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Unfaire Behandlung ehemaliger SaZ 2

Begonnen von Großer Leviathan, 11. März 2010, 15:16:45

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Großer Leviathan

Hallo liebe Forumsjuristen,

Da ich bis Mitte September Arbeistlos bin, habe ich ALG I beantragt, da ich vorher SaZ 2 war und man laut meiner Recherchen bei einer Tätigkeit von 24 Monaten Anspruch auf 12 Monate ALG I hat. Mein Antrag ging auch durch, jedoch wurde mir das Geld nur für 6 Monate bewilligt.
Als ich die im Arbeitsamt zuständige Person darauf ansprach meinte dieser nur, das stünde so im Soldatengesetz (Paragraph hab ich leider vergessen) und ich hätte dafür ja eine Übergangsbeihilfe bekommen.

Damit hab ich mich auch erstmal abgefunden, bis ich kürzlich mal genau nachgerechnet habe.

Ich (Soldat, SaZ 2)                     Zivilist (2 Jahre gearbeitet, 1330€ netto, ca. so viel wie ich hatte)
Übergangsbeihilfe: 3844€ brutto
                         2635€ netto
6 Monate x 738€ ALG I                              12 Monate x 738€ ALG I

           = 7063€                                           = 8856€

Der Unterschied beträgt mehr als 1793€. Als SaZ 2 der Arbeistlos wird bekomme ich fast 1800 € weniger, als jemand der zivil 2 Jahre arbeitet und dann arbeitslos wird.

Ich weiß, dass das so im Soldatengesetzt geregelt ist, aber kann man da trotzdem was dagegen tun, fühl mich da irgendwie verarscht.


Sorry für den langen Text und danke an alle die mir helfen können
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

wolverine

Der Vergleich der Nettobeträge hinkt aber auch gewaltig: Das Netto ist z. B. abhängig von Familienstand und Steuerklasse. Zum anderen muss ein "Zivilist" schon ein sehr anderes Brutto haben um das Netto zu kommen. Zum Rest müsste ich ´mal im SGB III und SVG nachgucken. Eigentlich kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass die Übergangsgelder des SVG etwas mit dem Bezug von ALG zu tun haben. Ein § von dem ich Richtungswinkel und Entfernung nehmen kann?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

AriFuSchr

.....und vor allem hinken diese Brutto-Netto Vergleiche. Neben dem Netto werden ja auch noch Beiträge an die SozVers durch die Agentur für Arbeit erbracht.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Großer Leviathan

@ Wolverine: kann ich dir leider nicht genau sagen, er sagte nur, dass dies so im Soldatengesetz stünde.

Trotzdem war die Spanne noch deutlich kleiner, als das "Ausscheidergeld" (ich weiß, dass das eigentlich Übergangsbeihilfe heißt  ;)) noch nicht versteuert werden musste.

Dass der Brutto - Netto Vergleich etwas hinkt ist mir klar, trotzdem kriegt jemanden, der Zivil arbeitet und Netto ca 1300 rauskriegt (egal was er dann Brutto verdient), deutlich mehr raus als ich.

Nordet mich bitte ein  ;), wenn mein Ärger unbegründet ist.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Großer Leviathan

@ Wolverine: Hab jetzt doch noch was für dich gefunden. Ich zitier mal aus §86a Soldatenversorgungsgesetz:

2. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe mindert sich um die Zahl von Tagen, die auf den Zeitraum entfallen, für den Übergangsgebührnisse laufend oder in einer Summe gewährt werden. Für Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von zwei Jahren wird der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe auf 180 Tage begrenzt.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

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