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Verkürzter Wehrdienst (6 Monate)

Begonnen von miller_inc, 20. Mai 2010, 20:35:38

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StOPfr

Zitat von: Patrick2609 am 24. August 2010, 16:10:01
...dass die Wehrpflicht ab Juli 2010 auf 6 Monate verkürzt werden soll, aber warum wurde ich auf 9 Monate eingezogen?
Nicht werden soll sondern wurde! Da das Gesetz erst kurz vor der Sommerpause durch den Bundesrat ging, konnten die Einberufungsbescheide nicht bereits vorher aktualisiert werden. Für die beiden Übergangsquartale 1.7. und 1.10. gibts die Regelung, dass zur Planungsicherheit der Wehrpflichtigen auf Antrag von sechs auf die ursprünglichen neun Monate verlängert werden kann. Wer das nicht möchte wird nach sechs Monaten entlassen. Darauf werden dann auch Sonderzahlungen heruntergerechnet. 
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b3nE

#91

Für alle FWDL:
Hab heute mit dem Wehrdienstberater telefoniert, der sagte man bekommt bei der Truppe nen Fragebogen wo man angeben kann ob man die 3 Monate länger machen will oder nicht. Dieser wird dann zum KWEA geschickt und sobald das Gesetz in kraft tritt bekommt man nen neuen Einberufungsbescheid über die 6 + X Monate.

Shining

Boah ist das verwirrend, mal bissl gegoogelt aber iwie find ich nirgends eine Antwort auf meine Frage  ???

Und zwar folgendes:

Ich bin zum 01.01.2011 eingezogen zum Grundwehrdienst. Alles schön und gut, ich freu mich auch schon darauf.
Das "Problem" ich bin für 9 Monate eingezogen. Dachte eigentlich das ab dem 01.01.2011 der Wehrdienst auf 6 Monate verkürtzt wird, die Sonderregelungen die ab Juli 2010 gelten mal abgesehen.

Wieso muss ich dann 9 Monate meinen Wehrdienst leisten?

Ich hoffe mal das ihr mir hier weiterhelfen könnt. Ebenso auch das Studium, kann ich mich fürs Sommersemester bewerben auch wenn ich 9 Monate zum Bund muss?
Denn dann könnte ich theoretisch gar nicht zum Sommersemester anfangen... aber könnte man seinen Platz dann nicht im WS einlösen?

Hoffe mal das ihr mir hier weiterhelfen könnt,

danke schonmal im Vorraus

schlammtreiber

Zitat von: Shining am 21. September 2010, 12:06:18
Wieso muss ich dann 9 Monate meinen Wehrdienst leisten?

Musst Du nicht. Du erhälst ein entsprechend korrigiertes Dokument.
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Shining

Du bist dir da ganz sicher? Wann bekommt man das dokument? Schon vor den antritt oder?

schlammtreiber

Zitat von: Shining am 21. September 2010, 12:37:43
Du bist dir da ganz sicher?

Verdammt sicher sogar.
Wann Du den Wisch kriegst weiß ich aber nicht, kommt drauf an wann der zuständige Bearbeiter ihn rausschickt  ;)
Semper Communis
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b3nE

Das schreiben bekommt JEDER erst sobald das Gesetz in Kraft getreten ist!!!!
Auch diejenigen, die zu dem Zeitpunkt schon bei der Truppe sind, bekommen dann einen neuen Einberufungsbescheid!!!

snake99

Kleiner Hinweis @b3nE

Das Gesetz ist bereits in Kraft und im Bundestag verabschiedet ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: snake99 am 22. September 2010, 09:52:04
Kleiner Hinweis @b3nE

Das Gesetz ist bereits in Kraft und im Bundestag verabschiedet ;)

Ein Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn es vom Bundestag verabschiedet wird, sondern erst wenn der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde  ;)

Aber a) ist das Formalitätengedöns, snake hat also im Kern recht, und b) wird wolverine mich gleich auf Fehler/Ungenauigkeiten im juristischen Newspeak aufmerksam machen  :D
Semper Communis
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b3nE

Meines wissens nach tritt es erst am 01.12.10 in kraft und auch erst dann können geänderte Einberufungsbescheide rausgeschickt werden, da bis zu dem Zeitpunkt noch die 9 Monate gelten.


Aber alle die es genau wissen wollen, einfach mal im KWEA anrufen, die können einem immernoch die sichersten Antworten geben.

Rettungsrambo^

Die Verkürzung des Wehrdienstes hat sowohl seine Vorteile als auch seine Nachteile.

Vorteil: W 6 Sind schneller fertig und somit wieder zu Hause

Nachteil: W 6 können sich net richtig mit dem Tätigkeitsfeld der Bundeswehr auseinander setzen können.

Das ist meine Ansicht der derzeitigen Lage^^

Mit kameradschaftlichen Gruß

Rettungsrambo^
Auch ein Engel ist nur Geflügel aus Fleisch, hrhrhrhr Fleisch sabba^^

Uran237

vllt kann jemand zu meinem thema stellung beziehen http://www.bundeswehrforum.de/forum/wehrdienst/ist-w9-gwdl-oder-fwdl/
thema: habe verlängert auf 9monate wieder und bekomme trotz freiwilligem dienst nur das GWDL-gehalt..

also ich wurde wärend meiner AGA gefragt ob ich wieder auf W9er möchte, jeder der wollte konnte einen zettel unterschreiben alle anderen wurden AUTOMATISCH zu w6ern und haben ein DIenstende zum 31.12.10
zu nur 6monaten kann ich sagen, habe ich schon eine menge in der bundeswehr gesehen und erlebt, die 3monate AGA werden höchstwahrscheinlich beibehalten und in den restlichen 3 monaten sieht man auch relativ viel von der bundeswehr. dieses ist allerdings eher abhängig von dem posten in dem man eingesetzten wird, ich z.b. habe in einer BundeswehrApotheke sehr viel gesehen und möchte dieses nicht missen.


ulli76

Ist ganz normal: Es gibt zur Zeit zwei verschiedene Arten von GWDL- 6er und 9er. Nur wer sich von vorne herein als FWDL 9 beworben hat, bekommt die FWDL-Zuschläge.
Somit gibt es eben auch GWDL 9 und FWDL 9
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Uran 237

also siehst du auch keine möglichkeit von GWDL9 auf FWDL12 ab dem 7ten dienstmonat zu kommen?

KlausP

#104
Wie das bei der Verlängerung von GWDL 6 auf FWDL 12 ist, kann ich jetzt nicht beantworten, da müssten der Spieß, der PersFw/Uffz oder auch der ReFü Auskunft geben können. Wer von GWDL 9 auf GWDL 6 verkürzt hat und dann plötzlich FWDL 9 werden will, dürfte sich das abschminken können. Gabz blöd ist der Dienstherr ja auch nicht  ;D. Im Erlass bezüglich der Wehrdienstverkürzung steht außerdem eindeutig, dass alle die, die an den ursprünglichen 9 Monaten festhalten wollten, weiterhin normale GWDL bleiben und KEINEN FWDL-Zuschlag erhalten. Der einzige Unterschied zum GWDL 6 besteht beim Urlaubsanspruch. Der GWDL 6 hat 6 Tage Anspruch für 6 Monate, der GWDL 9 erhält 20 Tage Urlaub.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen