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ZAW abgebrochen...muss ich jetzt zahlen?

Begonnen von Christoph51, 06. Oktober 2010, 10:40:30

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Christoph51

Moin Kameraden!

Ich habe mal folgende Frage...bin seit 2009 Wiedereinsteller bei der Bundeswehr (SAZ8) im mom aber noch SAZ 4, da Verlängerung nach abgeschlossener ZAW, brach aber diese ca. nach 2/3 der Zeit ab. Somit wurde mir in meiner Stammeinheit mitgeteilt, dass jetzt ein Antrag gestellt wird, mich nach §55 (5), aus der Bundeswehr zu entlassen.
Ich soll jetzt bis morgen meine Stellungnahme zu der ganzen Geschichte niederschreiben und den Abbruch und die Beweggründe erläutern. Meine Beweggründe richten sich hauptsächlich darauf, dass ich meiner schwangeren Verlobten mehr Zeit entgegenbringen will aber nicht kann, dass sonst die ganze Beziehung und das Aufwachsen meines Kindes darunter leiden müssen. Zudem sind noch einige andere Sachen passiert, die mir im Leben gezeigt haben, was mir wirklich wichtig ist und vorallem wer die ganze Zeit hinter mir gestanden hat. Ich will die Bundeswehr nicht verlassen, weil ich vor irgendetwas schiss habe, war auch schon im Ausland, sondern weil ich wiegesagt mehr Zeit meiner Familie widmen will und Zivil etwas erreichen möchte!

Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen bzw. was kostet so ne abgebrochene ZAW?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Christoph

snake99

#1
Werter Kamerad,

ihre Beweggründe sind verständlich, doch meiner Ansicht nach alles andere als ausreichend für einen ZAW Abbruch.

Vor Dienstantritt wurden sie x-fach über ihre Verwendung sowie der damit verbundenen Ausbildung belehrt und wussten somit auf was sie sich einlassen. Das ihnen das alles im Nachhinein nicht "geschmeckt" hat, dafür kann der Dienstherr nichts!

Es gibt genügend andere Soldaten in der Bw, die in ähnlicher Situation stecken wie sie, die jedoch ihrer Verpflichtung gegenüber der Bw trotzdem nachkommen.

Ich denke, dass sie sich vor Dienstantritt zu wenig Gedanken gemacht haben, was es heißt Soldat (SaZ) zu sein, daher haben sie nun die bitteren Konsequenzen dafür zu tragen. Spätestens bei ihrer Vereidigung (Ich schwöre der BRD treu zu dienen ...) hätte ihnen auffallen müssen, dass ein Soldat nicht nur Rechte, sondern auch PFLICHTEN hat ;)

Nach meiner Einschätzung werden sie nun "nur" vorzeitig aus dem Dienst entlassen, doch wenn es wirklich übel läuft, werden sie zusätzlich die Kosten für ihre ZAW ganz oder anteilig zahlen müssen. Wie hoch die Kosten sein werden, hängt wahrscheinlich von der Art ihrer ZAW ab und kann somit nicht pauschal berechnet werden.
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Christian22

Ich finde es schade das Leute die die Chance bekommen haben eine ZAW bei der Bundeswehr zu machen sie dann abbrechen !!!
Diese Chance bekommen nur die wenigsten. Wenn ich diese Chance bekommen hätte würde ich mich echt reinknien damit die Bundeswehr merkt
das richtig entschieden wurde. @Christoph 51: Bitte nicht als Vorwurf sehen.

Mfg 

StOPfr

Zitat von: Christian22 am 06. Oktober 2010, 10:55:41
@Christoph 51: Bitte nicht als Vorwurf sehen.
Als was denn sonst? Als Lob?
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HG MOK

#4
@ StOPfr

Manchmal bekommt man hier aber auch für Kritische anmerkungen ganz schön ein auf den Deckel. ;)

@ Christop51

Sie sind nicht der Einzige Kamerad der eine Schwangere Frau hat oder hatte!

StOPfr

Zitat von: HG MOK am 06. Oktober 2010, 14:08:13
@ StOPfr

Manchmal bekommt man hier aber auch für Kritische anmerkungen ganz schön ein auf den Deckel. ;)
Risiko  :D
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HG MOK

Trotzdem ist meine Meinung zu diesen Fall das er seine ZAW bezahlen sollte und seine Einheit das Kündigungsverfahren durchzieht, für so ein Verhalten kann man kein Verständnis haben.

wolverine

#7
Das Entlassunsverfahren wird durchgezogen: Er erfüllt definitiv die Laufbahnvoraussetzungen nicht und es ist wohl auch in beidersetigem Interesse. Ob hier fahrlässig Bundesvermögen geschädigt wurde ist eine Einzelfallentscheidung und kann hier wohl nicht pauschal beantwortet werden. Es war anscheinend kein Unvermögen sondern gewollter Abbruch (weshalb man es in Erwägung zieht).
Aber bei so einer Einstellung und Perspektive wird die Entscheidung wahrscheinlich egal sein, da in absehbarer Zeit kein vollstreckbares Vermögen zur Verfügung stehen wird.
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mailman

Die ZAW ist ja vor allem dazu da um seinen späteren Dienstposten voll ausfüllen zu können.

Hatten auch einen Fall in der Kompanie der hat die ZAW "geschmissen". Beim ihm war es relativ "günstig" vom Zeitpunkt her, sodaß m.W die Dienstzeit einfach nicht verlängert wurde. Die genauen Hintergründe und ob er zahlen musste weiß ich allerdings nicht.

Allerdings bekam er mehrfach den obengeannten Hinweis das er ohne die ZAW seinen Dienstposten nicht besetzen könne.