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Gerichtstermin im Wehrdienst

Begonnen von Emre, 24. März 2010, 21:52:06

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Emre

hi,
ich fange am 06.04. in kusel meinen GWD an.
Aber habe jetzt eine einladung zum Gerichtstermin bekommen das am 14.04 ist .
Kriegt man da frei ?
Wenn ja wie viel tage weil ich muss zum termin früh am morgen sein und ich habe eine 5.5 stunden fahrt von der kaserne zum Wohnort

danke!

ulli76

Unter bestimmten Bedingungen kann dafür auch Sonderurlaub gewährt werden. Hängt vom Anlass ab.
Ansonsten rechtzeitig den Ausbildern (ZugFührer) bescheid sagen und Spieß mal wegen SU fragen.

Und ja, dafür kriegt man frei. Du musst schließlich da hin (nehm ich mal an)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Emre

Zitat von: ulli76 am 24. März 2010, 22:11:37
(ZugFührer) bescheid sagen und Spieß mal wegen SU fragen.




WAS bedeutet SU?

BulleMölders

Test

wolverine

Die Vorladung zur Einberufung mitnehmen und den Spieß gleich mit der Erfolgsmeldung beglücken! der wird das dann schon richten!
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BulleMölders

Der wird sich freuen. Zumindest hat sich das mein erster Spieß, wie ich ihm mitgeteilt habe dass ich in der dritten Woche eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung habe.
Test

Edel_Kraut

ja gibt urlaub, hängt aber von der vorladung ab:

- bis du angeklagt geht dein urlaub ab

- bist du zeuge oder klagender dann gibt es sonderurlaub!

BulleMölders

Blödsinn, ich habe damals als Angeklagter einen Tage Sonderurlaub bekommen.
Test

TazD

#8
Dann hast du Glück gehabt.

Wenn man als Zeuge bzw. Kläger vorgeladen wird, dann ist es souzusagen "fremdverschulden" und daher gibt es i.d.R. SU. Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.

So ist die gängige Praxis.

RD

Zitat von: TazD am 28. März 2010, 21:12:24
[...]Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.[...]

In dubio pro reo. Schonmal gehört?

TazD

Ich präzisiere extra für RD meine Aussage, denn anscheinend trägt das ja unwahrscheinlich zur Lösung der Eingangsfrage bei:

..., dann hast du dir das i.d.R. selbst eingebrockt,....

Ausnahmen bestätigen die Regel, blablabla, es ist auch nicht jeder schuldig, der angeklagt wird, labersülz,......

Jetzt lassen wir den Sarkasmus mal beiseite, aber ich habe als Zugführer schon zig Anfragen bzgl. Urlaub für Gerichtsverhandlungen abzeichnen dürfen und komischerweise war keiner von den Jungs unbegründet als Schuldiger vor Gericht geladen. Sollte sich die Anklage aber plötzlich in Luft auflösen und sich als üble Retourkutsche von wem-auch-immer erweisen, dann kann man aus dem EU immer noch einen SU machen oder das anderweitig ausgleichen.

wolverine

Nun, RD liegt aber völlig richtig und das ohne Sarkasmus. Der soldat hat bereits vor der Verhandlung das Recht als unschuldig angesehen zu werden. Wenn Sie - auch auf Grund irgendwelcher Erfahrungen - das anders sehen handeln Sie schlicht rechtswidrig! Und um das etwas plastisch zu machen: Stellen wir uns vor, die beiden Angeschuldigten A1 und A2 kommen mit der Vorladung. A1 hat noch Resturlaub und A2 nicht. Was machen Sie denn jetzt ohne gegen Unschuldsvermutung und Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen?
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TazD


Andi

#13
Was sagt die Sonderurlaubsverordnung?

"§ 1 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren
[...]
2.    zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind,"

Damit dürften alle Termine, die keinen dienstlichen Bezug haben und/oder wenn keine Ladung als Zeuge vorliegt nicht sonderurlaubsfähig sein.

Gruß Andi
the rest is silence...

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TazD

Also hat es mein ehemaliger DV doch richtig gehandhabt, aber ich hab die falsche Begründung geliefert. Auch gut.