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"Einstellungssperre" bis 2013

Begonnen von Greif, 22. April 2010, 19:25:44

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Greif

Hallo liebe Leut,

heute ist das eingetroffen, was ich seit Februar befürchtet hatte. Aufgrund eines Gerichtsurteils wegen Sachbeschädigung (6 Tage Sozialarbeit, Eintrag im Erziehungsregister, ich bin 19 Jahre alt) hat mich heute ein Einplanungsoffizier aus Köln angerufen und mir mitgeteilt, dass ich nicht eingestellt werde, da mein Urteil ein Einstellungshindernis darstellt.

Er sagte, dass ich mich ab März 2013 wieder bewerben könne, was ich auch tun werde, wenn es soweit ist. Blöd nur, dass dann die OPZ-Ergebnisse abgelaufen sind und ich dann wieder in die OPZ muss bzw. ins ZNwG.

In sieben Wochen bin ich mit der Schule fertig mit einem eher bescheidenen Fachabitur. Da ich nun nicht (wie zunächst geplant) am 01. Oktober bei der BW anfangen werde, stellt sich nun die Frage, was ich die nächsten drei Jahre machen werde, bis die Bundeswehr wieder aktuell für mich wird.

Nebenbei noch bemerkt: Studium schließe ich aus persönlichen Gründen aus, trotz Fachabitur.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich mich jetzt beim Zoll bewerbe und dort eine zwei- bzw. dreijährige Ausbildung mache (mittlerer oder gehobener Dienst), ist diese dann bei der Bundeswehr später verwertbar? Hat da jemand Erfahrung oder Informationen?

Ich frage deshalb, weil für mich eine ZAW zum Verwaltungsfachangestellten geplant gewesen wäre (SaZ 12), und nun würde ich gerne wissen, ob die ZAW allgemein entfällt, wenn ich eine Zoll-Ausbildung nachweisen kann.
Denn was ich bisher mitbekommen habe, ist nicht jede Ausbildung beim Bund verwertbar, nur "zweckdienliche".

Dazu noch eine Frage:
Kann ich Offizier bzw. Feldwebel im Truppendienst werden, wenn ich eine Berufsausbildung habe, oder bin ich dann gezwungen, in den fachlichen Dienst zu gehen (sofern der Beruf, wie gesagt, verwertbar ist bei der BW)?

Also ich weiß, dass es meistens heißt, "theoretisch ist alles möglich", aber wie sieht das im Regelfall aus?

Mit stellt sich jetzt nämlich ernsthaft die Frage, was ich die drei Jahre mache, bis ich es wieder beim Bund versuchen kann.
Ich sehe für mich folgende Möglichkeiten (die im Rahmen meiner Interessen liegen, sicher gibt es Vor- und Nachteile):

1) Bewerbung/Ausbildung bei Zoll/Polizei/Bundespolizei
2) GWD + maximalen FWD (damit würde ich ca. zwei von drei Jahren "überbrücken")
3) Bewerbung/Ausbildung zu irgendetwas medientechnischen

Ich persönlich präferiere im Moment Nummer 1. Also das wollte ich einfach nur mal loswerden.

Die beiden fettgedruckten Fragen sind mein Hauptanliegen bei diesem Post, und ich würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.


Grüßle,
Greif
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

Mugen

Wenn du beim Bund keine Einstellung wegen deiner Straftat bekommst, siehts doch beim Zoll genauso schlecht aus, oder irre ich mich da?
Und ja, du kannst auch zb Feldwebel im Truppendienst werden, wenn du ne Ausbildung hast.

MFG

Timid

Zitat von: Greif am 22. April 2010, 19:25:44Wenn ich mich jetzt beim Zoll bewerbe und dort eine zwei- bzw. dreijährige Ausbildung mache (mittlerer oder gehobener Dienst), ist diese dann bei der Bundeswehr später verwertbar? Hat da jemand Erfahrung oder Informationen?

Eine entsprechende Laufbahnausbildung kann gegebenenfalls eine Einstellung mit höherem Dienstgrad z.B. in der Laufbahn der Feldwebel ermöglichen.

ZitatKann ich Offizier bzw. Feldwebel im Truppendienst werden, wenn ich eine Berufsausbildung habe, oder bin ich dann gezwungen, in den fachlichen Dienst zu gehen (sofern der Beruf, wie gesagt, verwertbar ist bei der BW)?

Wenn du die entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen (Alter, Schulbildung etc.) erfüllst, stehen dir alle Wege offen. Du musst dich ja nicht als Feldwebel im Fachdienst bewerben ...

Zitat1) Bewerbung/Ausbildung bei Zoll/Polizei/Bundespolizei

Und du meinst ernsthaft, dass man dich dort nehmen würde, wenn du bei der Bundeswehr wegen deiner Verurteilung abgelehnt wurdest?
Zoll, Polizei und Bundespolizei können sich ihre Bewerber noch eher aussuchen und haben in der Regel auch wesentlich strengere Einstellungskriterien als die Bundeswehr!

Zitat3) Bewerbung/Ausbildung zu irgendetwas medientechnischen

Das wäre das, was du angehen solltest!
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Greif

Das Problem oder die Sache ist ja die, dass die Bundeswehr es wahrscheinlich nicht herausgefunden hätte, wenn ich es nicht gesagt hätte.
Denn die BW guckt doch "nur" ins BZR und ins Führungszeugnis oder? Aber nicht in das Erziehungsregister.

Davon abgesehen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei Polizei/Zoll etc. dass man keine Vorstrafen hat, wohlgemerkt, ich habe KEINE Vorstrafen.
Vorbestraft ist man, wenn man mehr als 90 Tagessätze zu irgendeinem Betrag zahlen muss bzw. wenn man verurteilt wird zu einer Bewährungsstrafe (oder so ähnlich).

Wenn man jedoch mit Sozialstunden bestraft wird, fällt dies unter "erzieherische Maßnahmen", die mit einem Eintrag ins Erziehungsregister verbunden ist (welches überdies mit 24 gelöscht wird).

Von daher finde ich meine Äußerung/meine Wünsche nicht soo abwegig.
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

Mugen

Versuchen kannst dus natürlich ^^ aber wenns so ne Kleinigkeit ist, wie du sagst, dann frag ich mich doch wirklich warum du nicht genommen wurdest?

Timid

Zitat von: Greif am 22. April 2010, 19:54:26Davon abgesehen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei Polizei/Zoll etc. dass man keine Vorstrafen hat, wohlgemerkt, ich habe KEINE Vorstrafen.

Du weisst schon, dass deine Verurteilung, verglichen mit dem, was man sich "erlauben" könnte, bis man zwingend für eine Ernennung zum Soldaten auf Zeit ungeeignet ist, lächerlich gering ist? Am "Straf"maß alleine kann es also kaum liegen ...

Und wenn die Bundeswehr bei einer solchen "erzieherischen Maßnahme" derart drastisch reagiert, dürften die Chancen, wie schon gesagt, bei Zoll, Polizei und Konsorten nicht besser stehen ...
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itchy

Moin

Wichtig!

- die Polizeien und der Zoll sieben (wie gesagt) sehr stark aus - da wird das nichts mit Straftaten im Register.
- selbst wenn sie dich nehmen wäre es äußerst schlecht, die Ausbildung/das Studium abzubrechen bzw. danach zur BW zu gehen - da man eben als Beamter auf Probe übernommen wird danach und man nach der BW Zeit wiederum fast komplett ohne irgendwas da stehen würde - die Polizei nimmt auch SAZ nur unter entsprechenden Vorraussetzungen und auch nur unter besonderen Bedingungen. (Außerdem ist fraglich ob die einen überhaupt nach der Ausbildung bei der Pol. gehen lassen würden bzw. ob sie einen nach der BW Zeit wiederaufnehmen...)

(Ich bin btw. selber glücklicher Polizeikommissaranwärter --> Studienbeginn Mitte dieses Jahres)

MfG Itchy

Adelheit es ist soweit


http://uk.askmen.com/celebs/interview/craig-weller-interview.html

Greif

Jo...
Danke erstmal für die Antworten :)

Wie läuft das jetzt mit dem GWD? Den mach ich aber schon ganz normal oder?
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

Großer Leviathan

Zum Grundwehrdienst wirst du, wenn du entsprechend gemustert wurdest, eingezogen.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Greif

Eine Frage hätte ich noch, und zwar:

Ist es jetzt sinnvoller, den GWD zu machen, dann ne Ausbildung und dann zur BW oder soll ich erst eine Ausbildung machen, dann GWD bzw. wenn ich genommen werde die AGA?

Gibt es da entscheidende Vor- und Nachteile?

Wie würdet ihr das einschätzen?

Gruß
Greif
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

mailman

Mit einer Ausbildung könnte man mit höherem Dienstgrad eingesetzt werden und die BW müßte keine ZAW bezahlen (sofern man in den Fachdienst geht).

Zudem ist man älter und normalerweise reifer als ein Schulabgänger.

ulli76

Es macht Sinn, zunächst den Grundwehrdienst abzuleisten- dann kommt er dir später nicht mehr in die Quere- z.B. wenn dein Ausbildungsbetrieb dich übernehmen will und du erst Wehrdienst leisten musst. Weisst ja nicht, ob du später 1. beim Bund als SaZ genommen wirst und 2. ob du dann überhaupt noch willst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Greif

Jo, danke ulli, dat klingt logisch ja :)
So werd ichs dann auch machen.

Ich bin gerade ernsthaft am überlegen, ob ich nun doch wieder das Studieren in Betracht ziehen soll.
Jetzt wo bis 2013 das Thema Bund erstmal nicht aktuell ist...

Nochmal ne blöde Frage, wenn ich jetzt studiere und mich danach nochmal bewerbe als Offz., aber das Studium ist nicht wirklich nützlich für den Bunde, wie läuft das dann?
(zB Veranstaltungsmanagement, wäre einer meiner Wünsche, alternativ Journalismus, also FALLS ich studiere(n kann) )
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

Timid

Wenn du zu dem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du dich ganz normal als Offizieranwärter bewerben und, gegebenenfalls, im Rahmen der normalen Offiziersausbildung ein weiteres Studium absolvieren.

Wenn es aber absolut nicht passt (zu alt, kein Studium, das zu einer Einstellung mit höherem Dienstgrad führen könnte), dann wird es nichts mit der Einstellung. Zumindest als Offizier.

Journalismus könnte (!!!) übrigens eventuell schon ein "förderlicher" Berufs-/Studienabschluss sein, da die Bundeswehr über einige interne und externe Medien (wie z.B. die Webseite www.bundeswehr.de) verfügt, bei denen man Leute mit Erfahrung vermutlich auch mit Kusshand aufnehmen würde.
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Greif

jo danke Timid für die Info

jo dann werd ich mich mal darum kümmern.
Veranstaltungsmanagement könnte doch auch nützlich beim Bund sein, oder?

Ich könnt mir vorstellen dass das zum Beispiel nützlicher/sinnvoller ist, als zB beim Bund Politikwissenschaft zu studieren ^^
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

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