wenn alles glatt geht, endet die SÜ in einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen bis zu einer bestimmten, definierten Stufe. Für den tatsächlichen Umgang mit VS benötigen Sie dann in Ihrem TrTl keine weiteren Ermächtigungen.

Sobald Sie jedoch in einem anderen TrTl oder an einer AusbEinr (im Rahmen von Lehrgängen etwa) oder DSt mit VS zu tun haben werden, benötigen Sie die sog. "Konferenzbescheinigung", die Sie für diesen zweck vorlegen müssen. Dieses Papier bescheinigt den VS-Verwaltern oder anderen Beauftragten im anderen TrT/DSt/AusbEinr etc., dass Sie befugt sind, mit derartigen VS umzugehen.

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