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Fw d.R. - Voraussetzungen zur Beförderung im TrpDst

Begonnen von Waldemar83, 05. November 2010, 08:29:27

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snake99

In Anbetracht dessen, dass die Bw mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit ab 2011 weiter verkleinert und sogar die Wehrpflicht ausgesetzt werden wird, gehe ich persönlich sehr stark davon aus, dass Laufbahnwechsel im Bereich der Reserve zukünftig immer seltener werden.

Die Masse von beorderten Reservisten üben max. 1-2 Monate pro Kalenderjahr in ihren Dienststellen. Längere WÜ Zeiträume sind Einzelfälle, da a) die betroffenen Arbeitgeber der Reservisten dies nicht genehmigen und b) oftmals die verfügbaren Wehrübungstage in den Truppenteilen sehr gering sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass ein beordeter Reservist im Dienst den Staat eine Menge Mehrkosten im Gegensatz zu einem SaZ oder BS verursacht und die AG's schon heute oftmals mit großen Anstrengungen überredet werden müssen, damit WÜ's überhaupt genehmigt werden. Erst vor kurzem berichteten mir 3 Kameraden von massiven Problemen mit ihren AG's wegen ihrer Reservistentätigkeit (konkret ging es um die Teilnahme an einem mehrwöchigen Laufbahnlehrgang). Einem Kameraden wurde sogar wortwörtlich gedroht: "Wenn sie ihr Bw Engagement nicht auf ihre Freizeit beschränken, finde ich Mittel und Wege sie zu entlassen, dann können sie sich ganz ihrem Hobby Bw widmen und ich habe keine Ausfälle zu kompensieren!". 

Wie ich ebenfalls seitens der SDBw erfuhr, ist mit der geplanten Verkleinerung der Bw natürlich auch eine weitere Reduzierung der DP's in der Reserve verbunden. Ich komme somit zu dem Schluss, dass "der beorderte Reservist" langfristig gesehen mit großer Wahrscheinlichkeit aussterben wird ...
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wolverine

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snake99

#17
Ist nur meine persönliche Einschätzung. Ob es so kommen wird, werden wir ja sehen :)

Das Gesetzte und Vorschriften nicht für die Ewigkeit in Stein gemeisselt sind, haben wir ja bestens am "Gesetz zum Atomausstieg der BRD" gesehen ...
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wolverine

Zitat von: snake99 am 09. November 2010, 16:12:07
Wir dürfen nicht vergessen, dass ein beordeter Reservist im Dienst den Staat eine Menge Mehrkosten im Gegensatz zu einem SaZ oder BS verursacht
Wie kommst Du eigentlich da d´rauf?
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snake99

Rechne ich in meinem Fall Unterhaltssicherung, Fahrgeld, Leistungszuschläge etc. auf, so bekomme ich für eine WÜ wesentlich mehr Geld, als wenn ich in meiner Firma bleiben würde :)

Mein Hausarzt wurde nach seiner abgeschlossenen Arztausbildung ebenfalls im Rahmen der Wehrpflicht beordert. Da er eine Praxis hat, präsentierte er den zuständigen Stellen die Rechnungen für seine WÜ. Nach nur einer WÜ bekam er seine Entlassungsurkunde und hat seither nie wieder etwas von der Bw gehört :)
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wolverine

Das mag im Einzelfall so sein; die große Masse wird aber mit Mindestleistung USG, Wehrsold/Leistungszuschlag und Fahrtkosten üben. Das ist - zumal bei Ledigen - nicht die Welt. Und wenn man dann noch die zivile Ausbildung (z. B. beim angestellten Arzt) hinzurechnet, die die Bw dann quasi oben drauf bekommt. Also denke ich: Einzelfälle und keineswegs verallgemeinerbar.
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der_stuffz

Sinnigerweise beantrage ich nur den Mindestsatz bei der UHS.

Wenn ein Arzt natürlich aus den Vollen schöpft und das Maximum beantragt, dann ist das meist kein Wunder, wenn er dann eine Dankesurkunde bekommt.

Und Leistungszuschlag ist auch nicht gerade die Welt, wenn man bedenkt, dass man sonst nur einen Hungerlohn bekommt beim Bund als Res.

Meiner Meinung nach, dürfen AN und Selbstständige eh zuviel anrechnen lassen.

Finde es nur gerecht, wenn man in etwa den Satz bekommt, den auch ein Aktiver im gleichen Dienstgrad bekommt.

HCRenegade

Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.

der_stuffz

Was meinste denn was ich so verdiene im Monat?

Ich bin da etwas anders als andere.

Ich mache es nicht um Geld zu verdienen Patrik

snake99

Zitat von: HCRenegade am 09. November 2010, 21:37:07
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.

Richtig, so sieht es aus.

Zitat von: der_stuffzIch bin da etwas anders als andere.

Das ist ja nichts neues ... bei ihnen ist immer ALLES anders ;)
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ARMY STRONG

Zitat von: der_stuffz am 09. November 2010, 21:04:05
Sinnigerweise beantrage ich nur den Mindestsatz bei der UHS.
Sorry, aber da bist du meiner Ansicht nach schoen bloed. Deine Kosten laufen weiter und die BW bietet dir an deinen Verdienst weiter zu zahlen, wenn du das nicht annimmst ist dir nicht zu helfen. Was daran "sinnig" sein soll bleibt mir verborgen.
Fakt ist, dass die Bw von dir das Ableisten von Dienst verlangt und dich dafuer bezahlt. Glaubst du, dass du eher befoerdert wirst wenn du auf Geld verzichtest das dir zusteht? Wobei mir schon mal unklar ist wie das technisch laufen soll - du musst ja bei Antritt der WUe eine Verdienstbescheinigung vorlegen nach der deine Bezuege berechnet werden.... hast du diese Verdienstbescheinigung nach unten korrigiert (gefaelscht) oder machst du hier nur auf dicke Hose und bist in Wahrheit Mini-Jobber oder Harzer, der eh nicht mehr als den Mindestsatz bekommt?

snake99

Kleine Korrektur ... der "Gehaltsausfall" wird von der kommunalen Unterhaltssicherungsbehörde übernommen.
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hbmaennchen

Wer nur den Mindestsatz beantragt, muß keinerlei Nachweis vorlegen - das kann man zB machen, wenn der Steuerbescheid des Vorjahres noch nicht da ist, nach dem der Tagessatz im Normalfall berechnet wird, und den Steuerbescheid später nachreichen. Eine Verdienstbescheinigung (des Arbeitgebers) muß ich im Media-Markt vorlegen, wenn ich auf Pump kaufen will, aber weder bei Antritt der Wehrübung noch bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Die wollen wie gesagt den Steuerbescheid des Vorjahres um das Einkommen/Tag zu berechnen. Da die Mindestleistung aber JEDEM Wehrübenden zusteht, muss für diese gar nichts eingereicht werden.

ARMY STRONG

Danke fuer die Korreckturen, meine letzte WUe ist schon 3 Jahre, daher war mir der Prozess nicht mehr so gelaeufig.  :)

Mir ging es ja auch mehr um das Grundsaetzliche. Ich sehe nicht ein, dass ich mich als Wehruebender absichtlich schlechter stellen soll als ein SaZ oder BS der den gleichen Dienst tut. Wenn ich uebe, dann (zumindest in meinem Fall) als Spezialist. Die Bw fragt bei mir an und ich leiste dann meinen Dienst. Die Bw (mit Unterstuetzung der Unterhaltssicherungsbehoerde) kompensiert meinen Verdienstausfall und legt als "kleines Dankeschoen" den Wehrsold sowie freie Verpflegung obendrauf. Das ist akzeptabel und "sehr nett"  :) von der BW (und natuerlich der Unterhaltsicherungsbehoerde).

snake99

@hbmännchen

Selbstständige müssen den Steuerbescheid der USB vorlegen ... bei Angestellten wird das fällige Arbeitsentgeld AG-seitig eingetragen und dann der USB gemeldet. Sofern jedoch zu große plötzliche Gehaltssprünge gemeldet werden, kann die USB zur weiteren Prüfung alte Gehaltsabrechnungen verlangen.

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