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Von Dienstgrad beleidigt...

Begonnen von Funkelblitz, 24. August 2010, 22:26:42

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wolverine

Das ist ganz allein Ihre freie Entscheidung; die Beschwerde steht Ihnen zu und wäre absolut berechtigt. Ich würde es dem Herrn auch nicht zu leicht machen: wenn er eine Entschuldigung anbietet, dann auch vor den gleichen anwesenden Leuten mit dem Eingeständnis sich unangemessen verhalten zu haben.
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Funkelblitz

Ja, wir haben das schon so ähnlich abgesprochen. Man muss natürlich auf sein Verhalten während dem Gespräch achten. Wobei er gestern wirklich einfach nur feindselig gestimmt war und auch total aggresiv. Er kam ja schon mit Schimpfwörtern rein ohne uns jemals gesehen zu haben.. Ich denke ich werde das dem DV schriftlich geben :)

miguhamburg1

Ich weiß Ihre Kommentare hier immer zu schätzen und ebenso, dass Sie ihre Brötchen woanders verdienen. Sie wissen auch, dass ich Erbsenzählerei gerne vermeide. Dennoch sind Vorgesetzte (bis auf Generale/Admirale) nur bei der jeweils ersten begegnung am Tage zu grüßen. Ich wende mich also insofern gegen Ihre Aussage, dass unser Fragesteller ein dienstvergehen begangen hätte, indem ich meine zuvor geäußerte Bemerkung erweitere, dass der DV des fragestellers zu prüfen hätte, ob er beim betreten der Stube den OFw gegrüßt hat.

Aber im Ernst und zurück zur Frage: Im Raum stehen hier erhebliche dDenstpflichtverletzungen des besagten Oerfeldwebel, die allerdings ausschließlich dann geahndet werden, wenn der zuständige DV durch Beschwerde oder meldung hierauf aufmerksam wird und dann seine Ermittlungen aufnimmt. Der ebenso mögliche Vorschriftenverstoß unseres Fragestellers bleibt davon unberührt, kann allerdings - so wie der Fall geschildert wurde - nur zu einer EM führen, ist also gegenüber des infrage stehenden fehlverhaltens des vorgesetzten ziemlich unerheblich!

wolverine

#18
Wie gesagt: Der genaue Wortlaut der Vorschrift ist mir nicht erinnerlich und nachgucken kann ich nicht. Aber es missfällt meinem soldatischen Selbstverständnis wenn ich - angenommen als KpChef - in eine Stube meines Gebäudes kommen würde und bekäme keine Meldung oder sogar noch nicht mal einen Gruß (vielleicht habe ich den Soldaten ja bereits am Speisesaal vor dem Frühstück getroffen).

Und zum Rest: Stark alkoholisierte Menschen neigen in dieser Situation manchmal zu unbegründeter Feindseligkeit. Das entschuldigt gar nichts, keine Frage. Und Menschen sollten sich nicht derart betrinken und wer zu Blödsinn neigt wenn er besoffen ist, sollte das schon drei Mal nicht. Trotzdem machen Menschen das. Wenn man hier ein bisschen ließt findet man beliebig Beispiele. Nun haben wir Juristen einen Sinnspruch: "Semper auditur et altera pars". Es ist nie verkehrt einfach ´mal den anderen zu hören (wenn er wieder nüchtern ist). Vielleicht hatte er Gründe oder er bereut aufrichtig. Man vergibt sich damit gar nichts und die Beschwerde ist auch nach einem solchen Gespräch noch zulässig. Aber Sie machen das schon richtig.
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HG MOK

Warum wird den OG jetzt ein Vorwurf gemacht?
Ich habe damals gelernt man macht Meldung bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten dann den Kommandanten der Einheit Kaserne und ab Dienstgrad General sowieso.
Wenn ich das verhalten des OFw mal mit meinen Jetzigen Beruf vergleiche und ich mich so gegenüber  unseren Zivis Verhalten hätte, dann hätte ich Spätestens ein Tag später die Fristlose Kündigung in der Tasche.
Man sollte jetzt aber auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, man sollte auch Versuchen den OFw Hilfe zukommen zu lassen. Wer so entgleist mit Alkohol hat irgendein Problem worüber er Reden sollte. Ich Verurteile nicht den Alkohol, jeder hat mal einen über den Durst getrunken aber man sollte sich dann wenigstens benehmen.   

miguhamburg1

@ Wolverine: wir beide müssen doch gar nichts richtig machen, das ist ja wohl doch Sache dieses OFw und/oder seines DV. Und wir liegen ja gar nicht auseinander. Doch weiß ich an Ihnen als Juristen eben doch die rationale Herangehensweise zu schätzen, die immer ein Könnte einschließt... Und ganz sicher ist es u.u. eine gute Möglichkeit für den Fragesteller/seine Stubenkameraden, zunächst das Gespräch mit besagtem OFw zu suchen (wenn er denn noch für sie erreichbar ist), bevor sie bei einem für sie nicht ausreichendem Ergebnis doch noch Beschwerde einlegen.
@ HG: Der DV hätte im Rahmen seiner Ermittlungen gegen dn OFw sowohl belastende, als auch entlastende Fakten zusammenzutragen, bevor er sich zu einer Maßnahme entschlosst.

wolverine

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StOPfr

Ich finde, der TE geht angemessen und nach der Beratung hier und dem Gespräch mit seinem Spieß auch relativ emotionslos an die Angelegenheit heran. Das ist bei solchen Auseinandersetzungen immer noch die beste Entscheidung.   
Wolverines Einschätzung "Sie machen das schon richtig" war wohl auch diesem Eindruck geschuldet.

Was unterbliebene Meldung und Gruß angeht: Wenn der Auftritt des OFw wie vorgetragen stattgefunden hat, war dazu wohl keine Gelegenheit. 
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Funkelblitz

Hallo Leute,

ja, es gab tatsächlich wenig Zeit wo ich hätte aus dem Bett springen können und Meldung machen können, aber ich hätte es auch nicht getan. Ich habe heute Erfahren dass dieser OFw bereits einen Soldaten, ebenfalls aus meiner Kompanie eine Ohrfeige gegeben hatte, nachdem er ihm, auch als er betrunken war, kein Bier bezahlt hatte. Leider hat sich der Soldat nicht beschwert; Ich werde, nachdem ich nun diese Info habe, dass sowas bereits öfter vorkam, definitiv Meldung an den DV machen - sojemand MUSS bestraft werden.

HG MOK

#24
@ HeartShaped

Ich werde Langsam ein wenig Skeptisch, den Fall den Sie geschildert haben, sowas kann man nachvollziehen.
Aber wenn der OFw eine Ohrfeige verteilt hat, das könnte ihn alles kosten.
Ich kann es mir Ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Sagen wir es mal so in meinen ganzen 4 Jahren hatten wir nicht ein einzigen Fall wo ein Dienstgrad ab U einen Manschaftssoldaten geschlagen hat.
Und glauben Sie mir zu meiner Zeit wurden ein paar mehr Spielchen gemacht als heute.
Deswegen kann ich das mit der Ohrfeige nicht glauben.

StOPfr

Ich rate Dir, Dich nicht vom Wissen um einen anderen Vorgang leiten zu lassen. Deine Beschwerde wiegt allein schwer genug. Das sollte Dir genügen. Es bringt jetzt nichts, den besagten OFw auch noch für andere angebliche Verfehlungen zur Verantwortung ziehen zu wollen. Da kämen wir zum Thema "Rache", ein ganz übler Aspekt des Wunsches nach Gerechtigkeit.   
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Funkelblitz

Naja die Story hat mir mein TE-Führer erzählt, ich will mich dafür garnicht rechen oder für denjenigen der da geschlagen wurde irgendwas einfordern. Da gehts um die Beleidigungen gegen mich - nix anderes

HG MOK

@ HeartShaped

Ich bin immer noch Skeptisch.
Wenn Ihr TE Führer das weiß, dann wissen es Sicherlich noch mehr.
Ich frage mich nur wie sowas Rechtlich aussieht, es geht immerhin um eine Körperverletzung, und das da Niemand eingeschritten ist und das gemeldet hat macht mich Skeptisch.
Es haben schließlich schon Soldaten für weniger die Uniform ausziehen müssen.

BulleMölders

Ich befürchte mal, dass es leider immer noch in einigen Teilbereichen der Bundeswehr einen falsch Verstandenen Korpsgeist gibt und aus diesem Grunde da wohl nichts passiert ist.

TazD

Zitat von: HG d. R. M.-O.K. am 25. August 2010, 17:58:24
@ HeartShaped

Aber wenn der OFw eine Ohrfeige verteilt hat, das könnte ihn alles kosten.
Ich kann es mir Ehrlich gesagt nicht vorstellen.
.....
Deswegen kann ich das mit der Ohrfeige nicht glauben.
Ein Blick in den Bericht des Wehrbeauftragten zeigt, dass da teilweise noch ganz andere Dinge geschehen.

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