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Nachdienen wegen Krankheit?

Begonnen von Kaputtnix, 26. April 2010, 17:16:05

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Kaputtnix

Bin am zum 4.1. eingezogen worden. Hab die aga jetzt rum bin nun in meiner Stammeinheit hab mir allerdings einen Kreuzbandriss durch einen privaten Unfall zugezogen. Der Heilungsprozess wird etwas zeit in anschpruch nehmen. Muss die Zeit in der ich wegen Krankheit den Dienst nicht aufnehmen kann Nachgedient werden?

mailman


Großer Leviathan

Nachgedient werden muss meines Wissens nach nur die Zeit die du im Cafe Viereck verbringst.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

BulleMölders

Zeiten der eigenmächtigen Abwesenheit müssen auch nachgedient werden.

Großer Leviathan

Ja stimmt, aber eigenmächtige Abwesenheit endet auch oft mit Cafe Viereck  ;)
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Timid

Wer es genau nachlesen möchte: Nachgedient werden müssen Tage, an denen der Wehrpflichtige gemäß §5 (3) keinen Dienst leistet. Das sind ein paar mehr Dinge als nur EA und Disziplinararrest.

Tage, an denen man krank war, werden nicht nachgedient - dafür kann sich bei einer Krankheit/Verletzung am Ende der Wehrdienstdauer der Wehrdienst aber gegebenenfalls verlängern (§29a).
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