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fahnenflucht

Begonnen von gast, 24. März 2006, 23:05:56

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Kobold

Das erinnert mich an den Woodstock Directors Cut, wo der Mann, der die Toilettenhäuschen reingt, erzählt "Yeah, this one´s really great, great people, my son´s here, too, my other one is in the Marines, flyin´ helicopters in the DMZ". Und dann "Uh, look here, a cane, some poor fellow forgot his cane. Poor guy."

Oh, Off Topic.
"We may not like death but death likes us."

TheAdmin

Nur zu Info:

Der Soldat hat eine Wehrstraftat gem. §16 WStG (Fahnenflucht) begangen, da er die Absicht hatte sich dem Wehrdienst dauerhaft zu entziehen.
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe liegen nicht vor.

In solch einem Fall ist der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Einen Ermessensspielraum hat er nicht!

Somit hat der Disziplinarvorgesetzte keinerlei Einfluß auf das Strafmaß. Die disziplinare Ahndung wird er auch nicht übernehmen, da sein Maßnahmenkatalog das nicht hergibt, eine Abgabe an höhere Disziplinarvorgesetzte ist hier angebracht.
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Andi

Ab 21 Tage Disziplinararrest ist man vorbestraft? Darf ich mal lachen? Wo steht das denn bitte? Für die Verhängung eines Disziplinararrestes ist zwar die Zustimmung eines Richters erforderlich, das war es aber auch schon.
Disziplinare Maßnahmen sind Erziehungsmittel und haben keinen Bezug zum Strafrecht! Hier gibt es eine ganz klare Trennung! Allerdings kann ein Richter bei der Bemessung einer etwaigen Strafe feststellen, dass der Soldat bereits mit der disziplinaren Würdigung ausreichend belangt wurde und auf eine Strafe verzichten.

Auf Fahnenflucht wird hier auch niemand prüfen, da dazu eindeutige Indikationen notwendig sind, die kaum nachweisbar sein dürften. Da der Soldat zum ersten mal eigenmächtig abwesend war wird es an sich wohl gar keine strafrechtlichen Konsequenzen geben, insbesondere deshalb, da eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft nur bei eigenmächtiger Abwesenheit im Wiederholungsfall zwingend vorzunehmen ist!

Das ganze gibt ein Donnerwetter vom Chef und vom Kommandeur, wahrscheinlich Disziplinararrest/Ausgangsbeschränkungen. Eine grundsätzliche Zuständigkeit des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten kann ich aber auch nicht erkennen.

Gruß Andi
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TheAdmin

Hi!

Bzgl. Disziplinararrest hast du recht.

Gemäß dem, was der Ausgangsposter geschrieben hat liegen hier die im Gesetz festgehaltenen Gründe zur Anname der Fahnenflucht vor. Da kann man sich in diesem Fall mit den wenigen Infos jedoch streiten. Bei eigenmächtiger Abwesenheit ist es aber möglich das Ganze nicht abzugeben.

Und da der Chef nur Arreste bis zu 7 Tagen verhängen kann, hier aber weit mehr angebracht ist, ist er verpflichtet die Sache wenigstens an den Kommandeur abzugeben.

Ich rede hier von "Pflichten", ein Ermessensspielraum ist hier nur in geringstem Maße gegeben, vor allem, da die Feldjäger schon da waren. Dies impliziert die Meldung eines "Besonderen Vorkommnisses" und daher sind hier mehr Stellen involvier als "nur" die Disziplinarvorgesetzten des Btls.
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Andi

Soweit zur Theorie. Als Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.
Im Normalfall geht auch kaum ein Disziplinarvorgesetzter über die sieben Tage grenze, eben um das ganze im "eigenen Beritt" klären zu können (wenn es überhaupt Disziplinararrest gibt).
Eine Meldung über ein BV muss bei eigenmächtiger Abwesenheit sowieso abgegeben werden, das juckt aber weder in einem Btl, noch in einer Brigade oder einer Division jemanden, das gehört zum Tagesgeschäft. Der Disziplinarvorgesetzte ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig. Da es sich in diesem Fall um einen Dienstälteren Soldaten handelt hakt der Kdr vielleicht nach, das wars aber dann auch schon.

Aus dem Feldjägernähkästchen: In der Regel muss man bei Wiederholungstätern dem DV ziemlich auf die Füße steigen, damit er den Sachverhalt überhaupt an die Staatsanwaltschaft abgibt (was dann sowieso ein "muss" ist, was aber kaum einer weiß), spätestens, wenn man einen Soldaten das vierte oder fünfte Mal "eingesammelt" hat und es den Staatsanwalt überhaupt nicht stört und disziplinare Maßnahmen nicht greifen fragt man sich sowieso, warum man immer wieder Taxi spielt.

Der geschilderte Fall ist einer von vielen und unterscheidet sich nicht von anderen - die Beweggründe liegen meißt im privaten Bereich, wie auch hier, die Konsequenzen der Tat holen die meißten Soldaten dann aber ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Gruß Andi
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Faustrecht00

Einfach nicht antreten?? des will ich garnicht!
Allerdings würde ich finanziell schon schäden davon tragen da ich ja laufende kosten habe, wie viele andere halt auch
desweiteren habe ich nix gegen den Wehrdienst nur will ich erst meinen meisterbrief machen.
Da ich erst seit letztes jahr ausgelernt habe trifft sich des ganz gut mit dem meisterbrief da der nötige lehrnstoff von der berufsschule noch nicht lange her ist.
Des kann doch nicht sein das es keine möglichkeit gibt den wehrdienst zu verschieben

der_stuffz

Du kannst nen Antrag stellen!

Schon mal versucht?

Einfach mal beim KWEA anfragen!

Oscar Golf Mike

@ Faustrecht00

Falls du aus dem Handwerk kommen solltest weißt du schon das du erst entsprechende Gesellenjahre vorweisen musst um
zur Meisterschule zugelassen zu werden.
In meinem Beruf sind es fünf Jahre.

Ihr habt schon gesehen das der Thread uralt ist?
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Fitsch

und sicher ist auch schon bewusst, daß es anderen Männern nicht anders geht.

Gehört zum Gerechtigkeitsgrundsatz daß jeder gesunde männliche Deutsche diesen "Wettbewerbsnachteil" erdulden muß  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

snake99

Kleiner Hinweis:

Dass eigentliche Thread vom User Faustrecht befindet sich mittlerweile hier
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

justice005

#40
Meine Güte, was ist hier in diesem Thread schon für ein Käse geschrieben worden... Allerdings ist hier auch schon sehr viel richtiges geschrieben worden, nur leider geht das wohl unter, daher schreibe ich es auch nochmal.

Wenn die Feldjäger den Soldaten eingefangen haben, dann setzt der Chef ein BV (Besonderes Vorkommnis ab). Das hat einen riesen Verteiler, von der kompanie bis ganz nach oben.... Unter anderem kriegt es auch die Division und dort der Rechtsberater. Der Rechtsberater rüft die Angaben auf dem BV und wenn dort irgendwas nicht schlüssig ist, dann greift er zum Telefon und fragt beim KpChef nach.

Das gilt insbesondere für die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der chef MUSS die sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, denn eigenmächtige Abwesenheit bzw. Fahnenflucht ist eine Katalogtat gemäß ZDv 14/3 B 117 (Abgabeerlass). Daher wird der Chef ganz sicher abgeben.

ZitatAls Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.

Das ist völliger Unsinn (siehe oben).

ZitatIm Normalfall geht auch kaum ein Disziplinarvorgesetzter über die sieben Tage grenze, eben um das ganze im "eigenen Beritt" klären zu können (wenn es überhaupt Disziplinararrest gibt).

Hier wird Stafrecht und Disziplinarrecht durcheinandergeworfen. Klar gibt der Chef meistens nur 7 tage. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Sache nicht an die StA abgegeben wird, wo es ein ganz normales Strafverfahren gibt. Üblich sind in so einem Fall saftige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze, bei einer echten Fahnenflucht (also dem Versuch, sich DAUERHAFT) dem Wehrdienst zu entziehen, gibt es auch Bewährungsstrafen.

Es mag sein, dass es Gelegentlich eine Unsitte der chefs ist, zu meinen, es müsste alles "innerhalb der Kp" bleiben. Damit begibt sich der Chef aber auf sehr dünnes Eis. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein solcher Chef plötzlich selber vor dem Truppendienstgericht wiederfindet. Offen gesagt, gibt es auch nicht mehr viele Chefs, die solches Verhalten deckeln. Letztendlich klappt es ohenhin nicht mehr, sobald ein BV abgesetzt ist.

ZitatEine Meldung über ein BV muss bei eigenmächtiger Abwesenheit sowieso abgegeben werden, das juckt aber weder in einem Btl, noch in einer Brigade oder einer Division jemanden, das gehört zum Tagesgeschäft.

Das ist nicht richtig, siehe oben.

ZitatDer Disziplinarvorgesetzte ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig.

Falsch, der DV MUSS ermitteln, siehe § 32 WDO. Zudem ist er verpflichtet, die Sache an die StA abzugeben. Unabhängig ist er nur in der Maßnahmebemessung am Ende der Ermittlungen. Das hat aber nichts mit einem Strafverfahren zu tun, was davon unabhängig läuft.

ZitatWohlgemerkt: Schon ab 21 Tagen Disziplinararrest ist man vorbestraft ...

Nein. Arrest ist überhaupt keine Strafe, sondern eine Disziplinarmaßnahme. "Strafen" kann nur die ganz normale Justiz (also ein Richter, nachdem Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde), aber nicht ein Vorgesetzter.



Glockman

Meine Anmerkung (bin schon ein paar Jahre dabei...)

Andi hat vollkommen recht!

Der Disziplinarvorgesetzte ermittelt in einem solchen Fall NICHT im Hinblick auf Fahnenflucht, sondern NUR in Richtung Eigenmächtige Abwesenheit. Er prüft sicherlich, ob ggf. Fahnenflucht vorliegt, bei einer Woche ist dies grundsätzlich eher zu verneinen. Der Disziplinarvorgesetzte muss daher auch nicht (beim ersten mal) abgeben - kann dies aber tun, alles andere ist Quatsch, nur bei Fahnenflucht MUSS er abgeben! Dazu ein Zitat aus der ZDv 14/3 i.d.g.F.:Besonders schwere Straftaten, die stets abzugeben sind
==> Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall § 15 WStG
==> Fahnenflucht § 16 Abs. 1 WStG

Dann zum Diszipliarmaß: 7 Tage eigenmächtig abwesend = 7 Tage D-Arrest (meist so praktiziert - wenn der zuständige Richter am Truppendienstgericht dem Antrag so zustimmt). Disziplinar Stufe II (also meist Kommandeur) in der Regel bei richtig grober Eigenmächtiger Abwesenheit oder im Wiederholungsfall (bei den Unbelehrbaren...). Zum Thema 90 Tagessätze, sehr, sehr, sehr selten. Und sie können mir glauben, dass ich schon genügend Fälle als KpFhr, KpChef bzw. auf Btl/DivEbene gesehen habe! Und der Punkt innerhalb der eigenen Verantwortungsebene bleiben, hat NICHTS mit Deckeln zu tun, sondern ganz einfach mit Auftragstaktik (Sichwort: ebenengerecht!). Und ein BV wegen eigenmächtiger Abwesenheit ist ein ganz normaler Ablauf, da gerät NIEMAND großartig in Wallung (außer ggf. der KpChef, der ohne KpFw so ein BV das erste mal alleine absetzten muss...).

Alles andere, was Sie schreiben, ist demzufolge auch nicht richtig/sinnvoll, da sie in Ihrer Argumentation NUR auf die Fahnenflucht abzielen, diese greift zu 99,99% in diesem Fall aber nicht...

Gruß Glockman

StOPfr

Zitat von: Glockman am 18. Oktober 2010, 11:39:28
...Und ein BV wegen eigenmächtiger Abwesenheit ist ein ganz normaler Ablauf, da gerät NIEMAND großartig in Wallung (außer ggf. der KpChef, der ohne KpFw so ein BV das erste mal alleine absetzten muss...).

Gut recherchiert  :D!
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Glockman

Nun ja, damals als junger Oberleutnant und KpFhr gab mir der Chef noch mit, dass alles i.O sei und er jetzt mal zwei Wochen im Urlaub wäre... ::)

Aber dass der Soldat XY ab da an eine Auszeit nehmen wollte wussten wir nicht...  ;)

Und dass der Spieß krank wird auch nicht...  ;D

Andi

Zitat von: justice005 am 15. Oktober 2010, 23:58:00
Meine Güte, was ist hier in diesem Thread schon für ein Käse geschrieben worden... Allerdings ist hier auch schon sehr viel richtiges geschrieben worden, nur leider geht das wohl unter, daher schreibe ich es auch nochmal.

;) Na ja, an sich fügst du noch diversen eigenen Käse hinzu.

Zitat von: justice005 am 15. Oktober 2010, 23:58:00
Wenn die Feldjäger den Soldaten eingefangen haben, dann setzt der Chef ein BV (Besonderes Vorkommnis ab). Das hat einen riesen Verteiler, von der kompanie bis ganz nach oben.... Unter anderem kriegt es auch die Division und dort der Rechtsberater. Der Rechtsberater rüft die Angaben auf dem BV und wenn dort irgendwas nicht schlüssig ist, dann greift er zum Telefon und fragt beim KpChef nach.

Prüft auf was? Wohl zunächst einmal ob er überhaupt zuständig ist und das ist er (zumindest in seiner Funktion als WDA) im Normalfall bei §15 WStG nicht. Ansonsten ist eine Meldung über ein BV nichts anderes als eine Information zuständiger und/oder vorgesetzter Dienststellen über einen für sie für die Führung relevanten Sachverhalt.
Ansonsten wartet der WDA - sofern er nicht als Rechtsberater vom zuständigen DV angefragt wird und er nicht automatisch als WDA zuständig ist - einfach bis er in dem Disziplinarverfahren zuständig wird, nämlich in dem Moment wo er die Unterlagen über das abgeschlossene Disziplinarverfahren auf dem Schreibtisch hat.
Abgesehen davon bekommt die Kommandoebene schon früher Kenntnis über das Stellen eines EA/Fahnenflüchtigen - nämlich durch die Feldjägermeldung. Und vor allem weiß er über den Sachverhalt schon durch das BV bescheid, dass bei der Feststellung der EA/Fahnenflucht abzusetzen ist.

Zitat von: justice005 am 15. Oktober 2010, 23:58:00
Das gilt insbesondere für die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der chef MUSS die sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, denn eigenmächtige Abwesenheit bzw. Fahnenflucht ist eine Katalogtat gemäß ZDv 14/3 B 117 (Abgabeerlass). Daher wird der Chef ganz sicher abgeben.

Wie schon richtig zitiert ist EA nur im Wiederholungsfall zwingend abzugeben. Im Erstfall liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des DV, ob er abgibt oder nicht - im Normalfall erfolgt hier keine Abgabe!

Zitat von: justice005 am 15. Oktober 2010, 23:58:00
ZitatAls Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.

Das ist völliger Unsinn (siehe oben).

Nö, das ist die Realität. ;) Und als Feldjägeroffizier habe ich da umfassenden Einblick in alle Ebenen.

Und die Prüfung auf Fahnenflucht durch RB/DV scheitert in 99,999999999999999999% der Fälle daran, dass die spezifischen Tatbestandsmerkmale nicht mal im Ansatz erkennbar sind, denn hier handelt es sich um eine klar definierte Zielsetzung (dauerhafte Entziehung), die nachgewiesen werden muss. Wenn der Soldat nicht gerade einen Zettel hinterlässt à la "mich seht ihr nie wieder, ich flüchte um nie wieder zurück zu kommen" oder entsprechendes verlauten lässt ist so ein Nachweis quasi unmöglich. Im Normalfall (die vielen neunen von oben) weiß der DV überhaupt nichts über das Motiv des Soldaten und deswegen kann er auch nicht von Fahnenflucht ausgehen.
Wenn dir das neu ist solltest du vielleicht noch mal Grundlagen aufarbeiten, bevor du dich mit Leuten unterhältst denen du ihr Tagesgeschäft erklären willst...

Und zum restlichen "Fachwissen" deinerseits hat Glockman ja schon ausreichend kommentiert...

Andi
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