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Heimschläfer????

Begonnen von Mikael, 14. Juni 2010, 20:06:47

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mailman

Wenn für alle in ihrer TE um die Zeit Dienstbeginn ist, dann sind auch Heimschläfer auch keine Ausnahme.

ulli76

Und natürlich darf man ein paar Minuten vor Dienstantritt in der Einheit aufschlagen. Das ist sogar zweckmäßig, da es bei Pendlern immer wieder zu unvorhergesehenen Verzögerungen auf der Strecke kommen kann (Stau, Unfälle, Baustellen...)
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wolverine

Da der Chef den Dienstplan bestimmt, kann er sogar Nachtdienst befehlen - oder eben Dienstbeginn um 06.00 oder 06.30 oder 06.45. Da ist er recht frei. Lediglich die wöchentliche Rahmendienstzeit ist zu beachten und evtl. der Dienstzeitausgleicherlass.
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bayern bazi

es kann sogar passieren das es heißt - ausgang bis zum wecken

und wenn du zu spät zum dienst kommst - kann immer ein zapfenstreich als EM verhängt werden ;)
-  heimschläfern wird für diese zeit ein bett zur verfügung gestellt

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Zitat von: wolverine am 24. Juli 2010, 18:58:11
Lediglich die wöchentliche Rahmendienstzeit ist zu beachten

Da der Erlass diese Rahmendienstzeit als Anhalt für die Dienstzeitbemessung nimmt kann man sich da nicht nicht dran halten. Befehle - wie ein Dienstplan - darf ein Vorgesetzter sowieso nur zu dienstlichen Zwecken geben und in diesem Rahmen kann ein Soldat 365 Tage im Jahr 24/7 eingesetzt werden.

Abgesehen davon zählt dienstliche Tätigkeit bei Revierreinigen o.ä., welche beispielsweise eine Anwesenheit ab 05:30 Uhr oder bis 17:00 Uhr erfordern nicht zwingend zur Dienstzeit, bzw. regelmäßig nicht zur Dienstzeit.

Gruß Andi
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Vanguard

Da habe ich auch noch ein oder zwei schlaue Fragen zu stellen, die sich auch in zahlreichen Gesprächen hier nicht eindeutig und abschließend klären liessen:

1. Ist ein Heimschläfer von Stuben- und Revierdienste befreit? Bsp: Ein 30jähriger, verheiratet Mannschaftssoldat wohnt ca. 5-7km von der Kaserne entfernt. Üblicherweise taucht er zur Vollzähligkeit um 0645 (Dienstbeginn 0700) auf. Er nutzt die Stube nur als Lagerort für seine Ausrüstung und um vielleicht mal einen Kaffee zwischendurch zu trinken. Müsste er früher erscheinen um am Stuben- und Revierreinigen teilzunehmen?

2. Ist ein Heimschläfer (weil über 25 Jahre alt oder aus anderen Gründen) auch automatisch von der Früh- und Abendverpflegung befreit oder muss das gesondert beantragt werden?

3. Gibt es einen Anspruch auf eine "Heimschläferstube" also ein Raum wo die Heimschläfer ihre Ausrüstung lagern können und sich umziehen können, aber eben ohne Betten oder nur mit Notbetten (z.B. für Uffz-Abende, nach Übungen etc)? Ich weiß, dass es sowas in manchen Kompanien gibt bei uns...
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

mailman

1. Weiß ich nicht, da das Stuben und Revierreiningen zumindest bei uns nach der Vollzähligkeit und vor dem Kp Antreten gemacht wurde.
Oder während dem Dienst. Da muss und sollte man schon mitmachen.


2. weiß nicht


3. Normalerweise hat man als Heimschläfer bloß einen Spind in der Stube. Ein Bett wird wohl aus Platzgründen nicht extra "vorgehalten".

Jales

Also bei uns war das so, dass die "Heimschläfer", sofern sie denn zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet waren, aber dennoch außerhalb des Standorts die Nacht verbrachten, trotzdem die Stube mitreinigen mussten. Schließlich war es auch ihre Stube, auch wenn sie sie deutlich weniger benutzten.
Diejenigen, die keine Stube mehr in der Kompanie hatten mussten natürlich auch keine Stube reinigen.

RekrKp8

Zitat von: Vanguard am 20. August 2010, 19:12:22
Da habe ich auch noch ein oder zwei schlaue Fragen zu stellen, die sich auch in zahlreichen Gesprächen hier nicht eindeutig und abschließend klären liessen:

1. Ist ein Heimschläfer von Stuben- und Revierdienste befreit? Bsp: Ein 30jähriger, verheiratet Mannschaftssoldat wohnt ca. 5-7km von der Kaserne entfernt. Üblicherweise taucht er zur Vollzähligkeit um 0645 (Dienstbeginn 0700) auf. Er nutzt die Stube nur als Lagerort für seine Ausrüstung und um vielleicht mal einen Kaffee zwischendurch zu trinken. Müsste er früher erscheinen um am Stuben- und Revierreinigen teilzunehmen?

2. Ist ein Heimschläfer (weil über 25 Jahre alt oder aus anderen Gründen) auch automatisch von der Früh- und Abendverpflegung befreit oder muss das gesondert beantragt werden?

3. Gibt es einen Anspruch auf eine "Heimschläferstube" also ein Raum wo die Heimschläfer ihre Ausrüstung lagern können und sich umziehen können, aber eben ohne Betten oder nur mit Notbetten (z.B. für Uffz-Abende, nach Übungen etc)? Ich weiß, dass es sowas in manchen Kompanien gibt bei uns...


zu 3. Ich glaube gelesen zu haben: Der Heimschläfer hat ein Recht auf ein Drittel Bett aller Heimschläfer. Sprich drei Heimschläfer teilen sich ein Bett, falls dienstliche Gründe ein Verbleiben einer der Heimschläfer in der Kaserne bis nach 22.00 Uhr notwendig machen. Das muss vom Spieß organisiert werden.

zu 2. Inzwischen gibt´s doch die Verpflegungskarten, da muss sich niemand mehr befreien lassen. Allerdings gilt für zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete Soldaten trotzdem Ausgang bis zum Frühstück, ob sie dann auch frühstücken oder nicht.

zu 1. Es gibt generell keine automatische Befreiung von befohlenen Maßnahmen. Das entscheidet dann im Einzelfall der Chef, wahrscheinlich in Rücksprache mit dem Innendienstleiter (Spieß).

mailman

Bei 3. wäre es natürlich auf die Frage ob das überhaupt machbar ist. Also von der Belegung der Stuben her.

ulli76

Für Heimschläfer gibt es in der Regel irgendwo im Keller (oder sonstwo) einen Raum, wo viele Spinde drin stehen und wo er sich dann auch umziehen kann. Wenn er doch mal in der Kaserne übernachten muss, wird sich sicher was finden.

Ob man am Stuben- und Revierreinigen teilnehmen muss, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Einheit ab. Normalerweise muss man nur dafür sorgen, dass die RÄumlichkeiten, die man auch nutzt in Ordnung sind.
Also man putzt nicht die Stuben der anderen Kameraden. Für Toiletten etc. gibt es oft auch zivile Reinigungskräfte- da müssen Soldaten oft nur ran, wenn´s aussieht wie Sau.
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Andi

Zitat von: =TRG= am 21. August 2010, 13:24:42
1. Ist ein Heimschläfer von Stuben- und Revierdienste befreit? Bsp: Ein 30jähriger, verheiratet Mannschaftssoldat wohnt ca. 5-7km von der Kaserne entfernt. Üblicherweise taucht er zur Vollzähligkeit um 0645 (Dienstbeginn 0700) auf. Er nutzt die Stube nur als Lagerort für seine Ausrüstung und um vielleicht mal einen Kaffee zwischendurch zu trinken. Müsste er früher erscheinen um am Stuben- und Revierreinigen teilzunehmen?

Nö, es gibt nur einen Spint, da jeder Soldat verpflichtet ist seine dienstliche Ausrüstung in seiner Dienststelle aufzubewahren.

Gruß Andi
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Vanguard

Gut, manche Kommentare waren von der Grundvorraussetzung unqualifiziert, weil sie sich nicht auf den geschilderten Fall bezogen haben... also echt jetzt...

Also um das mal zusammenzufassen, da es auch mich als Unteroffizier mit 28jahren betrifft:

Die Nutzung der Stube ist Vorraussetzung für die Verpflichtung zum Stuben- und Revierreinigen. Nutzung schließt das (regelmäßige) übernachten mit ein.

Natürlich bedingen die Verpflegungskarten, dass  man nur die Verpflegungen abgerechnet kriegt, die man nutzt, wobei bei GWDL/FWDL eine Befreiung zur Folge hat, dass sie mehr Geld (Verpflegungsgeld) ausgezahlt bekommen... die Karte dient da lediglich statistischen Zwecken (hab ich mir vom BwDlZ erklären lassen).

Zum Post von TRG: Wäre gut zu wissen auf welcher Grundlage das fusst, da ich beabsichte da entsprechene Maßnahmene einzuleiten, dass es in der momentanen Stubeneinteilung Probleme gibt.

Es wäre also gut, wenn man die Aussagen mit Quellen oder wenigstens mit möglichen Quellen untermauert (die ZDV Leben in der Militärischen Gemeinschaft kenne ich schon auswendig, die sagt dazu nix)....
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

RekrKp8

@ Vanguard: Zu welcher Aussage? Frag den Spieß, der kennt die Quellen.

@ Andi: Dein hervorgehobenes Zitat stammt nicht von mir. Ich habe lediglich auf diese Frage 1. geantwortet.

wolverine

#29
Zitat von: Vanguard am 22. August 2010, 03:47:56
Die Nutzung der Stube ist Vorraussetzung für die Verpflichtung zum Stuben- und Revierreinigen. Nutzung schließt das (regelmäßige) übernachten mit ein.

Natürlich bedingen die Verpflegungskarten, dass  man nur die Verpflegungen abgerechnet kriegt, die man nutzt, wobei bei GWDL/FWDL eine Befreiung zur Folge hat, dass sie mehr Geld (Verpflegungsgeld) ausgezahlt bekommen... die Karte dient da lediglich statistischen Zwecken (hab ich mir vom BwDlZ erklären lassen).

Zum Post von TRG: Wäre gut zu wissen auf welcher Grundlage das fusst, da ich beabsichte da entsprechene Maßnahmene einzuleiten, dass es in der momentanen Stubeneinteilung Probleme gibt.
Irgendwie finde ich das Vorgeschriebene völlig unverständlich. Woher kommt die Aussage mit dem Stuben- und Revierreinigen? Hieße also, ich dürfte rechtmäßig keinem Soldaten befehlen etwas zu reinigen, das er nicht bewohnt oder regelmäßig darin übernachtet?! Das ist Quatsch. Natürlich kann auch gereinigt werden, wenn man nicht darin wohnt. Warum sollten z. B. Heimschläfer nicht die Reviere reinigen? Toiletten und Duschen nutzen sie doch auch, oder? Gemeinschaftsraum in den Pausen? Und wenn man so anfängt: Dann kommt jeder andere und sagt: Ich nutze nur den Waschraum und dusche nicht (oder umgekehrt) oder gehe nie in den Gemeinschaftsraum.

Mit der Karte: Ich habe das so verstanden, dass halt die Mahlzeiten abgebucht werden, die man isst. Nimmt man teil, zahlt man, nimmt man nicht teil zahlt man nicht.

Und Bett: Einem Heimschläfer steht kein Bett zu; wofür auch? Er ist ja Heimschläfer. Im Alarmfall muss dann eine Schlafegelegenheit geschaffen werden: Etwa Feldbetten in der Sorthalle oder auch Zelt und Schlafsack vor dem Gebäude. Mit dem "Drittelbett" kommt evtl. von der Drittelregelung, die im Eindsatz immer anzustreben ist: Ein Drittel arbeitet, ein Drittel sichert, ein Drittel ruht und verpflegt. Hat aber sicher nichts mit Stubenbelegung/Einteilung zu tun.
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