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Anrechnung des Soldes auf Hartz4?

Begonnen von Rouven.Can, 27. Juli 2010, 00:18:02

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Rouven.Can

Hallo,

ich habe leider keine aktuellen Informationen zu diesem Thema gefunden.

Ich wohne mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, sie bezieht also Hartz4, ist es nun rechtens das mein Wehrsold hier anerechnet wird?
Und wie sieht es mit den zusätzlichen Bezügen seitens der BW aus? Wie zb. die Entfernungspauschale, Verpflegung etc.

lg

ulli76

Was für einen Status hast du denn? GWDL, FWDL, SaZ?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rouven.Can

Ich bin (ab 4.10.) GWDL.
SaZ Bewerbung (Feldwebellaufbahn) ist aber schon in Bearbeitung.

2010

War gerade bei unserer Nachbarin, die arbeitet bei der ARGE, ist aber noch nicht zu Hause , hat heute lang. Gehe nachher aber noch mal rüber, dann kann ich Dir später was aktuelles sagen.
Wie alt bist Du? Vielleicht ist das noch wichtig.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

Flex-Cut

also ich weiß von vielen aus der GWDL Zeit, dass der komplette Sold angerechnet wird. Grundlohn + Entfernungsgeld + Verpflegungsgeld (+ Weihnachtsgeld + Überstunden ect) wird alles als EINE Summe gesehen. In der Stammeinheit waren dass dann pro Monat rund 700€ und du darfst eben nur nen gewissen Betrag verdienen....350€ oder so. Der Rest wird deiner Mutter abgezogen. Details können falsch sein und ob es rechtens ist, sei mal dahingestellt. Aber es wird praktiziert.
Dran - Drauf - Drüber

Rouven.Can

Zitat von: Flex-Cut am 27. Juli 2010, 15:58:14
also ich weiß von vielen aus der GWDL Zeit, dass der komplette Sold angerechnet wird. Grundlohn + Entfernungsgeld + Verpflegungsgeld (+ Weihnachtsgeld + Überstunden ect) wird alles als EINE Summe gesehen. In der Stammeinheit waren dass dann pro Monat rund 700€ und du darfst eben nur nen gewissen Betrag verdienen....350€ oder so. Der Rest wird deiner Mutter abgezogen. Details können falsch sein und ob es rechtens ist, sei mal dahingestellt. Aber es wird praktiziert.

Wenn ich das richtig verstehe heist das, egal was ich verdiene, 350€ davon "darf" ich behalten, und meine Mutter hat das selbe Geld zur Verfügung wie vorher?

Zitat von: 2010 am 27. Juli 2010, 15:51:16
Wie alt bist Du? Vielleicht ist das noch wichtig.

Bin 22, danke für deine Mühe.

sliderbp

Wo um Himmels Willen liest du denn das raus ?

Ich verstehe das eindeutig so, dass du höchstens einen bestimmten Betrag verdienen darfst ohne, dass sich Etwas ändert. Alles was mehr verdient wird, wird auf die H4-Leistungen angerechnet und somit wohl deiner Mutter abgezogen.

Rouven.Can

#7
Naja gut, ok.

Nur mal zur Bestätigung..(mit fiktiven Eurobeträgen)

Bedarfsgemeinschaft = keiner geht arbeiten = 1000€
Bedarfsgemeinschaft = ICH geh arbeiten (Geld wird angerechnet) = 1000€
Im Klartext, an unserer finanziellen Situation ändert sich nichts obwohl man "arbeitet"?
Wird uns dann mein Sold ausgezahlt, und das H4 um den Betrag verringert, oder zieht das Amt den Sold ein und zahlt normal weiter H4?

Dieses ganze Bürokratiekauderwelsch bringt mich komplett durcheinander....

revolvermann

Zitat von: Rouven.Can am 27. Juli 2010, 18:29:44
Nur mal zur Bestätigung..(mit fiktiven Eurobeträgen)

Bedarfsgemeinschaft = keiner geht arbeiten = 1000€
Bedarfsgemeinschaft = ICH geh arbeiten (Geld wird angerechnet) = 1000€

Ob dein Wehrsold angerechnet wird weiss ich nicht, aber zu Deinem Beispiel moechte ich was sagen:

Eigentlich ist es traurig wenn ein Bezieher von ALGII die Zuverdienstgrenzen nicht kennt...sagt auch was aus *g*

Dein Beispiel: Du verdienst 100€, dann bist du bei 1100€ (100€/Monat werden nicht angerechnet)
Von 101€ bis zu 799€ sind 20% anrechnungsfrei, von 800€ bis 1200€ 10%, alles darueber sollte ueber dem ALGIISatz liegen womit kein Anspruch mehr besteht.

Hoffe geholfen zu haben

Rouven.Can

Zitat von: revolvermann am 27. Juli 2010, 18:39:02

Dein Beispiel: Du verdienst 100€, dann bist du bei 1100€ (100€/Monat werden nicht angerechnet)
Von 101€ bis zu 799€ sind 20% anrechnungsfrei, von 800€ bis 1200€ 10%, alles darueber sollte ueber dem ALGIISatz liegen womit kein Anspruch mehr besteht.

Hoffe geholfen zu haben

Hast nicht geholfen, verstehe nicht was du mir sagen willst.

Zitat von: revolvermann am 27. Juli 2010, 18:39:02

Eigentlich ist es traurig wenn ein Bezieher von ALGII die Zuverdienstgrenzen nicht kennt...sagt auch was aus *g*


Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die **** halten.
Zivile Ausbildung beendet am 14.07.2010 - Einzug zum GWD 04.10.2010 - ARGE sagt:Für die Zeit stellt sie niemand ein, also genießen sie die Zeit!
Ich kenn keine Zuverdienstgrenzen weil ich damit nie was am Hut hatte.

2010

So Rouven, habe ein halbe Stunde mit meiner ARGE Nachbarin gesprochen.
Vorweg, Zuverdienst über 400 Euro und Bedarfsgemeinschaft ist scheiße.
Die Lösung für Dich ist ganz einfach, wird nicht gerne gesehen ist aber gesetzeskonform.
Da Dein Lebensmittelpunkt und Dein Wohnsitz ab 4.10.2010 die Kaserne ist, meldest Du Dich an Deiner jetzigen (Mutter) ab und beim Karsernenstandort an. 1. Wohnsitz. Schon ist die Bedarfsgemeinschaft beendet und Du teilst das am besten persönlich der Leistungsabteilung in der ARGE mit.
Der dortige Bearbeiter wird Dich MEHRFACH fragen wo Du am Wochenende bist........jetzt musst Du hart bleiben - die kennen - diesen Trick, Deine Antwort ist, Du bleibst in der Kaserne und suchst Dir am Standort eine eigene Wohnung. Und schon ist der Drops gelutscht. Das Geld ist Deines und Deine Mutte bekommt nichts abgezogen.
Jetzt noch einen Tip für Deine Mutter, die jetzige Wohnung ist ja für sie allein zu groß und zu teuer, da die ARGE ja Deinen Anteil mit übernehmen muss. Die Arge muss nun 6 Monate die volle Miete weiter bezahlen und wird Deine Mutter auffordern eine kleine Wohnung zu suchen.
In 6 Monaten weißt Du ja ob Du wieder nach Hause gehst - alles wird wieder wie vorher - oder beim Bund bleibst.
Dafür habe ich auch noch ein zwei Tipps bekommen damit es Deiner Mutter gut geht. Die bekommst Du dann, wenn Du sie brauchst, per Telefon.
Hoffe Du blickst durch. Ich gehe Dir nicht verloren werde nach dem ersten freien Wochenende mein Notebook mit in die AGA nehmen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

Rouven.Can

#11
Das hört sich nett an, ich werde das mal mit meiner Mutter besprechen, und ihre Meinung dazu anhören.

/edit, Vielen Dank für deine Mühe 2010!!

2010

#12
Der Plan bleibt dann 5 Monate bestehen - solltest Du dann die FW Eignung haben - kommt ab dem 5 Monat Plan 2, dass heißt Deine Mutter kann die Wohnung behalten. Das kann ich Dir hier aber nicht schreiben, darum hat mein Nachbarin ausdrücklich gebeten, denn dann weiß jeder das das aus der ARGE kommt.
Die Mitarbeiter der ARGE werden offiziell von ihren Vorgesetzten angewiesen ihre Kunden dumm Sterben zu lassen und auch von Hause aus erst mal alles abzulehnen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

Rouven.Can

#13
Ok, ich habe jetzt mal mit meiner Mutter geredet, und noch 1 oder 2 offene Fragen.

Da meine AGA ca 615Km von mir zu hause entfernt ist, werde ich wohl nicht lügen wenn ich sage ich bleibe die Wochenenden in der Kaserne.
Aber was passiert wenn die einen Nachweis verlangen das ich auf Wohnungssuche bin?
Wenn sich mein Standort nach der AGA verändert (werde nach Koblenz gehen zum GWD) müsste ich mich dann wieder ummelden.
Könnte es auch sein das die Kaserne sagt: "Nein man kann sich hier nicht melden" oder ist es grundsätzlich immer erlaubt seinen 1. Wohnsitzt auf die Kaserne zu melden?

Wenn ich diesen "Plan" wirklich umsetzten will, wann wäre der richtige Zeitpunkt um sich umzumelden und muss ich der Kaserne bzw. den Kasernen vorher bescheid geben?

Und welchen Behörden muss ich das wann melden?

Thema Freibetrag, meine Mutter sagt, es gibt einen Freibetrag, ich mein den ganzen Stress würd ich mir wirklich ersparen wenn der Freibetrag i.O. ist.
Kannst du nicht mal nachfragen wie es da aussieht bitte?

/edit: Einen Freibetrag gibt es nicht, danke google... =)
Mehr als lächerlich...

Das wars erstmal, und nochmal DANKE =)

lg

revolvermann

Zum Thema "Freibetrag" schrieb ich was....aber das wurde von Dir ja mit einem nicht so netten Kommentar abgetan....

Was ich schrieb ist die Gesetzeslage, nicht mehr und nicht weniger.