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SaZ...?

Begonnen von JgFlow, 04. August 2010, 09:38:25

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JgFlow

Guten Morgen alle zusammen!
Und zwar brauche ich mal eure Meinung, bzw nen guten Rat.
Ich erläuter euch mal eben mein Problem, in der Hoffnung das ihr das versteht.

Also, ich habe mich letztes Jahr als SaZ 4 mit einer Truppenwerbung bei der Bundeswehr beworben, war im ZnWG, alles gemeistert und wurde genommen.
Dann kam der einberufungsbescheid zum 01.04.10.
Ich begang mit der Aga, doch nach 3 Tagen bekam ich ein Anruf von zuhause, der mich dazu brachte die Grundausbildung ab zu brechen (Familiärische Probleme).
Ich habe mit dem Spieß geredet, der hat es mir dann ermöglicht am nächsten Tag nach Hause zu fahren.
Ich habe anschließend zuhause alles geklärt bekommen bzw. die Lage hat sich wieder gebessert, so dass ich gleich in der selben Woche noch zum KWEA gefahren bin, um eine erneute Bewerbung (Wieder mit Truppenwerbung) fertig zu machen. - Hat auch alles super geklappt, nur das ich diesmal abgelehnt wurde (was mich nicht wundert, weil AGA Abgebrochen).
Ich habe dann angefangen mir nen Job zu suchen, leider Erfolglos, bis dann nen weiterer Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst gekommen ist.
Und jetzt zu meinem Problem, wo mir bis jetzt weder mein Wehrdienstberater, noch das ZnWG weiterhelfen konnte.
In der Ablehnung steht nämlich drinne, dass ich für die Bundeswehr nicht mehr geeignet bin, wo ich denke das es auf "Langjährige" Zeit bedenkt ist.
Meine Frage ist jetzt, wielange es ca. dauern würde, bis der SaZ Antrag durch ist. (Ja, ich stelle nen Antrag auf SaZ 8, aus dem GWD)
Und die 2. Frage die ich habe ist: Besteht die Chance auf eine Versetzung, wenn ja wielange dauert das ca?
Da die Grundausbildung in Lüneburg ist, und meine weitere Verwendung in Rotenburg (Wümme) sein wird. - Ich allerdings in Münster wohne (ca 210-220km) und eine Truppenwerbung hier aus dem 1. DEU/NDL Korps sollte kein Problem sein, da meine Freundin in der Kaserne ist, und die mich da alle kennen.

Ja, ich bin ehrlich, ich hätte damals die AGA nicht abbrechen sollen, hätte es auch nicht getan, wenn der Grund nicht so Gravierend gewesen wäre.
Lg.

Hannes87

hey....

wieso hast du in der AGA nich einfach mal mit deinem zugführer gequatscht!? es wäre doch bestimmt möglich gewesen dir bei problemen in der familie ein paar tage frei zu geben! zugführer, kompaniechef oder spieß...das sind doch auch nur menschen, ich denke die hätten das schon verstanden!

mfg

wolverine

Ich verstehe diese Fragen überhaupt nicht bzw. die kann wohl keiner beantworten. Zu 1): Sie schreiben, dass Sie für den Dienst in der Bw ungeeignet sind. Dann hat sich Ihre Bewerbung damit wohl erledigt und ist endgültig beschieden. Eine erneute Bewerbung dauert hat solange, wie sie dauert. Das ist unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, die hier keiner kennt oder beeinflussen kann. Ich gehe davon aus, dass künftige Bewerbungen recht schnell bearbeitet werden, da sich das Ergebnis "ungeeignet" nicht ändern wird (zumindest ist das sehr unwahrscheinlich). Sie waren wohl mal Z4 und ich vermute Mannschaftslaufbahn. Jetzt möchten Sie Z8, was wohl FachUffz sein wird. Erfüllen Sie dafür überhaupt die Eingangsvoraussetzungen? Wenn ja, warum dann damals Z4?

Thema 2), Versetzung: Wenn einem ein heimatnaher Standort wichtig ist, dann sollte man von der Idee Bw Abstand nehmen. Die Bw setzt einen nach ihrem Bedarf ein und selbst zieht man am besten hinterher. Wer damit nicht klar kommt soll es lassen. Ist nicht schlimm, nicht jeder kann das, aber man tut sich und der Bw keinen Gefallen damit. Eine Truppenwerbung interessiert die SDBw nicht wirklich und Stellen weißt keine Freundin in er Kaserne zu. Und selbst wenn es jetzt Münster werden sollte, kann es nächstes oder übernächstes Jahr München oder Berlin werden.
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Hannes87

heimatnah???....deutschland ist doch heimatnah  :D

schlammtreiber

Zitat von: Hannes87 am 04. August 2010, 10:28:32
wieso hast du in der AGA nich einfach mal mit deinem zugführer gequatscht!? ... zugführer, kompaniechef oder spieß...

Zitat von: JgFlow am 04. August 2010, 09:38:25
Ich habe mit dem Spieß geredet, der hat es mir dann ermöglicht am nächsten Tag nach Hause zu fahren.

Erst lesen, dann schreiben, und wenn man schreibt...

Zitat von: Hannes87 am 04. August 2010, 11:01:51
heimatnah???....deutschland ist doch heimatnah  :D

...dann vielleicht sogar was sinnvolles.
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JgFlow

Ich habe heute nochmals mit meinem Wehrdienstberater geredet, und der hat mir meine Vermutung bestätigt, allerdings auch eine Sinnvolle lösung ans Herz gelegt.
Und zwar lag es wohl an der Abgebrochenen Aga, dass ich dies bezüglich abgelehnt wurde. (Hatte ich mir schon Gedacht)
Allerdings hat er mir auch gesagt, ich solle den Wehrdienst machen, und mich anschließend nochmals bei der Bundeswehr Bewerben.
Und ich denke das werde ich auch tuhen, da es für mich selber die schlauste lösung ist.

@Wolverine

Was deine Frage des Z4/8 betrifft, ich habe mich damals auf Z4 beworben, da mir im KWEA gesagt wurde, was anderes käme nicht in Frage.
Der Hauptmann aber im ZnWG sagte mir dann, durch meine Abgeschlossene Berufsausbildung, und meiner Tauglichkeit wäre ich auch für Z8 geeignet, und dadurch möchte ich dieses jetzt auch wahr nehmen.

& was das "Heimatnah" betrifft, ist es mir klar, das man als Soldat Flexibel sein muss, und dass man zwar Wünsche äußern kann, die allerdings nicht wirklich beachtet werden.
Meine Frage war ja auch ob das Prinzipiell möglich wäre.

@Hannes87
Solche Antworten hätte man sich auch verkneifen können.

revolvermann

Zitat von: JgFlow am 04. August 2010, 12:39:34
Was deine Frage des Z4/8 betrifft, ich habe mich damals auf Z4 beworben, da mir im KWEA gesagt wurde, was anderes käme nicht in Frage.
Der Hauptmann aber im ZnWG sagte mir dann, durch meine Abgeschlossene Berufsausbildung, und meiner Tauglichkeit wäre ich auch für Z8 geeignet, und dadurch möchte ich dieses jetzt auch wahr nehmen.

Ich verstehe es leider nicht.....Hast Du damals gesagt "Z8 kommt fuer mich nicht in Frage" oder warum nur Z4? Das Z4 nun mal eine Einbahnstrasse ist sollte jeder wissen.....

Wenn mir einer sagen wuerde: "Sie koennen die Manschaftslaufbahn machen, aber ich koennte Sie auch in der Uffs-Laufbahn einplanen".....meine Antwort waere klar....

Es gibt eine Frist die abgelaufen sein muss damit Du Dich wieder im ZnWg bewerben kannst....ich meine 2 Jahre.....aber da lasse ich mich gerne korregieren.

wolverine

Das kann ja jetzt egal sein. Er soll sich bewerben und dann abwarten. Dass es unwahrscheinlich ist, weiß er.
Die Frist gilt nur, wenn man die Laufbahneigung nicht bekommen hat. Er ist ja gar nicht erst geprüft worden.
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StOPfr

Zitat von: Hannes87 am 04. August 2010, 10:28:32
...wieso hast du in der AGA nich einfach mal mit deinem zugführer gequatscht!?... 

Unabhängig vom Hinweis von schlammtreiber und damit grundsätzlich: Wir reden über April, haben jetzt August, - was soll der TE (und in anderen Fällen jemand anders) denn mit diesen nachträglichen Vorschlägen - eigentlich sind es ja Vorwürfe - anfangen? Uhren rückwärts drehen?
Wenn man sonst nichts zu sagen hat, kann man das auch noch für sich behalten.
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JgFlow

Zitat von: wolverine am 04. August 2010, 13:11:58
Die Frist gilt nur, wenn man die Laufbahneigung nicht bekommen hat. Er ist ja gar nicht erst geprüft worden.
wie nicht geprüft worden?
Ich wurde im ZnWG in Düsseldorf geprüft, und habe da gesagt bekommen, dass ich die Eignung der UffZ Laufbahn habe.
Und man hat mir im ZnWG gesagt, dass ich erstmal in die Mannschaften gehen soll, und anschließend in der Kaserne verlängern soll. (Warum, weiss ich nicht).

Und ich werde jetzt meinen GWD machen, und nach dem GWD (nächstes jahr) werde ich mich nochmals bei der Bundeswehr Bewerben.

wolverine

#10
Zitat von: JgFlow am 04. August 2010, 09:38:25
...so dass ich gleich in der selben Woche noch zum KWEA gefahren bin, um eine erneute Bewerbung (Wieder mit Truppenwerbung) fertig zu machen. - Hat auch alles super geklappt, nur das ich diesmal abgelehnt wurde (was mich nicht wundert, weil AGA Abgebrochen).
...
In der Ablehnung steht nämlich drinne, dass ich für die Bundeswehr nicht mehr geeignet bin, wo ich denke das es auf "Langjährige" Zeit bedenkt ist.
Und die Ablehnung dieser Bewerbung erging wohl ohne Prüfung ZNwG, oder? Somit wurde keine "Nichteignung für eine Laufbahn" durch einen Test des ZNwG festgestellt sondern allein nach Aktenlage entschieden. Also bewerben Sie sich und warten das Ergebnis ab. Geben Sie Ihren Verwendungswunsch ab und warten auch hier das Ergebnis ab. Nur setzen Sie weder allzu viel Hoffnung auf das eine und noch weniger auf das andere.
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JgFlow

Zitat von: wolverine am 04. August 2010, 14:52:22
Zitat von: JgFlow am 04. August 2010, 09:38:25
...so dass ich gleich in der selben Woche noch zum KWEA gefahren bin, um eine erneute Bewerbung (Wieder mit Truppenwerbung) fertig zu machen. - Hat auch alles super geklappt, nur das ich diesmal abgelehnt wurde (was mich nicht wundert, weil AGA Abgebrochen).
...
In der Ablehnung steht nämlich drinne, dass ich für die Bundeswehr nicht mehr geeignet bin, wo ich denke das es auf "Langjährige" Zeit bedenkt ist.
Und die Ablehnung dieser Bewerbung erging wohl ohne Prüfung ZNwG, oder? Somit wurde keine "Nichteignung für eine Laufbahn" durch einen Test des ZNwG festgestellt sondern allein nach Aktenlage entschieden. Also bewerben Sie sich und warten das Ergebnis ab. Geben Sie Ihren Verwendungswunsch ab und warten auch hier das Ergebnis ab. Nur setzen Sie weder allzu viel Hoffnung auf das eine und noch weniger auf das andere.

Ja, das stimmt wohl, und das werde ich auch tun.
Finde es eigentlich Schade, dass mich das ZnWG nicht nochmals eingeladen hat zum testen. - Aber vielleicht kommt es ja i.wann wieder.
Was ist eigentlich das Maximale Alter um sich zu Bewerben?

Timid

Zitat von: JgFlow am 04. August 2010, 16:01:16Finde es eigentlich Schade, dass mich das ZnWG nicht nochmals eingeladen hat zum testen.

Mag schade sein - aber wie du ja selber geschrieben hast, kam das wohl auch nicht ganz unerwartet ;)  Dienstantritt, "Abbruch" (wie eigentlich? Normalerweise sollte man doch anschließend direkt den Wehrdienst absolvieren ...) und erneute Bewerbung innerhalb von 14 Tagen. Bei so einer Geschichte kann man wohl bei jedem "Arbeitgeber" davon ausgehen, dass ohne weiteren Test eine Ablehnung erfolgen wird ...

ZitatWas ist eigentlich das Maximale Alter um sich zu Bewerben?

Kommt auf die Laufbahn und Vorbildung an. Die normale Grenze liegt beim vollendeten 25. Lebensjahr (Ausnahme Mannschaften, da beim vollendeten 32. Lebensjahr), bei einer verwertbaren zivilen Ausbildung üblicherweise beim vollendeten 32. Lebensjahr.
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JgFlow

Öhm ja, aber aufgrund von meinem Grund, wofür der Spieß verständnis hatte, und ich ihn gesagt habe, dass ich mich sobald wie möglich erneut Bewerben möchte, ist das wohl gegangen.
Weiss ja nicht, wie das sonst so abläuft, aber bei mir gings halt. & nun bin ich ab 4.10.10 als GWDL in der Aga.

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