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SAZ 9 / SAZ 13??

Begonnen von Tbledi, 24. März 2010, 20:28:30

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wolverine

Die Verpflichtungszeiten sind eine Anpassung an die während der Dienstzeit absolvierte ZAW-Maßnahme.
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werderfan

Ja aber nun soll es ja auch durchaus vorkommen das Menschen bereits vor ihrem Wehrdienst eine Ausbildung genossen haben und dementsprechend während ihrer Dienstzeit keine zAW mehr durchlaufen müssen, sie sich jedoch nach zwei jahren Mannschaftslaufbahn dazu entschließen Unteroffizier zu werden und plötzich insgesamt zehn jahre dienen dürfen,ohne das sich anschliessend ihre Bfd ansprüche ändern?

wolverine

Richtig; ein Z10 hat die Ansprüche eines Z8 und die Ansprüche eines Z12 stehen erst für zwölfjährige Verpflichtungszeit zu (jeweils ohne ZAW). Das war schon immer so und hat nichts mit den geänderten Regelverpflichtungszeiten zu tun. So geartete "Zwischenverpflichtungen" kamen immer schon vor. Früher war es gerne der Z6StUffz, der die BFD-Ansprüche eines Z4 hatte.
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