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Trennungsgeld nur bei Versetzung?!

Begonnen von mansky, 16. August 2010, 10:13:27

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mansky

Wurd vor 2 Jahren zum jetztigen Dienstort versetzt und damals wurde die UKV zugesagt. Ich bin 24 Jahre alt und ziehe (endlich ;-)) in meine erste eigene Wohnung. Ist es richtig das Trennungsgeld nur gezahlt werde würde, wenn ich wegversetzt werde? Welchen Grund hat diese Regelung? Mein ReFü konnte mir darauf nur die Antwort geben: "Ist ist zu festgesetzt" ;-)


vielen Dank schonmal.

MkG

mansky


wolverine

Zum Verständnis: Damals hatten Sie keine eigene Wohnung; wofür sollte dann Trennungsgeld gezahlt werden? Jetzt sind Sie in eine eigene Wohnung gezogen: Entweder besteht jetzt ein räumlicher Bezug zum Dienstort - dann sind Sie nicht nicht von der Wohnung getrennt und sie ist zumindest anerkennungsfähig. Oder es besteht kein räumlicher Bezug zum Standort - dann wird die Wohnung auch nicht anerkannt. Warum sollte der Staat für zusätzliche unnötige Kosten aufkommen weil man nach Pusemuckel ziehen möchte? Wenn ein ziviler Arbeitnehmer in München arbeitet aber lieber in Würzburg wohnen möchte, käme niemand auf die Idee dafür vom Arbeitgeber einen ersatz zu verlangen. Im öffentlichen Dienst ist dad genauso. Trennungsgeld gibt es bei anerkanntem Hausstand und (dienstlicher) Versetzung oder Kommandierung.
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