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Geld wird nicht bezahlt-an wen kann ich mich wenden?

Begonnen von Smoover, 23. April 2010, 19:38:15

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Smoover

Guten Abend Kameraden,

ich ärgere mich momentan leider etwas über die Zahlungsmoral der Bundeswehr. Nicht nur, dass mir mein Entlassungsgeld 15 Tage zu spät überwiesen wurde (war GWDL), nein, eine andere Zahlung an mich wird nämlich seit mehreren Monaten überhaupt nicht vorgenommen.

Mir stehen nämlich noch immer 15 € Verpflegungsgeld zu, die man mir zu Unrecht vom Wehrsold abgezogen hat. Darüber habe ich mich schon mehrfach beim Refü beschwert und der hat mir auch zugestimmt und versprochen, dass mir das Geld zurückbezahlt wird. Leider geschieht das nicht, obwohl ich schon mehrfach nachgehakt habe. Auch wenn es nur um 15 € geht, aber es geht mir auch ums Prinzip.

An wen würden Sie sich in einem solchen Fall wenden, wenn das Geld trotz mehrmaliger Aufforderung des Refü nicht kommt?

Felix-BY

bei so einer Problematik am besten ins GeZi gehen bzw. gleich zum Zugführer Büro.

mailman

Damit wird er sich als Zivilist etwas schwer tun..

Aspire89

Vielleicht einfach mal anrufen in der Kaserne und den Rechnungsführer für deinen ehemaligen Zug sprechen
6.4.2010  6./PzPiBtl 1 - AGA
ab 1.7.2010 6./PzPiBtl1 - Sicherheits & Unterstützungszug

ulli76

Ich würd mal bei dem Sachbearbeiter bei der WBV,der auf der Gehaltsmitteilung steht/stand, anrufen. Der wird dir zumindest sagen können, wer zuständig ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AriFuSchr

Anrufe waren doch schon mehrere?

Also schriftlich nochmals kurze Sachverhaltsschilderung mit Hinweis auf die Einigung mit dem ReFü und dann einen Termin setzen.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Andi

Dienstaufsichtsbeschwerde an den ehemaligen Disziplinarvorgesetzten und dem Bürger wird geholfen...

Gruß Andi
the rest is silence...

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Smoover

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben mir zu antworten!

Werde dementsprechend vorgehen, bin mal gespannt, ob von Seiten der BW reagiert wird!

wolverine

Da der Beschwerdeanlass noch aus der Wehrdienstzeit datiert müsste sogar die Beschwerde grundsätzlich zulässug sein. Ist aber egal: Als Beschwerde formulieren und wenn sie als solche unzulässug wäre müsste sie als informeller Rechtsbehelf ausgelegt/umgedeutet und bearbeitet werden.
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