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Frage zur Grundausbildung

Begonnen von Looptroop, 03. Oktober 2010, 13:35:34

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Looptroop

Hallo,

am kommenden Montag fängt meine Grundausbildung beim Bund an. Ich bin im moment 17 Jahre und habe deshalb eine bestimmte Frage.
Darf ich mit 17 Jahre an Wochenenden die Kaserne verlassen? ??? oder gilt das nur für Volljährige.
Bitte um Antwort  ;)

LG

StOPfr

Da deine Eltern dem Wehrdienst zugestimmt haben, haben sie auch den damit verbundenen Freizeitregelungen zugestimmt. Sonst könntest du z.B. nicht nach Hause fahren.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

ulli76

Bitte nicht für jeden Teilaspekt einen neuen Thread eröffnen!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

#3
wobei bei einem 17 jährigen immer noch das

Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

gilt, das auch vom chef überwacht werden muss

- dh. nix bis 3 uhr morgens in der disse volllaufen lassen, sondern ca 30 min nach 24.00 Uhr beim UvD zurückmelden

(läuft genau so als wie bei einem Lehrling der im ausbildungsbetrieb wohnt - da hat auchde meister dei aufsichtspflicht)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Er könnte aber auch zu entsprechender später Stunde von den Eltern,Freunden, Freundin, Kirchenchor zurückkehren ;)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

nur wenn er in der kaserne bleibt hat die bw den schwarzen peter



fährt er weg - die eltern

die polizei muss doch wissen bei wem sie den aufgriff abliefern muss /darf  ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

RekrKp8

Dies alles gilt natürlich für nach der Grundausbildung. Während dieser gibt es Zapfenstreich, egal wie alt der Rekrut ist.