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Gerichtstermin im Wehrdienst

Begonnen von Emre, 24. März 2010, 21:52:06

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wolverine

Nein, eine Ladung als Beschuldigter sollte dennoch gerichtlich veranlasst sein und damit unter 2. fallen.
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TazD

Nur wenn die Ladung dienstlich veranlasst ist, fällt sie unter 2. und das ist dann eben zu prüfen.

wolverine

#17
"Dienstlich veranlasst" wird das wohl nie sein; das Gegenteil von "privater Veranlassung" wird eher "alles andere" sein. Rein privat würde ich z. B. Zivilrechtsstreitigkeiten einordnen (bei denen man nicht Zeuge ist). Aber wenn wir jetzt schon eine Fundstelle haben sollte es dazu doch auch eine Kommentieung geben. Was sagt denn der Soldatenkalender dazu?
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TazD

Eine Ladung vor das Truppendienstgericht dürfte "dienstlich veranlasst" sein.

wolverine

Schon wieder falsch! Wir haben keine Militärgerichtsbarkreit und der Truppendienstrichter ist kein militärischer Vorgesetzter.
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TazD

Und wo habe ich eine Militärgerichtsbarkeit erwähnt bzw. behauptet dass der Truppendienstrichter ein militärischer Vorgesetzter ist ?

Emre

noch eine frage ich wohne 5 stunden von der kaserne entfernt mein termin ist um 10 uhr habe ich für den ganzen tag frei
oder muss ich am gleichen tag wieder zur kaserne

BulleMölders

Das wird ja auch davon abhängen, wie lange der Termin dann dauert.
Test

wolverine

Wenn ein Truppendienstgerichtstermin "dienstlich" wäre, müsste das so ein. Gerichte sind jedoch unabhängig; wie soll ein unabhängiger Dritter "Dienst" anordnen können?
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EMRE

also ich muss schon eh ein tag vorher fahren weil ich 5 stunden fahren muss da ich um 10:00 uhr da sein muss nehmen wir mal an das dauert bis 11:oo + 5stunden fahrt mit plus und minus wäre das schon 17 uhr ??? Aber ich dürfte doch auf jeden fall ein tag vorher los fahren oder nicht sonst muss ich ja morgends um 3 oder 4 schon fahren

RekrKp8

Sie müssen sich deswegen sicherlich keine Sorgen machen. Die Vorgesetzten werden diesen Umstand bestimmt berücksichtigen. Sie werden so zeitig am Vortag abreisen können, dass Sie noch schlafen können vor dem Termin. Wenn es die Zugverbindungen zulassen, sollten Sie am Abend bereits wieder in der Kaserne sein und sich beim Zugdienst (Ausbilder) oder UvD (Unteroffizier vom Dienst) zurückmelden.

phil1337

Zitat von: TazD am 28. März 2010, 21:12:24
Dann hast du Glück gehabt.

Wenn man als Zeuge bzw. Kläger vorgeladen wird, dann ist es souzusagen "fremdverschulden" und daher gibt es i.d.R. SU. Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.

So ist die gängige Praxis.

nene...es kommt erst nach der Gerichtsverhandlung heraus, ob man auch wirklich der schuldige ist oder nicht.

RekrKp8

Was ja weiter oben bereits ausgiebig diskutiert wurde.  :D  :D  :D

TazD

#28
Zitat von: wolverine am 31. März 2010, 10:41:01
Wenn ein Truppendienstgerichtstermin "dienstlich" wäre, müsste das so ein. Gerichte sind jedoch unabhängig; wie soll ein unabhängiger Dritter "Dienst" anordnen können?
Wenn ich als Beschuldigter in einer Disziplinarangelegenheit vor das Truppendienstgericht geladen werde, dann ist das vermutlich "dienstlich" und nicht "privat". Zumindest meiner bescheidenen Meinung nach.
Des Weiteren haben bei einem Truppendienstgericht ein ziviler Berufsrichter und zwei Soldaten als ehrenamtliche Richter den Vorsitz.

Somit könnte bei entsprechender Ausgangslage auch eine Vorgesetzenfunktion mit der Befugnis Befehle zu erteilen gegeben sein. Zur Verifizierung bzw. Falsifizierung fehlt mir aber gerade das Detailwissen. Diese Aussage ist also reine Spekulation im Bezug auf die Befehlsbefugnis.

wolverine

#29
Haben Sie nicht. Stünde ein Beisitzer mit dem Soldaten in einen direkten Vorgesetztenverhältnis müsste er wegen Befangenheit abgelöst werden. Und alles andere kommt nicht in Betracht. Aber wir schweifen ab und verlieren uns in Detailfragen.
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