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Formaler Brief an Disziplinarvorgesetzten

Begonnen von Caged, 22. Oktober 2010, 17:46:52

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Caged

Guten Abend,

Ich soll auf Grund eines KdV-Antrags zwei förmliche Briefe an meinen derzeitigen Disziplinarvorgesetzen schreiben, einen, um zu erklären, dass ich den Kriegsdienst nachträglich verweigern möchte und einen, um Befreiung vom Dienst an der Waffe zu beantragen. Dies ist derzeit unser stellv. KpChef.
Nun habe ich nicht ganz die Ahnung, wie das aussehen muss. Es wurde mir zwar gezeigt, eine Kopie stand mir aber anscheinend nicht zu.

Links oben sollten wohl Einheit, Name, ?Dienstgrad? (oder Vorname?) und PK stehen
Zudem muss ich natürlich die Briefe an den KpChef richten, also praktisch eine Anrede vonwegen

An KpChef ObLt (Name? den ich grade ohnehin nicht wüsste) und dann noch irgend ein Kürzel, o.I.v.d oder sowas.

Ich hoffe jemand kann mir sozusagen einen Musterbrief erstellen oder zeigen und sagen, wie das Kürzel hinten richtig heißen müsste, bin da nämlich grade absolut Ratlos (die Sache ist die, dass ich das ganze Montag abgeben muss)

Gruß
Caged

HG MOK

Sie mal hat Tante Google mir gezeigt.

http://www.friedenspaedagogik.de/themen/kriegsdienstverweigerung__1/wenn_du_bei_der_bundeswehr_bist

Caged

Dass der KdV eigentlich direkt ans KWEA muss ist mir bewusst und das werde ich auch tun, jedoch möchte ich die Situation nicht noch unangenehmer machen, indem ich den Befehl verweigere, diese beiden Briefe zu schreiben (sie dienen ja auch nur dem Zweck, dass ich hoffentlich schneller und "angenehmer" entlassen werden kann), da ich Montag ohnehin ein Gespräch mit dem stellv. KpChef haben werde

wolverine

Im Absender stehen DstGrd, Vorname, Name und PK

Das Kürzel heißt: o. V. i. A. (oder Vertreter im Amt)
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KlausP

Der KDV-Antrag muss nicht direkt an das KWEA geschickt werden. Bei im Dienst befindlichen Antragstellern ist es m.M.n. sogar besser, ihn in der Einheit abzugeben, weil dann der Disziplinarvorgesetzte gleich Kenntnis davon hat. Die Einheit macht nichts anderes, als den Antrag mit einem Eingangsstempel zu versehen, Spieß und Chef zeichnen ab und dann schickt die Einheit den Antrag an das KWEA. Wenn der Chef Kenntnis von dem Antrag hat, MUSS er den Antragsteller anhören und ihn aktenkundig belehren, ob er ihn bis zur Entscheidung des Bundesamtes für den Zivildienst vom unmittelbaren Dienst an der Waffe befreit oder nicht. Hier sollte der Antragsteller schon darlegen, warum für ihn der Waffendienst eine unzumutbare Härte darstellt. Auswirkungen auf die Entscheidung des Bundesamtes hat die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten nicht, von ihm wird auch keine Stellungnahme mehr gefordert (außer bei SaZ/BS - ja, auch das gibt es).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Zitat von: Caged am 22. Oktober 2010, 18:07:02
Dass der KdV eigentlich direkt ans KWEA muss ist mir bewusst und das werde ich auch tun, jedoch möchte ich die Situation nicht noch unangenehmer machen, indem ich den Befehl verweigere, diese beiden Briefe zu schreiben (sie dienen ja auch nur dem Zweck, dass ich hoffentlich schneller und "angenehmer" entlassen werden kann), da ich Montag ohnehin ein Gespräch mit dem stellv. KpChef haben werde

Befehl verweigern ist eine schlechte Idee.

Und mit "schneller" entlassen ist auch so ne Sache. Es dauert eben bis der Antrag durch ist. Darauf hat man keinen Einfluss.

"Unangenehm" wird man es auch nicht haben. Man wird soweit möglich am Dienst teilnehmen, z.B. beim Sport, oder evtl. an Unterrichten.
Wenn die Kp draußen ist kann es auch sein das man als Telefonposten eingsetzt wird.

Caged

#6
Naja, mein Zugführer meinte, dass er vorhabe, mich unabhängig von der Entscheidung des KpChef, weiterhin am Dienst an der Waffe teilnehmen zu lassen. Er sagte, der KpChef könne nur eine "Empfehlung" aussprechen, an die der Zugführer aber nicht gebunden sei.

Btw: Ich habe bisher nur gehört, dass es schneller gehe, den Antrag ans KWEA direkt zu schicken und es ansich sogar ein Beschwerdegrund sein (z.B. an den Wehrbeauftragten gerichtet), wenn man den Befehl erhält, den KdV-Antrag den Dienstweg durch die Einheit gehen zu lassen

Ich zitiere einfach mal von einer anderen Seite

ZitatQuelle: http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=5
Die Zentralstelle KDV hatte sich im Bundesministerium der Verteidigung darüber beschwert, dass einem Soldaten befohlen wurde, den KDV-Antrag unter Einhaltung des Dienstweges in der Truppe und nicht im Kreiswehrersatzamt zu stellen. Das Ministerium antwortete mit folgendem Brief (Auszug):

ZitatBonn, den 20.4.2006

Bundesministerium der Verteidigung
Az: WV I 5 – 24-05-04/E

Sehr geehrter Herr Tobiassen,

...

Im Fall des Grundwehrdienst Leistenden K. habe ich das zuständige Referat im BMVg gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Soldaten, die einen KDV-Antrag gestellt haben oder stellen wollen – und zwar ausdrücklich auch beim ...batallion in S. – künftig entsprechend der Erlasslage behandelt werden, und dass dieser Erlass nicht von jedem x-beliebigen Stabsunteroffizier vorübergehend außer Kraft gesetzt werden kann.

Ich gehe deshalb davon aus, dass sich die von Ihnen geschilderten Unregelmäßigkeiten nicht wiederholen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wenn Vorgesetzte sich über den Erlass des Verteidigungsministeriums hinwegsetzen wollen und befehlen, den KDV-Antrag in der Truppe zu stellen, empfehlen wir eine Beschwerde an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Herrn Reinhold Robbe, Neustädtische Kirchstraße 15, 10117 Berlin, Tel.: 030/726160-0, E-Mail: wehrbeauftragter@bundestag.de

KlausP

1. Der KpChef wird es nicht befehlen, den Antrag in der Kompanie abzugeben (meiner jedenfalls nicht), es kann dann aber passieren, dass er keine Kenntnis über den Antrag erhält und dann den Soldaten evtl. nicht vom Waffendienst befreien kann. Und ja, als Spieß einer AGA-Kompanie ist mir die Erlasslage durchaus bewusst.
2. Was die Aussage des Zugführers angeht: hier befindet er sich auf sehr dünnem Eis. Der KpChef ENTSCHEIDET darüber, ob der Antragsteller weiter an der Waffe ausgebildet wird, mit oder ohne scharfen Schuß oder mit oder ohne Ausbildung im AGSHP. Da ist nix mit "Empfehlung". Berücksichtigt der ZgFhr das nicht, begeht er ein Dienstvergehen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Dieser Zugführer beginge nicht nur enes, sondern gleich mehrere Dienstvergehen, wenn er allgemeine oder auf den Einzelfall bezogene Befehele seines Kompaniechefs und DV lediglich als "unverbindliche Empehlungen" ansähe, die er nach eigenem Ermessen annehmen könne oder nicht. Ein solches Verhalten würde wohl ziemlich schnell vor einem Truppendienstgericht landen und für den Zugführer sogar dazu führen, dass er seine Uniform ausziehen könnte...

TazD

Hier mal eine Möglichkeit eines Anschreibens. Siehe Anhang.

[gelöscht durch Administrator]

ulli76

Übrigens wird der KDV-Antrag nicht daran scheitern, dass Bw-typische Formalien nicht eingehalen wurden.

Wichtig ist, dass drin steht, wer du bist. Wem du schreibst. Worum es geht. Und dann natürlich der sonstige Text.
Ein weiterer Vorteil, wenn es über die Einheit läuft: Die können gleich prüfen, ob die Unterlagen komplett sind- z.B. wird ein Lebenslauf gefordert. Nicht dass sich das Ganze verzögert, weil was fehlt.
Wann du das Schreiben abgibst, ist auch dir überlassen. Du solltest ja in dich gehen und überlegen, ob und warum du nen KDV-Antrag einreichst.

Übrigens: Wir Soldaten sind eher unhöfliche Menschen (zumindest was den Schriftverkehr angeht): Das mit dem Sehr geehrter... und Mit Freundlichen Grüßen... ist in Dienstschreiben nicht üblich. (Aber keiner wird dir den Kopf abreissen, wenn es trotzdem drin ist)
Außerdem wird nur in speziellen Fällen eine Person angeschrieben, sondern die Funktion, die diese Person bekleidet:
Also in deinem Fall KpChef o.V.i.A. (Wenn der Chef im Urlaub ist und der OLt ihn vertritt, bearbeitet der das automatisch, ohne dass man das extra dazu schreiben muss.
Andere Möglichkeit: An das Bundesamt für Zivildienst (oder wer da nu zuständig ist- so genau kenn ich mich da nicht aus) und drunter "auf dem Dienstweg"- dann geht das automatisch über deine Einheit und die leiten das weiter.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

...abgesehen davon: wie in der Bundeswehr ein Schreiben auszusehen hat regelt überraschender Weise eine entsprechende Vorschrift. ;)
the rest is silence...

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ulli76

Joah- mal davon abgesehen. Allerdings steigt bei mir regelmäßig der Blutdruck wenn ich Post von meiner vorgesetzten Dienststelle bekomme. Und Dienstschreiben sind eigentlich deren tägliches Geschäft.

Bei nem Rekruten, der eh keine Karriere bei der "Firma" anstrebt, kann ich erst recht damit leben, wenn er es nach gesundem Menschenverstand macht.
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Caged

So, mein KpChef war wohl zufrieden mit meinen Anschreiben, zumindest hat er nichts dagegen gesagt, generell hatten wir ein nettes Gespräch :P
Ansonsten ist mein KdV-Antrag schon durch und ich darf mir jetzt eine Zivistelle suchen.


ulli76

Huch- wie geht das denn?
Du hast den Antrag doch gerade erst gestellt.
Oder ist die Befreiung vom Umgang mit Schusswaffen durch (das geht schließlich ratz-fatz. Muss ja nur der Chef zustimmen) und der Chef hat gesagt, dass es Sinn macht, sich jetzt schon nach ner Zivi-Stelle umzusehen, damit du die direkt antreten kannst, wenn der KDV-Antrag durch ist?
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