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Revision der Kriegsdienstverweigerung

Begonnen von Shavooo, 16. Mai 2010, 19:02:18

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Shavooo

Hallo erstmal
Ich weiß, dass das ganze ziemlich widersprüchlich in sich erscheinen wird. Aber bevor voreilige Schlüsse gezogen werden, würde ich doch drum bitten, sich zunächst auf die ganze Geschichte einzulassen, bevor man bewertet. Vielleicht noch ein paar Details zu meiner Person: Ich bin 18, mache momentan Abitur und werde voraussichtlich im Juli meinen Zivildienst in Berlin antreten.

Seit ich mir Gedanken um meine Zukunft mache (das dürfte so in der 10. Klasse angefangen haben), war es für mich selbstredend, dass die Offizierslaufbahn eine sinnvolle Entscheidung fürs Leben ist. So ein Gedanke entsteht natürlich nicht ohne Grund und einfach so. Gewissermaßen bin ich ,,vorbelastet", wenn man das so nennen darf, wobei ich das keineswegs als Last in dem Sinne bezeichnen will. Mein Vater ist Hauptmann und dadurch war die Bundeswehr für mich schon immer allgegenwärtig. Ich und mein Bruder durften früher auf Veranstaltungen mit, haben unseren Vater auch teilweise, wenn auch eher einmalig, in die Kaserne begleitet und generell war das Interesse naturgemäß überdurchschnittlich groß.  Bei meinem Bruder führte das nun dazu, dass er ebenfalls 2008 als Offiziersanwärter seinen Dienst in Munster antrat und mittlerweile an der Bundeswehr-Universität in München Sportwissenschaften studiert.

Natürlich war es schwer, tiefer in die Materie einzutauchen, wenn man 10 Jahre alt ist. Aber durch die Jahre, die seit den ersten Ereignissen oben genannter Art vergingen, eröffneten sich diverse Wege, sein Wissendurst zu stillen. Insofern gab es für die Schüler meiner Klasse im Jahre 2008 ein Schülerpraktikum. Viele entschieden sich für den einfachen Weg. Praktikum bei einer Einzelhandelskette, Arbeit bis 12 und danach Feierabend. Ich habe mich jedoch entschieden, mein Praktikum bei der Bundeswehr durchzuführen. Anmerken will ich hierbei noch, dass ich dabei keine Wertung geben will. Die Entscheidung, inwiefern man das Praktikum vollzieht, ist jedem selbst überlassen.
Wie dem auch sei...der Antrag war schnell gestellt, wenn der Vater im Stab sitzt und für die Personalverwaltung zuständig ist. Wenige Wochen später war ich der ,,Praktikant" (Namensschild inklusive) und Teil einer Truppe. Ich durfte 2 Wochen hautnah miterleben, wie sich die AGA anfühlt. Das bedeutete für mich, dass ich täglich um 7 zu der Truppe stieß und vor dem Abendessen wieder verließ. In der Zeit war ich jedoch vollwertiges Mitglied und wurde auch so von den Ausbildern behandelt. Abgesehen von der Ausbildung an der Waffe wurde mir nichts erlassen.
Und ich muss sagen...ich war rundum glücklich. Natürlich war es auch ätzend, wegen kleinen Fehlern sofort angezählt zu werden. Stundenlanges Rumstehen in der Sonne vor den ärztlichen Untersuchungen war auch nicht gerade prickelnd. Aber das gehört nun mal dazu und wurde mehr als wett gemacht durch die positiven Erfahrungen. Die Anerkennung für die Entscheidung zum Praktikum war seitens der Ausbilder groß. Außerdem war ich anscheinend sehr aufnahmefähig, was dazu geführt hat, dass ich Dienstgrade, Meldungen oder Bestandteile des G-36 schnell verinnerlicht hatte. Dadurch war meine Beurteilung durch den Praktikumsleiter mehr als positiv.
Es hielt sich also die Waage zwischen positiven und negativen Erfahrungen.
Ich war nach der 1. Woche so erschöpft, dass ich mir nichts fürs Wochenende vorgenommen hatte. Aber anstatt darüber zu lamentieren, war ich sogar unglaublich zufrieden mit mir selbst. Es war anstrengend, hat aber saumäßig gut getan!

Soweit so Gut. An dieser Stelle würde man doch erwarten, dass ein solcher Mensch sich schnellstmöglich zum Eignungstest für die Offizierslaufbahn meldet, nicht wahr?
Anscheinend jedoch jeder andere, nur nicht ich. Denn ich habe mich entschieden, Zivildienst zu machen. Seit Oktober 2009 bin ich anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Wenn ich mir heute meinen KDV-Antrag durchlese, erkenne ich mich absolut nicht wieder. Ich weiß nicht, was in mir vorgegangen sein muss, dass ich mich selbst so belügen konnte. Schlimmer noch, dass ich quasi auf offizieller Ebene gelogen habe.


In den letzten Wochen bereitet mir das Ganze schlaflose Nächte, schließlich stehe ich nun kurz vor dem Ende der Schule davor, die Grundsteine für mein eigenständiges Leben zu setzen.
Ich lese mir immer und immer wieder die Beurteilung meines Praktikumsleiter durch, denke an die 2 Wochen im Sommer 2008 aber am meisten noch an meine Zukunft. Habe ich damit wirklich eine Zukunftschance verwirkt? Gibt es für mich keinen Weg, diese Fehler rückgängig zu machen?


P.S: Falls das Ganze hier im falschen Unterforum gelandet ist, entschuldige ich mich schon mal im Voraus dafür.

hbmaennchen

#1
Tja, den (auch bereits positiv beschiedenen) KDV-Antrag (genauer: Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) können Sie jederzeit zurücknehmen bzw. erklären - sogar nach dem Zivildienst.

Sie sind dann nach rechtsgültigen Bescheid ggf. wieder wehrpflichtig.

Wenn Sie sich allerdings verpflichten möchten, etwa als Offz, dann sollten Sie schlüssige Erklärungen für Ihren Sinneswandel haben, denn danach wird der Psychologe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fragen.

Es gibt einige Kameraden, die in der Bw dienen, trotz bereits abgeleistetem Zivildienst.

ulli76

Ich frag mich grad, was in der Zeit zwischen Praktikum und dem KDV-Antrag passiert ist. Irgentwas muss dich ja dazu bewogen haben, den Antrag zu stellen.
Damit wirst du dich sehr genau auseinandersetzen müssen, denn danach wird an der OPZ sicher genau gefragt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Shavooo

Es gibt durchaus Ereignisse, die in diesen Zeitraum fallen und mich beeinflusst haben bei meiner Entscheidung. Aber ich glaube, dass wäre dann wirklich etwas für das Gespräch mit einem Psychologen und es ist nicht nötig, meine persönlichen Beweggründe hier in aller Öffentlichkeit breitzutreten.

Was ich so aus der Antwort von dem werten "hbmaennchen" entnehmen kann, besteht also dennoch die Chance, dass ich mich verpflichten kann, wenn auch nur unter Vorlegung schlüssiger Argumente.
Wie wird dieseer Prozess aussehen? Ich schätze, ich muss mich an dieselbe Adresse richten, die schon meinen KDV-Antrag erhalten hat, richtig? Und dann folgt eine zusätzliche Darlegung meiner Beweggründe in einem Gesprach mit einem Psychologen?
Ist es jetzt noch überhaupt möglich, dass ich mich den Eignungstests unterziehe? Da mein Bruder wie gesagt auch werdender Offizier ist, kenn ich den Ablauf zwar, aber nur sehr grob. Aber 2 Monate vor seinem Dienstantritt war er meines Wissens schon lange als tauglich für die Offizierslaufbahn beurteilt worden.

Oder wäre es unter diesen Umständen sinnvoller, erst den Zivildienst zu leisten und sich danach für diesen Weg zu entscheiden?

ulli76

Zum 1.7.  wird es vermutlich nix mehr- da wird die Zeit einfach nicht mehr reichen.

Aber der Ablauf ist ganz einfach- du widerrufst einfach deine KDV und dass nun die GRünde, weswegen du den Kriegsdienst verweigert hast, nicht mehr bestehen. Begründen musst du das Ganze beim Widerruf nicht.
Dann bewirbst du dich (müsste auch parallel gehen- weil das Bewerbungsverfahren eh ne ganze Weile dauert und ein KDV-Widerruf immer durch geht) als OA. Im Laufe des Bewerbungsverfahrens wird dann erstmal geprüft, ob du überhaupt nach Köln eingeladen wirst (Hängt vor allem von den Schulnoten und eventuellen Einstellungshindernissen ab). Wenn du eingeladen wirst, wird der Psychologe in Köln an der OPZ genau nachfragen, was mit der KDV-Geschichte war.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Shavooo

Also wäre das alles etwas für die Zeit nach dem Ableisten des Zivildienstes, ja ?

Von den Schulnoten dürfte es weitesgehend keine Probleme geben. Wenn ich das jetzt einfach mal so einschätzen darf. Wie könnten solche Einstellungshindernisse aussehen? Ich wurde bei der Musterung im vergangen Jahr mit T2 eingestuft.

RekrKp8

Wenn Sie den KDV-Antrag zurücknehmen, leisten Sie keinen Zivildienst mehr, sondern werden wieder wehrpflichtig.

Shavooo

Dessen bin ich mir im Klaren. Beantrage ich die Revision noch morgen, dürfte das zutreffen. Wie aus meiner Ausführung oben aber zu entnehmen ist, geht es nicht nur um die 9 Monate Grundwehrdienst, sondern um eine längerfristige Verpflichtung, gebunden an die Entscheidung für die Offizierslaufbahn. Diesbezüglich wurde ebenfalls schon erwähnt, dass es mittlerweile zu spät sein kann, da die Offiziersanwärter meines Wissens nach zum 01.07.2010 ihren Dienst antreten.
Die Frage wäre also, ob ich mich 2011 trotz des erbrachten Zivildienstes als Offiziersanwärter bewerben kann, indem ich den Antrag nachträglich zurückziehe.

RekrKp8

Klar! Aber wenn Sie jetzt aus taktischen Gründen den KDV-Antrag erst nach abgeleistetem Zivildienst zurückziehen, weil Sie nun doch OFFIZIER werden wollen, dürfte es schwieriger werden, das schlüssig zu erläutern. Nur darauf bezog sich meine Antwort, weil ich mit dieser Verfahrensweise Ihrerseits gar nicht gerechnet habe.

Shavooo

Dann habe ich das nur falsch interpretiert. Dann bleibt trotzdem das Problem zu klären, ob die Bewerbung für die Offizierslaufbahn jetzt noch möglich ist, zu diesem späten Zeitpunkt. Darüber hinaus habe ich bereits eine Zivildienststelle.
Ausgehend davon, dass ich die Revision bereits morgen versende, dauert es sicherlich noch seine Zeit, bis alles bearbeitet worden ist und ich die Antwort der zuständigen Behörde in den Händen halte. Danach oder bereits in diesem Zeitraum müsste auch die Bewerbung als Offiziersanwärter geschehen, falls das parallel vorgenommen werden kann. Innerhalb von weniger als 6 Wochen müssten demnach jegliche Formalitäten beseitigt worden sein und der Einstellungstest vorgenommen werden. Ist es realistisch, dass das noch geschehen wird? Es geht mir keineswegs um eine Taktik. Natürlich würde ich mittlerweile lieber sofort als Offiziersanwärter beginnen, als erst noch meinen Zivildienst abzuleisten und erst 2011 anzufangen.

apollo98

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung in diesem Jahr ist bereits abgelaufen (28.02.2010)
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

RD

Zunächst einmal heisst es Offizieranwärter und nicht Offiziersanwärter. Davon ab: Nein, für eine Einstellung dieses Jahr ist es zu spät da die Bewerbungsfrist seit Monaten abgelaufen ist. Wenn es keine Gewissensgründe gibt die gegen den Dienst an der Waffe sprechen, so müssen sie folgerichtig sobald wie möglich ihre Verweigerung widerrufen. Selbstverständlich treten sie dann NICHT ihren Zivildienst an. Sie können schauen ob es noch möglich ist sie zum 01.07. als GWDL zu ziehen, ansonsten treten sie vermutlich am 01.10. ihren Grundwehrdienst an. Aus der Truppe heraus bewerben sie sich dann für den Einstellungstermin 01.07.2011 als Offizieranwärter.
Jede andere Vorgehensweise wäre, nun ja, heuchlerisch. Denn sie liesse darauf schliessen dass ihre Denkweise lautet "Wenn ich nicht sofort OA werden kann, dann leiste ich nicht mal den Grundwehrdienst ab.".

Ich muss ihnen auch ganz ehrlich sagen: Wenn ich mir ihre Ausführungen hier durchlese bezweifle ich sehr stark dass sie für die Offizierslaufbahn geeignet sind - das dürfte auch das OPZ-Ergebnis sein. Allerdings haben das andere und qualifiziertere Leute zu entscheiden.

-RD

StOPfr

Zitat von: RD am 16. Mai 2010, 21:56:38
Ich muss ihnen auch ganz ehrlich sagen: Wenn ich mir ihre Ausführungen hier durchlese bezweifle ich sehr stark dass sie für die Offizierslaufbahn geeignet sind - das dürfte auch das OPZ-Ergebnis sein. Allerdings haben das andere und qualifiziertere Leute zu entscheiden.
RD ist mir einige wenige Sekunden zuvor gekommen. Ich lehne Ferndiagnosen eigentlich ab und fasse mich daher kurz.
@ Shavoo
Aus Ihren Ausführungen wird für mich nicht nachvollziehbar, was zu diesem sich derart beschleunigt ausdrückenden Sinneswandel geführt hat. Das muss für mich auch nicht nachvollziehbar sein, aber es wird den Psychologen an der OPZ sehr interessieren.
Sind Sie jetzt wenigstens sicher, dass Ihre derzeitige Entscheidung durchdacht ist und dass Sie sie im Psychologengespräch vertreten können?

Hier machen Sie sich mE etwas vor:
ZitatIn der Zeit war ich jedoch vollwertiges Mitglied und wurde auch so von den Ausbildern behandelt. Abgesehen von der Ausbildung an der Waffe wurde mir nichts erlassen.
Wenn sich Ihre Erinnerung verklärend bemerkbar machen sollte, wäre das eine denkbar schlechte Voraussetzung für eine Karriere als Offizier bei der Bundeswehr!
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Shavooo

Ich habe zu keinem Zeitpunkt das Ziel verfolgt, mich vor dem Grundwehrdienst "zu drücken", wie es für Sie den Anschein gemacht haben muss. Wenn ich mich zum heutigen Zeitpunkt noch gegen den Zivildienst entscheiden kann, um stattdessen den Grundwehrdienst zu leisten, werde ich mich alsbald bei dem Kreiswehrersatzamt melden, sofern ich dort an der richtigen Adresse bin.
Dieser offensichtliche Vorwurf Ihrerseits, dass ich mit allen erdenklichen Mitteln schnellstmöglichst OA werden will, ist unbegründet. Ich bin nicht daran interessiert, mich über die Stellung als Offizieranwärter zu profilieren. Wie Sie sicherlich nachvollziehen können, stehe ich mit dem derzeitigen Ablegen des Abiturs kurz davor, die Grundsteine für mein weiteres Leben zu setzen, je nachdem wie ich mich in dieser Angelegenheit entscheide. Unter diesen Umständen liegt mir es viel näher, meine berufliche Zukunft langfristig in solche Wege zu leiten, mit denen ich mich glücklich fühle.
Inwiefern das Psychologengespräch mich als tauglich einstufen wird bzw. meine Darlegung als schlüssig empfindet, liegt, wie Sie schon bereits erwähnten, glücklicherweise in den Händen qualifizierter Menschen.

@StOPfr
Natürlich ist das kein Sinneswandel der sich innerhalb weniger Stunden oder Tage äußerte. Wie der Psychologe das erachten wird, bleibt abzuwarten. Ich würde jedoch bei meiner anfänglichen Entscheidung verbleiben und meine Beweggründe nicht öffentlich darlegen.

Nicht vollkommen schlüssig war mir jedoch Ihre letzte Vermutung. Inwiefern sollte meine Erinnerung "verklärend" sein?

StOPfr

Zitat von: Shavooo am 16. Mai 2010, 22:40:52
...Ich würde jedoch bei meiner anfänglichen Entscheidung verbleiben und meine Beweggründe nicht öffentlich darlegen.
Absolut korrekt und nachvollziehbar!

Zitat von: Shavooo am 16. Mai 2010, 22:40:52
Nicht vollkommen schlüssig war mir jedoch Ihre letzte Vermutung. Inwiefern sollte meine Erinnerung "verklärend" sein?
Das "verklärend" bezog sich auf Ihre Bemerkung "In der Zeit war ich jedoch vollwertiges Mitglied und wurde auch so von den Ausbildern behandelt..."
Ich halte das in einem Praktikum für ausgeschlossen und meine daher, dass Sie verklärt zurückschauen und dies möglicherweise zur Grundlage einer weitreichenden neuen Entscheidung machen.
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