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Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?

Begonnen von weezy, 22. März 2010, 14:12:22

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Andi

Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten.

Unsinn!
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mampf85

Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
Zitat von: mampf85 am 23. März 2010, 18:23:37
Hab da noh eine Frage: Wenn man über 25 Jahr alt ist, muss man dann immer noch 100 € wegen der Stube bezahlen oder sind es mehr?
Und muss man für die ersten 4 Monate auch für die Stube bezahlen? Bei mir ist es so, ich werde zum 06.04  eingezogen und werde am 30.04 25 Jahre.

Servus,

nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten. Außerhalb dieser musst du aber von ersten Tag an damit rechnen. Zumal der Beitrag ja auch Anhand der Besoldungsstufe ermittelt wird (A1 bis A8 = 98,76 €; A9 bis A12 = 104,85 €). Aber sehr unwahrscheinlich, dass du als A9 (wieder-)eingestellt wirst. Drittens kommt ja noch dazu, dass du ab 25 nicht mehr verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, womit sie (<- die Bundeswehr) dir auch keine Stube/ Unterkunft mehr stellen muss. Kann also sein, dass du dir darüber keine Gedanken mehr machen musst, weil es eh nicht so weit kommt ^^.

Hi, danke für die Info!
Wie meinst du eigentlich das hier? Kann also sein, dass du dir darüber keine Gedanken mehr machen musst, weil es eh nicht so weit kommt.  Muss ich mir dann eine wohnung nehmen? Oder muss ich dann nichts mehr bezahlen (was sehr unwahrscheinlich ist). Ich habe ja schon eine eigene Wohnung und ehrlich gesagt umziehen will ich garnicht.

p.s. bin kein wiedereinsteller ;)

Rollo83

Ja, müssen sie.Die Bw is nicht verpflichte sie über 25 weiter in der Gemeinchaftsunterkunft wohnen zu lassen.Da an sehr vielen Standorten Stubenmangel herscht müssen sie sich über 25 Jahre einen anderen Schlafplatz besorgen.Man kann natürlich einen Antrag stellen auf weiteres wohnen in der Gemeinschaftsunerkunf doch dem wird nur stattgegeben wenn genug Platz ist.

Hier mal die Reihenfolge

-GWDler
-FWDLer
-SAZ unter 25 Jahre
-Trennungsgeldempfänger
-Der Rest vom Schützenfest

Und ob sie um ziehn wollen oder nicht interessiert die Bw genau so viel als ob in China ein Sack Reis umfällt.

mampf85

Zitat von: Andi am 23. März 2010, 20:02:07
Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten.

Unsinn!


Hi, wie soll man das jetzt verstehen?  Ist das alles unsinn oder stimmt nur ein teil davon?

Danke

Rollo83

Also Fakt ist das man auf Lehrgängen quasi um sonst wohnt.
Aber für die AGA zählt das wohl nicht also ist das
Zitatnach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten
Unsinn.


mampf85

Zitat von: Rollo83 am 24. März 2010, 10:39:35
Ja, müssen sie.Die Bw is nicht verpflichte sie über 25 weiter in der Gemeinchaftsunterkunft wohnen zu lassen.Da an sehr vielen Standorten Stubenmangel herscht müssen sie sich über 25 Jahre einen anderen Schlafplatz besorgen.Man kann natürlich einen Antrag stellen auf weiteres wohnen in der Gemeinschaftsunerkunf doch dem wird nur stattgegeben wenn genug Platz ist.

Hier mal die Reihenfolge

-GWDler
-FWDLer
-SAZ unter 25 Jahre
-Trennungsgeldempfänger
-Der Rest vom Schützenfest

Und ob sie um ziehn wollen oder nicht interessiert die Bw genau so viel als ob in China ein Sack Reis umfällt.

Was ist eigentlich in den ersten 4 Monaten? Ich werde ja am 06.04 eingezogen und am 30.04 werde ich 25, muss ich mir dann für die restlichen 3Monate eine wohnung suchen?
Und haben sie hier drauf eine antwort?
Könnte mir mal bitte jemand das hier erklären? :Für die ersten vierzehn Kalendertage nach Beendigung der Dienstantrittsreise besteht ein Anspruch auf Trennungsreisegeld in Höhe des Tage- und Übernachtungeldes wie bei einer Dienstreise. Die Höhe des Tagegeldes beträgt zurzeit 24,00 EUR, die des Übernachtungs-geldes 20,00 EUR. Die Höhe des Tagegeldes ist jedoch stets auf die Pauschbeträge des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) begrenzt.

Rollo83

Nein in der AGA werden sie sicherlich nicht aus der Unterkunft rausgeschmissen.
Aber danach wie gesagt kann das sehr gut passieren wenn kein Platz ist.

Was verstehn sie denn dann nicht?
Die ersten 14 Tage hat man Anspruch auf Trennungsreisegeld in höhe des Tage und Übernachtungsgeldes, also 20€+24€.
Danach wird das anders geegelt.Da bekommt man dann pro vollen Tag ca. 7,50€ "Essensgeld",Unterkunft oder Wohngeld und eine Heimfahrt pro Monat 2. Klasse mit der DB.Hab ich irgendwas vergessen?

mampf85

Zitat von: Rollo83 am 24. März 2010, 13:28:14
Nein in der AGA werden sie sicherlich nicht aus der Unterkunft rausgeschmissen.
Aber danach wie gesagt kann das sehr gut passieren wenn kein Platz ist.

Was verstehn sie denn dann nicht?
Die ersten 14 Tage hat man Anspruch auf Trennungsreisegeld in höhe des Tage und Übernachtungsgeldes, also 20€+24€.
Danach wird das anders geegelt.Da bekommt man dann pro vollen Tag ca. 7,50€ "Essensgeld",Unterkunft oder Wohngeld und eine Heimfahrt pro Monat 2. Klasse mit der DB.Hab ich irgendwas vergessen?

Ja genau so habe ich das auch verstanden nur leider war ich mir nicht sicher! Ich mein jeden tag 44€ sind ja ne menge Geld. Also muss man in der AGA TG beantragen und für die ersten 14 tage bekommt man 44€/Tag. Oder erst nach der AGA?

Danke

Rollo83

Das weiss ich nicht da ich keine AGA mehr machen muss und mich da in die Richtung nicht erkundigt habe.
Vielleicht weiss das jemand anders hier ob man in der AGA TG beantragen kann.
Klar ist das ne Menge Geld aber man hat ja auch mehr Kosten durch die Miete die jemand ohne Wohnung nicht hat.Daduch wird das so ein bischen aufgefangen.TG ist aber auch Einkommensteuerpflichtig wenn ich mich nicht ganz täusche?!?!

mampf85

Bekommt man als Tg emfänger ((mit eigener Wohnung)und wenn man über 25 ist) nicht auch eine Wohnung in der nähe der kaseren bezahlt? natürlich nur bis zu einem bestimmten betrag.
Ich glaube ich hab da mal was gelesen hier im forum.

Rollo83

Nur wenn man im Standort wirklich keinen Platz mehr für sie hat.Als erstes wird aber versucht sie in der Gemeinschaftsunterkunft unter zu bringen was wohl auch meistens geling.Wenn dies nicht gelingt dann bekommen sie Wohgeld um sich eine geeignete Unterkunft zu mieten.

mampf85

Hallo, hab da noch ne Frage. Ich habe eben gelesen das es auch sowas wie Offiziers-Suiten gibt! Weiss jemand wie teuer die sind ob ob es auch an Offiziers-Suiten mangelt?

Daaanke!

mailman

Wenn dann gibt es eine Offz Wohnung.

Zu meiner Zeit gab es eine pro "Block". Da wohnten allerdings nur Dienstgrade ab Olt aufwärts.

mampf85

Zitat von: mailman am 25. März 2010, 14:02:39
Wenn dann gibt es eine Offz Wohnung.

Zu meiner Zeit gab es eine pro "Block". Da wohnten allerdings nur Dienstgrade ab Olt aufwärts.

Gibt es da vielleicht auch noch andere Unterkünfte ausser die normalen Stuben?

mailman

Welche Stuben einem ab welchen Dienstgrad zustehen, steht in einer ZDV.

Es gibt, 2, 4, 6, und sogar 8 Mann Stuben.

Man hat allerdings keinen Anspruch drauf ab einem bestimmen Dienstgrad in einer bestimmen Stube zu sein, da hier die Räumlichkeiten die Lage vorgeben. Die Regel in der Stammeinheit dürften 4 mann Stuben sein.

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