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GWDL und DA's ?

Begonnen von Nagi, 22. März 2010, 09:41:43

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Nagi

Hi ich bin ein GWDLer und gerade in meinem 6. monat. Und ich hatte letztens wache am wochenende!

So nun dachte ich toll plus die finanzielle zulage bekomme ich auch noch 2 tage extra urlaub. Habe mein dienstnachweis zettelchen hübsch ausgefüllt auch alles zurück bekommen und bestetigt und der ganze mist und dachte nun prima 2 tage urlaub mehr...

als ich nun mal einen freitag und nen montag freinehmen wollte dachte ich mir doch geich, prima nimmst doch gleich deine DAs von der wache. Und was ist? Sagt der GeZi Heini doch glatt zu mir:"Du bist doch GWDL oder? Ja du bekommst doch garkeine DA's." o.O
Ich totall verwirrt wollte anfangen zu diskutieren, schmeißt mich der spieß raus, ich soll meien TE führer darüber ausfragen... (der hat leider auch nciht so den Plan...)

ALSO meine frage: Haben GWDLer anspruch auf DA's wenn die sonderdienste geleistet haben? Und wenn ja wo steht das, dass ich das auch beweisen kann! Weil hier
http://www.bundeswehr-verband.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W27M5J5J575DBWNDE
steht es ja im letzten Absatz. Aber ka ob das so rechtsgültig ist.

Danke jetzt schon mal für eure antworten.

mfg G Scholz  :P

Rollo83

Also ich kann mich täuschen aber ich hab für meine GVD/UVD Dienste keinen Dienstzeitausgleich bekommen.


sliderbp

Bei mir damals hatte man auch erst ab Status FWDL die Möglichkeit zwischen finanziellem DA und DA durch Freizeit zu wählen.

wolverine

Gem. §§ 1 und 2 der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung steht der Anspruch ab dem 4. Dienstmonat zu und erhöht sich ab dem 10. Dienstmonat.
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Nagi

@Rollo83: das dämliche an der ganzen sache ist ja auch, dass freunde die in einer anderen Batterie sind schon DA urlaubstage genommen haben -.-

@wolverine: ja aber da steht ja nix von bonus freizeit^^  wo hast du denn die paragraphen gefunden also in welchem schlauen büchlein, dann würde ich selber mal nachgucken

wolverine

Die Fundstelle habe ich doch angegeben. Ich habe direkt in der Verordnung nachgelesen. Und in § 1 Abs. 2 S. 2 steht, dass zwischen dem 4. und 9. Dienstmonat in der Regel der erhöhte Wehrsold gezahlt wird. D. h. Freizeitausgleich ist dann möglich, aber die Ausnahme. Der Text müsste in IntraNetBw oder über den TE-Fhr zu bekommen sein. Evtl. liefert auch eine Suchmaschine Treffer.
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TranceArni

Ich habe in meiner Einheit immer zwischen Freizeit und Geld wählen können. Das is taber alles eine Sache des Chefs/TE_Führers, denn der bewilligt im Endeffekt die Urlaubszeiten. Wenn der sagt, dass es nur Geld gibt und keine weiteren Urlaubstage dann ist das so

ulli76

So wie wolve es geschrieben hat, ist die Vorschriftenlage.
Ob ein Chef im Einzelfall zwischen dem 4. und 9. Dienstmonat Freizeit statt finanziellem Ausgleich gewährt, liegt in seinem Ermessen.
Hab ich als Chef auch mal gemacht wenn einer dringend freie Tage gebraucht hat, oder als Ausgleich für den Dienst am Tag der offenen Tür Samstags.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

rogal

Ich hab das so gelernt, dass man sich seine Ansprüche bis einschließlich neunter Dienstmonat auszahlen lassen muss und keinen zeitlichen Ausgleich bekommt, ausnahme sind sonderregelungen bei besonderen bereitschaftsdiensten oder evtl. bei längeren truppenübungsplatzaufhalten.
zeitlichen ausgliech gibts sonst erst ab monat zehn, also bekommt der GWDLer nur erhöhten Wehrsold
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
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