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DSA zum Bestehen der AGA?

Begonnen von Wallenstein, 01. November 2010, 17:47:49

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RekrKp8

Der Lehrgang Grundausbildung schließt ab mit der Zuerkennung der ATN 100 2988, ATB "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)".

Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATB ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" sind folgende:

• erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Einsatzersthelfer A" (Übergangsweise auch noch "Helfer im Sanitätsdienst"

• erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung gem. ZDv 10/6

• Erfüllen der Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2) im scharfen Schuss*

• erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung

Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den zu prüfenden Ausbildungsgebieten voraus.

Nehmen Soldaten im Ausnahmefall an der Rekrutenbesichtigung nicht teil, so kann die ATN dennoch zuerkannt werden, wenn der Rekrut im Verlaufe der Grundausbildung durchweg gute Leistungen gezeigt hat. In solch einem Fall bleibt jedoch unabdingbar, das die Teilnahme an den Schießübungen, an der Sanitätsausbildung, an der Wachausbildung und der Basisausbildung EAKK erfolgreich abgeschlossen wurde.

* Die Teilnahme an den Schulschießübungen ist an Voraussetzungen geknüpft.

ulli76

Mit dem Wiederholen der AGA ist es eigentlich ganz einfach:
Für GWDL ist es grundsätzlich nicht vorgesehen-Ausnahmen bestätigen die Regel
Bei SaZ entscheidet der Disziplinarvorgesetzte der zukünftigen Stammeinheit, ob der Soldat wiederholt oder ob er ihn so haben will und fehlende Inhalte in der Stammeinheit nachgeholt werden können.
Wie´s bei FWDL ist, weiss ich nicht.

Das Wiederholen der AGA kommt schon mal vor- allerdings muss man schon einiges verpasst haben um durchzufallen- in der Regel gibt es innerhalb der AGA genug Wiederholungsmöglichkeiten.
Gibt halt Kameraden, die einfach Pech hatten und am Anfang der AGA für längere Zeit ausgefallen sind und andere, die merkwürdigerweise immer am Tag vor einer Geländeausbildung erkranken (oder am Tag der Ausbildung selber)

Folgen die das Nichtbestehen der AGA haben kann: Z.B. die Nichtbefürwortung eines FWDL-Antrags durch den Disziplinarvorgesetzten bzw. Nichtbefürwortung für die Übernahme zum SaZ.
Bei SaZ kann es im Wiederholungsfall auch zur Entlassung führen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Zitat von: Iceman81 am 02. November 2010, 15:54:53
@justice
Die ATN des Sicherungssoldaten bekommste erst mit der Wach- und Sicherungsausbildung, ich muss es wissen, einige Kameraden und ich durften das 2001 nachholen um im "Kampf gegen den Terror" Die Amikaserne in Schweinfurt zu bewachen.

Normalerweise machste die Sache im Anschluss an die Grundausbildung, außer man kann daran krankheitsbedingt oder weil man gerade auf Kraftfahrausbildung oder sonstwo beordert ist nicht dran teilnehmen. Deswegen muss man die AGA aber nicht komplett wiederholen.

Also 2003 war die Wachausbildung komplett in der AGA integriert inklusive Wachschießen ungefährt nach 1,5 Monaten.

Iceman81

Also 2001, kam die nach der der AGA, also 3ter Monat, ich selbst habe daran nicht Teilgenommen da ich da gerade nach Baumholder abkommandiert war zur KfzPzHaub oder wie sich der Laden da unten nennt, wir mussten die dann irgedendwann zusammen mit irgendwelchen andern Kraftfahrern und GeZi Mogeln, und Dauerkranken irgendwann nachholen 3 Wochen u.a. auch am WE nachholen, nen Nichtbestehen gabs da nicht, man hat dann nen Eintrag ins Schießbuch bekommen auch wenn man absichtlich daneben geschossen hat, nicht das sich einer drücken konte beim Wachschieben. Gibt ja da immer so spezialisten die vor wichtigen "Prüfungen" krank werden.

mailman

Wenn es damals noch eine 2 monatige AGA gab dann war das wohl auch normal.