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Tragen von Orden und Ehrenzeichen

Begonnen von spikehund12, 03. November 2010, 18:43:31

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der_stuffz

@ Schlammtreiber

Das müsste ja prüfbar sein.

@ HG

Dass kann durchaus sein, dass es nach Munster verlegt wurde.

Roland und Gepardt stehend da auch.

Ein Freund von mir wird da bald wieder üben, ich frage ihn einfach mal. ;)

miguhamburg1

Da müssen weder Sie, noch Schlammtreiber etwas prüfen: Da Dienstvorschriften grundsätzlich nichts Gegensätzliches zu bestehenden Gesetzen festlegen dürfen, sondern im Gegenteil die Ausführung (Umsetzung) gesetzlicher Vorgaben für bestimmte Bereiche darstellen, dürfen Sie davon ausgehen, dass es da mittlerweile in diesem Punkt KEINE Änderung gab.

der_stuffz

Hat ja keiner was anderes behauptet.

Es müsste ja prüfbar sein. :)

Meine ZDV ist leider schon sehr alt und deswegen möchte ich persönlich nix falsches sagen :)

schlammtreiber

Zitat von: der_stuffz am 04. November 2010, 15:06:50
Meine ZDV ist leider schon sehr alt und deswegen möchte ich persönlich nix falsches sagen :)

Eben in der alten Version müsste es drin sein (ich hab zuletzt 1999 eine 37/10 in der Hand gehabt)  ;)
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der_stuffz


schlammtreiber

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der_stuffz

Hier das was in der 37/10 steht.

I. Zugelassene Orden und Ehrenzeichen

1. Soldaten dürfen Orden und Ehrenzeichen tragen:
– die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom
26. Juli 19571) zugelassen und in Nr. 2 bis Nr. 7 aufgeführt sind,
– die von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden und in Nr. 8
aufgeführt sind.
2. Des weiteren dürfen Orden und Ehrenzeichen getragen werden, die von einem
Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung, dem
Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet
worden sind sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das
Baltenkreuz 2).
3. Es dürfen Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom 1. August 1934 bis 31.
August 1939 für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, den Luftschutz, das
Feuerwehrwesen und das Grubenwesen gestiftet worden sind sowie die in dieser Zeit
gestifteten staatlichen Dienstauszeichnungen und Treuedienstehrenzeichen getragen
werden.
4. Es dürfen getragen werden Orden und Ehrenzeichen, die in der Zeit vom
1. September 1939 bis zum 8. Mai 1945 von den zuständigen deutschen Stellen für
Verdienste im Zweiten Weltkrieg gestiftet worden sind:
– Eisernes Kreuz 1939 in allen Stufen
– Kriegsverdienstkreuz und Kriegsverdienstmedaille
– Deutsches Kreuz in Gold und Silber
– Ehrenblatt-Spange des Heeres
– Ehrenblatt-Spange der Luftwaffe
– Ehrentafel-Spange der Kriegsmarine
1) BGBl. 1957 I S. 844
2) § 6 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen
ZDv 37/10 Anlage 13/2
– Medaille "Winterschlacht im Osten 1941/1942"
– Nahkampfspange des Heeres in Bronze, Silber und Gold 1)
– Verwundetenabzeichen 1939 1)
– Infanterie-Sturmabzeichen
– Sturmabzeichen (allgemein) 1)
– Panzerkampfabzeichen in Bronze und Silber 1)
– Heeres-Flak-Abzeichen
– Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. durch
Einzelkämpfer
– Tieffliegervernichtungsabzeichen
– Frontflug-Spangen1)
– Nahkampf-Spange der Luftwaffe in Bronze, Silber und Gold 1)
– Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen 1)
– Erdkampfabzeichen der Luftwaffe in fünf Stufen 1)
– Seekampfabzeichen der Luftwaffe
– Kampfabzeichen der Flakartillerie
– U-Boot-Frontspange
– Marine-Frontspange
– Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel in sieben Stufen 1)
– Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel
– U-Boot-Kriegsabzeichen 1939
– Zerstörer-Kriegsabzeichen
– Kriegsabzeichen für Minensuch-, UbootJagd- und Sicherungsverbände
– Kriegsabzeichen für Hilfskreuzer
– Flotten-Kriegsabzeichen
– Schnellboot-Kriegsabzeichen
– Kriegsabzeichen für Marineartillerie
– Abzeichen für Blockadebrecher
– Banden-Kampf-Abzeichen in Bronze, Silber und Gold 1)
– Narvikschild
– Cholmschild
– Krimschild
– Demjanskschild
– Kubanschild
– Ärmelband "Afrika"
– Ärmelband "Kreta"
– Ärmelband "Metz 1944"
– Ärmelband "Kurland"
– Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker
– Scharfschützenabzeichen in drei Stufen 1)
– Ballonbeobachterabzeichen in Bronze, Silber, Gold 1)
– Fallschirmschützenabzeichen des Heeres
– Kraftfahrbewährungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold 1)
1) Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
ZDv 37/10 Anlage 13/3
– Flugzeugführerabzeichen
– Beobachterabzeichen
– Gemeinsames Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen
– Fliegerschützenabzeichen
– Segelflugzeugführerabzeichen
– Fallschirmschützenabzeichen der Luftwaffe
– Fliegererinnerungsabzeichen.
5. Die in Nr. 2 bis Nr. 4 aufgeführten Orden und

HG MOK

Also es dürfte doch heutzutage eigendlich niemanden mehr geben, der im 2. WK einen Orden bekommen hat und noch Aktiv bei der BW ist?!

der_stuffz

Aktiv denke ich mal nicht und auch nicht aktiv bei den Reservisten in DVAG aber vielleicht noch welche auf Einladung und in UTE.

mailman

Heutzutage ja, aber in der Anfangszeit der Bundeswehr, sicherlich.. Da war der Krieg ja auch noch nicht so lange zu Ende.

Holgi33

He, ich habe das Cholmschild hier liegen aus Familienbesitz. Das tragen der Ehrenzeichen ist doch vererbbar?

:D :D :D

Ist nur ein Scherz!

schlammtreiber

Zitat von: der_stuffz am 04. November 2010, 16:21:51
Hier das was in der 37/10 steht.
...
2. Des weiteren dürfen Orden und Ehrenzeichen getragen werden, die von einem
Landesherrn, dem Kaiser, einer Landesregierung, der Reichsregierung, dem
Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten oder mit deren Genehmigung gestiftet
worden sind sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen (Schlesischer Adler) und das
Baltenkreuz 2).
...

Ganz offensichtlich wurde damals sogar für noch ältere Kameraden vorgebaut  :D
Semper Communis
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spikehund12

Hallo zusammen,
mit einem Echo in diesem Ausmaß habe ich nicht gerechnet. Herzlichen Dank für alle Antworten.
Ergo war mein Schwager dann doch nicht so besoffen wie ich angenommen habe.
gruß
spikehund12

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