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Meine Karriere bei der Bundeswehr

Begonnen von Krakow, 08. Januar 2010, 21:48:03

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snake99

#75
Rechtsstreit? Warum das denn?

Wolverine hatte doch schon x mal gesagt, was zu tun ist. Nachweislich begründeten Widerspruch einlegen und dann schauen was passiert.

Ich betone jedoch noch mal gerne wieder, dass man sich nicht bei einer Behörde (wie auch bei einem zivilen Arbeitgeber) einfach in ein Beschäftigungsverhältnis einklagen kann ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rollo83

Ja, ok weiss auch grad nicht wie ich auf einen Rechtsstreit gekommen bin.
Nur mal so zur Info für mich.Er legt jetzt den Wiederspruch ein und dann wird entchieden ob neue Unersuchung oder ob das Ergebnis der Musterung bestehn bleibt,oder?

snake99

#77
Richtig, Widerspruch einlegen und dann schauen was passiert.
Je besser der Widerspruch (nachweislich) begründet wird, umso höher die Chance, dass sich das Ergebnis T5 ggf. doch noch mal ändert, wobei auch dies wiederum keine Einstellungsgarantie bedeutet ;)  
Die Betonung liegt auf CHANCE, nicht zu verwechseln mit "das Ergebnis wird sich durch einen Widerspruch definitiv ändern" ;)  
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Rollo83

Naja so zivile Ateste inteessieren die Bw ja auch nich wirklich all zu viel.
Ich drück dem TE aufjedenfall die Daumen.Ich kann seine Situation nur zu gut nachempfinden.

snake99

Negativ, ein ziviler ärztlicher Attest bzw. ein Befund kann immer noch von einem Bw Facharzt gegengeprüft werden.
Die Entscheidung, ob die Bw dies tut oder nicht, obliegt jedoch ihr ganz alleine ;)
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Rollo83

#80
Ja richtig, das zivile Atest wird vom Bw Facharzt geprüft also zählt das Atest vom zivilen Arzt nicht viel.Ok es kann natürlich bringen das übrhaupt noch mal eine Untersuchung durchgeführt wird und hat somit seinen Zweck efüllt.

Ich kann mein "Glück" eigentlich noch immer nicht fassen.Ich bin mit T5 nach 9 Monaten abgegangen.Hab mich beworben und wurde diekt zur Nachuntersuchung eingeladen.Das ohne ein Atest.Es hätte locker passieren können das ich erst gar nicht eingeladen werden.Ich hab das glaub ich echt noch nicht realisiert das ich in 22 Tagen wieder Soldat bin.

wolverine

#81
So abwegig ist das mit dem Rechtsstreit gar nicht. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, ist der nächste Schritt die Klage vor dem Verwaltungsgericht und die ist in der Tat kostenpflichtig. Daher sollte ein Widerspruch in etwa so aussehen, dass er schon den Klageantrag vorbereitet. Ein Widerspruch nur so Spaß, "mal gucken ob die noch einmal dasselbe schreiben", ist nicht wirklich sinnvoll. Wenn man den Weg gehen will (das steht einem klar zu!), dann sollten einem die Konsequenzen auch klar sein. Das ist es eigentlich was ich hier seit geraumer Zeit schreibe!
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Krakow

Die Sache ist garnicht so kompliziert.

Ich wurde von dem Musterungsarzt überhaupt nicht untersucht. Das einzige was ich da gemacht hab war mich umziehen, die Unterlagen über die Operation abgeben (man sollte sowas ja alles mitnehmen) und dann die Urinprobe abgeben. Ich wurde direkt nach der Urinprobe vom Arzt in ein anderes Zimmer geholt der mir dann erklärt hat das in seinen Unterlagen steht das jemand mit Osteochrondrosis Dissecans ausgemustert werden soll.

Das wars, ich wurde überhaupt nicht weiter untersucht, er hat nichtmal die Narben von der OP gesehen garnichts.


Deswegen finde ich auch den Ausdruck "anzweifeln" also das ich sein Gutachten anzweifeln würde nur halb richtig, denn im Grunde hat er ja garnichts begutachtet.

Mir geht es nur darum nachzuweisen das mein Sprunggelenk wieder gesund ist, also das ich keine Osteochrondrosis Dissecans mehr habe und mein Sprunggelenk wieder voll belastbar ist.


Im Grunde liegt da ja der Fehler nicht bei dem Arzt. Es gibt da eigentlich überhaupt keinen Fehler, der Arzt hat ja richtig gehandelt, in seinen Vorschriften steht das ein Osteochrondrosis Dissecans Patient ausgemustert werden soll. Mir geht es nur darum zu beweisen, dass ich KEIN Ostechrondrosis Dissecans Patient bin.

Versteht ihr wie das meine?  ;D


Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.

Henry Ford

StOPfr

Zitat von: Krakow am 10. März 2010, 20:04:04
Versteht ihr wie das meine?  ;D
Was sollen wir denn jetzt immer noch nicht richtig verstanden haben  ???
Die Hinweise von wolverine sind so deutlich, dass sich jede weitere Diskussion eigentlich erübrigt. Du musst sie nur noch befolgen und bekommst dann ein Ergebnis, - früher oder später.
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mailman

Auch wenn er dich nicht richtig untersucht haben soll, ist es ein Widerspruch gegen sein Urteil.

Krakow

Ich hab heute nochmal mit einer befreundeten Stabsärztin telefoniert und die hat mir den Tipp gegeben mich bei meinem Wehrdienstberater zu melden und mit seiner Zustimmung (bzw die Zustimmung vom Wehrdienstleiter oder so, ich hab die genaue Bezeichnung nicht mehr im Kopf) ein Termin bei einem Orthopäden von der Bundeswehr zu nehmen und mich nochmal untersuchen zu lassen. Ein ziviles Gutachten würde mir nichts bringen meinte sie, also soll ich direkt zu einem Bundeswehrkrankenhaus und das da machen. Wenn der Arzt dann der Meinung ist mein Sprunggelenk ist belastbar dann kann ich entweder ganz normal gemustert werden oder T3, bzw T4 gemustert werden oder ausgemustert. Jenachdem wie der Arzt das dann beurteilt.

Villeicht hab ich ja Glück :)

Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.

Henry Ford

BulleMölders

Irgendwie willst du es nicht begreifen!
Du hast einen Bescheid von einer Behörde. Gegen den kannst du Rechtsmittel, in diesem Fall Widerspruch, einlegen. Das wird auch so in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Erst dann wird sich Irgendwer wieder mit diesem Fall befassen. Für das einlegen von Rechtsmitteln gibt es eine Frist, auch diese steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, wenn diese Frist verstrichen ist, dann ist der Bescheid Rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Mein Tipp, lege Beschwerde gegen den Bescheid ein und schreib rein, Begründung wird Nachgereicht. Dann hast du ein offenes Rechtsbehelfsverfahren und ein wenig Zeit gewonnen.
Denn mal so eben beim KWEA anrufen und dann schnell mal einen Termin im BWK kriegen um eine Gutachten zu erstellen, ich glaube kaum dass das klappt.
Welchen Grund sollte das KWEA haben, ein Gutachten erstellen zu lassen? Das KWEA hat einen aus seiner Sicht rechtmäßigen Bescheid erlassen und damit ist für die die Sache erst mal erledigt. Erst wenn dieser Bescheid angefochten wird, muss sich jemand wieder mit deinem Fall befassen.

mailman

Zitat von: Krakow am 11. März 2010, 23:32:40
Ich hab heute nochmal mit einer befreundeten Stabsärztin telefoniert und die hat mir den Tipp gegeben mich bei meinem Wehrdienstberater zu melden und mit seiner Zustimmung (bzw die Zustimmung vom Wehrdienstleiter oder so, ich hab die genaue Bezeichnung nicht mehr im Kopf) ein Termin bei einem Orthopäden von der Bundeswehr zu nehmen und mich nochmal untersuchen zu lassen. Ein ziviles Gutachten würde mir nichts bringen meinte sie, also soll ich direkt zu einem Bundeswehrkrankenhaus und das da machen. Wenn der Arzt dann der Meinung ist mein Sprunggelenk ist belastbar dann kann ich entweder ganz normal gemustert werden oder T3, bzw T4 gemustert werden oder ausgemustert. Jenachdem wie der Arzt das dann beurteilt.

Villeicht hab ich ja Glück :)




Und was hat der WDB bitte damit zu tun?
Zudem bringt dir T3 sowieos nichts, weil es das nicht mehr gibt und T4 bringt dir auch nichts.

Krakow

Ich habe jetzt vor einigen Tagen den Widerspruch schriftlich eingereicht (Nachdem ich bei meinem Orthopäden untersucht wurde und mir eine Bescheinigung geben lassen, dass mein Sprunggelenk zur Zeit gesund und 100% belastbar ist etc...)

Heute kam dann ein Brief vom KWEA das ich am 5.5.10 ein Termin in Kronshagen für eine Fachärztliche Untersuchung habe ( Orthopäde). Mal schaun was passiert :D
Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.

Henry Ford


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