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Von Dienstgrad beleidigt...

Begonnen von Funkelblitz, 24. August 2010, 22:26:42

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Funkelblitz

Hallo,

ich durfte gerade etwas erleben, was ich echt nicht ganz glauben kann...  ;D ;D
Alle Namen der Soldaten, Kompanienamen etc. hab ich mal geändert...

Ich, OG Nr. 1 bin angehöriger der Kompanie X - habe jedoch meine Stube in Kompanie Y; Meine Stube ist mit 3 Leuten inkl. mir besetzt. Es gibt noch Kamerad 2 sowie 3, die beiden sind ebenfalls angehörige der Kompanie X. Es ist ca. 21:30 als ich im Stockbett oben liege, und unten Kamerad 2. Ich arbeite an meinem Laptop, während Kamerad 2 Fernseh sieht. Die Tür öffnet sich und das Licht geht an. Es tritt Kamerad 3 mit einem Oberfeldwebel und einem zweiten Soldaten, Dienstgrad HG, in den Raum; Der Oberfeldwebel trat mit den Worten "Schaun' wir mal nach den Nutten und Huren" ein. Ich war etwas erstaunt was los war... Dann sprach mich der Oberfeld an:"Wer sind sie?" ich antwortete dass ich der OG 1 aus der Kompanie X bin; Daraufhin beleidigte er mich damit dass ich behindert & blöd sei, dann lies er von mir ab und sprach Soldat 2 unter mir an, er fragte auch ihn wer er sei, fragte ihn ob er blöd und behindert sei, sagte zu ihm er solle seinen "fetten Arsch" aus dem Bett bewegen und in Grundstellung gehen;

Wir werden uns auf jedenfall morgen bei unserem Kompaniechef beschweren...
Was haltet ihr davon?

Gunni

Auch wenn die Situation sicher nicht lustig war   ;D ,du hast es so gut beschrieben das Ich mich eben halb krumm gelacht habe :D :D.Aber hey das war echt ne fiese Aktion,wie kommt es das der Oberfeld so reagiert hat?Kanntet ihr den bereits vorher?Was für ein Typ war das?Beschweren ist immer so eine Sache,aus meiner Grundwehrdienstzeit weiss ich wenn jemand sich übers Stammpersonal beschwert hat wurde das immer runtergespielt und wir würden ja alle übertreiben.Am besten ihr rächt euch anderweitig.

bayern bazi

#2
melden macht frei - und belasstet den vorgesetzten


sowas ist 100% beschwerde fähig

hoffentlich hast die namen des HG und des OF

Zitat von: Gunni am 24. August 2010, 22:45:10
Am besten ihr rächt euch anderweitig.

und davon kann ich nur abraten


meldung beim chef  - und das morgenfrüh unverzüglich

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Flexscan

Fakt ist nunmal, das ein "untergebener" (sprich vom Dienstgrad her) Meldung macht, kommt ein höherer Dienstgrad in die Stube.

(Melde Stube x belegt mit blabla).

War der HG in Begleitung des Feldwebels Uvd und der Feldwebel evtl FvW?
Seit ihr in der allgemeinen Grundausbildung?
Warum is deine Stube in Kompanie Y wenn Du in Kompanie X bist?

Keine Frage, das Verhalten des Oberfeld is auf jeden Fall beschwerdefähig mMn.




MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Funkelblitz

Wir haben keinen Platz in unserer Kompanie, deshalb schlafen wir hier.
Der OFw war total besoffen, die kamen am Samstag aus Afghanistan zurück; es war weder UVD noch FVw...
Wir sind nicht in der AGA - desweiteren wird das bei uns in der Stube ausserhalb der Dienstzeit anders mit dem melden gehandhabt...

Flexscan

ok danke für die Info.

Ich sags mal so direkt.
Wer Samstags aus Afghanistan wiederkommt und Dienstags wieder in der Kaserne ist und sich zulaufen lässt anstatt bei der Familie zu sein....


MkG Flex
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snake99

Eine Beschwerde ist mE vollkommen angebracht. Wenn dazu auch noch Alkohol im Spiel war, könnte es eine teure Entgleisung für den Herrn OF werden ;)  

@Flex
Sehe ich genauso. Also ich habe mich einen Tag nach meiner Rückkehr aus dem Einsatz ordentlich zurück gemeldet und dem DV sofort meinen Urlaubsschein (vom ZgFhr und Spieß bereits unterschriebenen Urlaubsschein) in die Hand gedrückt :)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: HeartShaped am 24. August 2010, 22:52:34
wird das bei uns in der Stube ausserhalb der Dienstzeit anders mit dem melden gehandhabt...

Zumal ein Besoffener, der in meine Bude torkelt, von mir a) keine Meldung kriegt und b) mir keine Befehle zu erteilen hat, schon gar nicht c) in diesem Ton.

Und nein, das sind keine "hehren Prinzipien", das ist erprobte Realität.
Semper Communis
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HG MOK

#8
Also das ist ja wohl nicht zu glauben. Obwohl ich ein bißchen daran zweifel das es sich so zugetragen hat.
Es ist ganz klar darüber muß man sich beschweren so ein verhalten kann nicht geduldet werden, ich denke der DV wird dafür auch eine empfindliche Strafe finden.
Selbst wenn man die Namen der beiden Kameraden nicht weiß , das wird ein Leichtes sein das rauszufinden beim Antreten.
Wenn ein OFw so entgleist dann sollte er in sich gehen und ganz Kräftig nachdenken und eventuel morgens selber zum Chef gehen und sein Verhalten anzeigen. Und um eine Harte aber Gerechte Strafe bitten.

miguhamburg1

Hier liegen gleich mehrere Dienstpflichtverletzungen des Oberfeldwebels vor, wenn es sich so zugetragen hat. Nach einer Meldung oder Beschwerde hätte der DV bspw. folgende Verstöße zu prüfen:

-  § 31 WStG - Entwürdigende Behandlung Untergebener
-  § 32 WStG - Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
-  § 10 SG - Pflichten des Vorgesetzten, insbesonder
              Abs 1) Beispiel in Haltung und Pflichterfüllung
              Abs 4) Befehle nur zu dienstlichen zwecken und unter Beachtung des völkerrechts, der Gesetze und Dienstvorschriften
              Abs 6) Offz/Uffz haben bei ihren Äußerungen die zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzter
                        zu erhalten
-  § 12 SG - Kameradschaft

Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Oerfeldwebel gegen weitere Befehle verstoßen hat, die er als Einsatzrückkehrer erhalten hat.

Unerheblich ist es in dieser Frage, ob der Oberfeldwebel selbst Angehöriger der Kompanie X ist oder womöglich Angehöriger einer anderen Kp dieses TrTls oder sogar eines anderen, in der kaserne untergebrachten TrTls/Dienststelle. Denn wenn er nicht Vorgesetzter nach § 1 VVO ist, dann ist er es, da in der TrUnterkunft geschehen, auf jeden Fall als Angehöriger einer anderen Einheit/Dienststelle nach § 4 (3) VVO.

Zu beachten wäre vom Fragesteller lediglich, bei wem er die Beschwerde/Meldung einlegt: Dies sollte er auf jden Fall beim zuständigen DV tun!


wolverine

#10
Das Schöne am Dienstrecht ist, dass es so nüchtern ist! Halten wir also fest: Der Fragesteller macht entgegen der Vorschrift keine Meldung wenn ein Vorgesetzter die Stube betritt (und hier sind irgendwelche "regionale Eigenheiten" mal wieder völlig egal!) = Dienstvergehen. Der OFw beleidigt vor Zeugen zwei Soldaten = Dienstvergehen. Evtl. kommt noch die Trunkenheit hinzu = (wahrscheinlich) Dienstvergehen.
Möglichkeiten: Entweder der Fragesteller fast sich ein Herz und geht nach Ausnüchterung zu unserem OFw und spricht in direkt und persönlich an. Tenor: Sie haben sich pflichtwidrig verhalten und das lasse ich mir nicht bieten! Entweder eine akzeptable Entschuldigung im angemessenen Rahmen oder die Beschwerde und Meldung beim Chef folgt umgehend. Oder eben Beschwerde und Meldung sofort. Die Beschwerde sollte in der Beschwerdefrist zulässig und begründet sein. Der Soldat wäre zu belehren, dass er bei Betreten der Stube durch einen Vorgesetzten künftig zu melden hat. Gegen den OFw ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
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miguhamburg1

@ Wolverine: Ein interessanter Aspekt, die Sie dort aufwerfen, wenn Sie dem beschwerten Soldaten ebenfalls ein Dienstvergehen aufschultern: Natürlich ist es unstrittig, dass Soldaten ihren unmittelbaren Vorgesetzten und Generalen/Admiralen zu melden haben, wenn sie ihnen oder umgekehrt begegnen.

Da wir hier aber nicht wissen (zumindest habe ich dies nicht so herausgelesen), dass besagter Oerfeldwebel unmittelbarer Vorgesetzter unseres OG hier ist, würde es bedeuten, dass jedem Angehörigen einer höheren Dienstgradgruppe zu melden wäre. Woraus leiten Sie dies - und damit ihre unterstellung eines Dienstvergehens ab?

wolverine

#12
Ich habe hier keine Vorschriften zur Hand und auch nicht alle im Kopf - also machen wir es einfach: Gegrüßt hat er dann wohl auch nicht?! Damit hätten wir das Dienstvergehen (welches mit einer Belehrung angemessen zu ahnden ist). Nicht vergessen: Ich verdiene meine Brötchen in einem anderen Job und arbeite nur gelegentlich für unsere Streitkräfte. Aber wenn wir schon pfennigfuchsen möchten: Nach ganz herrschender Meinung der Truppendienstgerichte normiert der § 10 SG - trotz seiner missverständlichen Überschrift - keine Dienstpflicht sondern kann lediglich maßnahmeverschärfend angewendet werden.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Nun ja- im Fall des TE würd ich erst mal zu einem Gespräch mit dem OFw und den anderen Beteiligten raten. Je nach Reaktion des OFw kann man dann immer noch zu Meldung/Beschwerde greifen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Funkelblitz

Ihr dürft gerne Zweifeln ob es sich zugetragen hat, ist ja wirklich eine unglaubliche Story aber exakt so war es. Ich habe es heute bei meinem Spieß (Kompanie X) gemeldet, dieser sagte mir er wird den Spieß der Y-Kompanie, welcher der OFW angehört, und damit übrigens kein unmittelbarer Vorgesetzter von mir ist, darüber informieren und dann werden wir gemeinsam entscheiden ob wir das bei einer einfachen Entschuldigung belassen, wenn denn der OF dazu bereit wäre, oder ob ich ein Dienstvergehen melden möchte. Ich denke ich werde das schriftlich festhalten mit dem Spieß - mich so beleidigen lassen zu müssen, und das auch noch Grundlos - sowas mach ich nicht mit. Mir können die dann gerne das Dienstvergehen vorwerfen dass ich Nachts um halb 10 in Boxershorts keine Meldung mache - bin ich einverstanden.. So ein fertiger Typ...  ::)

Nun ja- im Fall des TE würd ich erst mal zu einem Gespräch mit dem OFw und den anderen Beteiligten raten. Je nach Reaktion des OFw kann man dann immer noch zu Meldung/Beschwerde greifen.
-> So hat der Spieß mir das auch gesagt.

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