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Frage zum Dienstzeitausgleich

Begonnen von freddy_111, 28. September 2007, 18:31:33

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StDSdt

Soweit ich mich erinnere ist ein ganzer AF zwischen 30 EUR 33 EUR netto.


Gruß

Stefan
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

ulli76

Einzelne Überstunden können nur frei genommen werden und es gibt keinen finanziellen Ausgleich. Finanziellen Ausgleich gibt es nur bei den Anrechnungsfällen (also bei mehr als 12 bzw. 16 Stunden).

Wenn ich mich nicht ganz irre, gibt´s 35€ brutto für nen ganzen und die Hälfte für nen kleinen Anrechnungsfall.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ninjarider23123

Das heißt,

es macht kein Unterschied ob ich 13 oder 15 Stunden Dienst habe

und

ob ich 17 oder 23 Stunden Dienst habe?

Es gibt einen pauschalen Betrag für diesen Tag. Richtig?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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StDSdt

Zitat von: ulli76 am 14. August 2010, 16:08:50
Genau- nur an den Wochenenden ist das wieder anders.

...weil die Stunden am Wochenende 1:1 vergütet werden (sofern Du über 46h in der Woche kommst).

Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF. Hast Du also 9 Stunde Dienst an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag und hast eine Wochendienstzeit von 55 Stunden, bekommst Du für den Samstag 9 Einzelstunden. Hast Du an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag 11 Stunden Dienst, bekommst Du keine 11 Einzelstunden, sondern einen ganzen AF dafür (sofern Du 57h Wochenstunden hast).


Grüße

Stefan
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

erni2703

""""Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF."""""


Ich muss meinem Vorgänger in einem Punkt wiedersprechen gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Dienstzeiterlass und den angehängtem Beispielblatt kann der Soldat an einem Samstag Sonn oder Feiertag wahlweise Freistellung vom Dienst bis zu 10 Stunden  ODER entsprechenden finanziellen Ausgleich kriegen
Sprich 9 Stunden Dienst = 9 Stunden Freistellung  11Std Dienst = 10 Std Freistellung 13std Dienst = 10Std Freistellung ODER 1/2 Anfechnungsfall 17 Std Dienst = 10 Std Freistellung oder 1 ganzer Anrechnungsfall.

die einzelstunden können dann auch jeweils einzeln genommen werden
Dazu kam in den letzten 2 Wochen sogar ein Schreiben in dem das extra nochmal betont wurde.




StDSdt

@erni2703
Wo finde ich dieses Schreiben?


Macht für mich aber keinen Sinn, denn:

Mache ich einen Tag unter der Woche frei, brauche ich dazu 10 Einzelstunden. In Deinem Bsp. bekomme ich ja aber für 13h geleisteten Dienst am Samstag einen halben AF (für den ich einen halben Tag frei bekomme), oder eben 10 Einzelstunden, was einem ganzen Tag entspricht. Also entweder verstehe ich etwas falsch oder wir haben 'n Fehler in der Matrix! Oder bezieht sich das ganze ausschließlich auf die finanzielle Vergütung?

Ich war bisher auch der Meinung, dass Du Dir alles über 10h am Wochenende als ganzen AF auszahlen kannst. Den genauen Wortlaut, den mir mein Spieß zeigte als er mich eines besseren belehren wollte, hab' ich aber leider nicht mehr im Kopf. Ich werde Prüfen!


Grüße

Stefan
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

ulli76

Der halbe AF ist dann für den finanziellen Ausgeich.

Den Dienstzeiterlass hat sicher dein KpTrpFhr und/oder der Spieß. Normalerweise haben die auch die Berechnungsbeispiele.
Wie gesagt, das Ganze ist ne Wissenschaft für sich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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