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Widerrufliche Verpflichtungserklärung B

Begonnen von DarkD, 31. Mai 2010, 13:33:53

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DarkD

Guten Morgen Allerseits!

Ich will mich für 8 jahre als Uffz bei der bundeswehr verpflichten. Musterung,ZNWG, usw hab ich hinter mir. Hab dann nur eine
vorläufige einplanung erhalten weil ich noch ärztliche auflagen hatte.
Hab dann heute post von der bundeswehr gekriegt, mit den fehlenden unterlagen(Eröffnungen/Erklärungen/Merkblätter)
Dabei war die "Widerrufliche Verpflichtungserklärung B" in der ich ein paar zeilen nicht so ganz verstehe, und ich dachte
dass mir hier evtl geholfen werden kann.

:  Ich XXXXX verpflichte mich, 08 Jahre * Wehrdienst zu leisten.
.
.
.

* Bei ungedienten und Soldaten in den ersten sechs Monaten des Grundwehrdienstes ist eine Verpflichtungszeit nach Massgabe
der Führungsstäbe der MilOrgBer(Die verpflichtungszeit beträgt bei einer geplanten Qualifizierung durch eine ZAW-Massname
regelmässig dreizehn (13) Jahre, in allen anderen Fällen regelmässig zwölf (12) Jahre) einzusetzen.



Meine frage: Heisst das dass ich, ungedient, mich so oder so 12 Jahre verpflichten muss selbst wenn ich in der Uffz-Laufbahn bin?



:

Mir ist ausserdem bekannt, dass ich unter Anrechnung des bereits geleisteten Grundwehrdienstes zunächst
für die Dienstzeit von vier Jahren / für die volle Verpflichtungszeit *) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werde.
.
.
.

* Nichtzutreffendes streichen!


Frage: Muss ich das streichen oder wird dass von der zuständigen stelle gemacht? Wenn ja, was streiche ich?




Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und bitte verzeiht mein unwissen :P

MfG
DarkD

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