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Freistellung für Studium

Begonnen von Klaus, 18. August 2010, 10:48:18

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Klaus

Hallo

ich möchte ab Oktober mein Studium beginnen. Semesterbeginn ist der 01.10, Vorlesungsbeginn der 18.10.2010. Ab wann werde ich freigestellt? Der BFD-Berater sagt ich werde erst ab Vorlesungsbeginn freigestellt. Weiss jemand ab wann man freigestellt wird und kann vielleicht auch noch sagen wo ich etwas dazu finde?

wolverine

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Klaus

Gibt es auch irgend eine Grundlage wo ich das finden kann? Wie gesagt, der Berater will mich erst ab Vorlesungsbeginn freistellen.

wolverine

#3
Die Studienbescheingung, Studentausweis etc.? Dort steht Beginn und Ende drauf; "Student sein" ist eine verwaltungsrechtliche Statusänderung und die erfolgt mit Beginn des Semesters. In den Semesterferien oder anderer vorlesungsfreier Zeit ist man auch noch Student und nichts anderes.
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Jales

Seit wann wird man denn im ersten Semester schon freigestellt ? Wäre mir neu.

wolverine

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Jales

Das ist doch gerade das Problem, dass von Zeit zu Zeit auch mal Studenten in den ersten zwei Semestern gezogen werden sollen.

wolverine

#7
Ähm, hier geht es nicht um Studium, Wehrdienst und Zurückstellung sondern um die Freistellung von Zeitsoldaten für ihr Studium (Stichwort BFD). Den Pflichtwehrdienst sollten diese bereits mehrfach abgeleistet haben.
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Jales


Muddi05

Lieber Klaus,
nicht der BFD stellt Dich frei, sondern Dein Disziplinarvorgesetzter. Wann würde offiziell Dein BFD beginnen? Sollte das Semester noch vor offiziellem BFD beginnen, so kannst Du über einen Antrag eine Ermessungsfreistellung bewirken. Ausserdem würde es hilfreich sein, Dir von der Uni(?) eine Bestätigung über die Immatrikulation aushändigen zu lassen, und eine Bescheinigung über den offiziellen Start des Semesters. Damit die benötigten Anträge stellen und dann dürfte das auch kein Problem sein. Viel Erfolg wünscht Muddi

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