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Zahlt Bundeswehr den Führerschein nicht mehr??

Begonnen von elajey, 17. März 2010, 20:38:58

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elajey

Mein Bekannter (19J.) ist seit Januar im Wehrdienst als Sanitäter.Er möchte danach auch weitermachen und sich auch auf 4 und danach auf 12 Jahre verpflichten lassen.Er hat den Führerschein dort angefangen um später auch mit den Einsatz LKW´s fahren zu können und natürlich auch,um überhaupt einen PKW Führerschein zu machen.Heute bekam er die Mitteilung,dass diese Leistung ersatzlos mit sofortiger Wirkung gestrichen wurde,da dies zu hohe Steuergelder bedeute...Zudem bekommt er an freien Tagen 7.50Euro,welche zur Verpflegung dienen sollen.Diese sollen auch ersatzlos gestrichen werden.
Weiß hier jemand darüber Bescheid und kann mir darüber genauere Auskünfte geben?Wäre darüber sehr dankbar.
Gruß,Manu

wolverine

Geht es hier um den privaten oder Dienstführerschein? Eine private Fahrerlaubnis hat die Bw noch nie gezahlt, warum auch? Und einen Dienstführerschein bekommt man wenn man ihn für seinen Dienstposten benötigt. Den macht man auch in einem Kraftfahrausbildungszentrum und dort zahlt man nichts.
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elajey

#2
Nein,ist natürlich nicht der private,sondern der,der nur da genutzt wird und später (glaube nach 2 Jahren)umgeschrieben werden muß um ihn privat nutzen zu dürfen.Es sind auch nur diejenigen der Soldaten gestrichen worden,die den Führerschein dort nicht dringend gebrauchen.Und,wie erwähnt,das ist gestern dort bekanntgegeben worden.Mein Bekannter,der sich ,wie einige seiner Kameraden,in der Führerscheinausbildung befand mußte daher unverzüglich den Führerschein abbrechen wegen angeblich zu hoher Staatskosten.
Noch eine Frage:
Gibt es die 14 monatige freiwillige Wehrdienstverlängerung nun auch nicht mehr?Soll angeblich auch gestrichen worden sein.
Besten Gruß und vielen Dank für Antworten,
Manuela

wolverine

Das klingt alles sehr verwirrend und nicht wirklich schlüssig. Die Bw schickt nur den zur Führerscheinausbildung, der die Fahrerlaubnis wirklich benötigt. Und die bekommen ihn auch. Wenn einer von der Ausbildung abgelöst wird, dann nur weil er dafür nicht (mehr) geeignet ist. Ebenso gibt es die freiwillige Wehrdienstverlängerung noch. Ich würde da noch einmal nachfragen. So stimmt das alles nicht.
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miguhamburg1

...oder die Ablösung von der Fahrschulausbildung erfolgt, weil der betreffende Soldat auf einen Dienstposten umgeplant wurde/werden soll, auf dem er keine Militärfahrerlaubnis benötigt. In beiden Fällen ist der Leiter Kraftfahrausbildungszentrum verpflichtet, den Soldaten abzulösen, da er sich sonst eines Dienstvergehens schuldig macht.