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Einschätzung....

Begonnen von Taylor, 18. November 2010, 20:59:02

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Taylor

Ok erstmal ich heule ungern bin aber im moment etwas unzufrieden


Also Erstmal den Sachverhalt.....


Ich bin HG (UA)
Wiedereinsteller mit 2,5 jahren Dienstzeit.

Also....

Mein ZugFührer schätzt mich ständig vor dem ganzen Zug ein, heute z.B. habe ich vergessen eine Sicherung in einer Kabine zu wechseln (was ich eigentlich ja auch gar nicht darf )
Am Ende meinte er (nur wegen diesen kleinen vorfall) das nur als HG ansieht und selbst wenn ich Uffz werde er mich wie ein HG behanldeln würde.
Und mehrfach hat er auch damit gedroht (als ZugFührer ) das er mich rausschmeissen würde (Spieß hat schon gesagt das ich mir da mal keine gedanken machen solle).

Trotzdem ist es eine frechheit wie er auftritt, er glaubt er ist Kommandeur .
Na ja das kann man hier natürlich alles nicht beschreiben will ich auch gar nicht weil hier dann ja nur eine Meinung stehen würde

Meine Frage ist ja: Darf er ich vor dem ganzen Zug so einschätzen oder verstößt er da gegen Vorschriften? würde ich mal interessieren um auch mal ein bisschen zurück zu schiessen

Danke für jede antwort

HG MOK

kritisiert er Sie vor der ganzen Truppe wenn Sie fehler machen?

Taylor

Zitat von: HG MOK am 18. November 2010, 21:02:27
kritisiert er Sie vor der ganzen Truppe wenn Sie fehler machen?



Ja eigentlich immer vor dem gesammten Zug, zum teil droht er bei kleinigkeiten auch damit mich rauszuwerfen.

HG MOK

Er droht vor der versammelten Mannschaft Sie rauszuwerfen?

versuchen ein pers. gespräch mit den Herren zu führen und das ansprechen das Ihnen das nicht gefällt.
wenn das nicht hilft schreiben Sie eine Beschwerde über diesen blöden Vogel!

Timid

Was heißt "zurückschießen"? Wenn du glaubst, dass du von deinem Vorgesetzten "unrichtig" behandelt wurdest, kannst du das in Form einer Beschwerde an den Disziplinarvorgesetzten melden, der wird sich der Sache dann annehmen müssen. Wahlweise gäbe es, als Eskalationsstufen vor der Beschwerde, nochmal ein Gespräch unter vier oder sechs (mit VP) Augen mit dem Zugführer.

Wirklich koscher klingt eine solche Behandlung jedenfalls nicht ...
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Taylor

Zitat von: HG MOK am 18. November 2010, 21:14:51
Er droht vor der versammelten Mannschaft Sie rauszuwerfen?

versuchen ein pers. gespräch mit den Herren zu führen und das ansprechen das Ihnen das nicht gefällt.
wenn das nicht hilft schreiben Sie eine Beschwerde über diesen blöden Vogel!

Erstmal Danke für die schnelle Antwort....

Also reden haben wir alle (inklusive der Kp Führung) aufgegeben denn er legt sich wirklich mit jeden in der Kp an, beim Kommandeur ist er natürlich brav :)

Also Beschwerde schreiben wollte ich nicht da ich ja UA bin und noch 7,5 Jahre mit ihm auskommen muss :(
Ich dachte eher an ein Gespräch mit dem Spieß, nur bin ich mir nicht sicher ob es verboten ist jemanden vor versammelter Mannschaft einzuschätzen. :(

HG MOK



Timid

Zitat von: Taylor am 18. November 2010, 21:20:48Also Beschwerde schreiben wollte ich nicht da ich ja UA bin und noch 7,5 Jahre mit ihm auskommen muss :(

Ja und? Wenn deine Vorwürfe so zutreffen (was dann ja sicherlich Dritte aus dem Zug bestätigen können, bzw. das mögliche Fehlverhalten des Zugführers), dann bestehen bei dem Kameraden wohl einige Ausbildungsdefizite bei der Menschenführung. Die wird er dann aber vermutlich auch die kommenden 7,5 Jahre nicht ablegen ...

ZitatIch dachte eher an ein Gespräch mit dem Spieß, nur bin ich mir nicht sicher ob es verboten ist jemanden vor versammelter Mannschaft einzuschätzen. :(

Was heißt denn bitte "einschätzen"?

Ein Gespräch mit dem Spieß kann man, speziell wenn er von den Äußerungen mit dem Rausschmeißen eh schon weiss, natürlich auch noch als weitere Eskalationsstufe einbauen.
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Taylor

Zitat von: Timid am 18. November 2010, 21:33:04
Zitat von: Taylor am 18. November 2010, 21:20:48Also Beschwerde schreiben wollte ich nicht da ich ja UA bin und noch 7,5 Jahre mit ihm auskommen muss :(

Ja und? Wenn deine Vorwürfe so zutreffen (was dann ja sicherlich Dritte aus dem Zug bestätigen können, bzw. das mögliche Fehlverhalten des Zugführers), dann bestehen bei dem Kameraden wohl einige Ausbildungsdefizite bei der Menschenführung. Die wird er dann aber vermutlich auch die kommenden 7,5 Jahre nicht ablegen ...

ZitatIch dachte eher an ein Gespräch mit dem Spieß, nur bin ich mir nicht sicher ob es verboten ist jemanden vor versammelter Mannschaft einzuschätzen. :(

Was heißt denn bitte "einschätzen"?

Ein Gespräch mit dem Spieß kann man, speziell wenn er von den Äußerungen mit dem Rausschmeißen eh schon weiss, natürlich auch noch als weitere Eskalationsstufe einbauen.


Ja, nur der Spieß ist auch extrem locker, er lässt sich ja selbst von ihm hinterm rücken beleidigen :(

Nur ich denke er würde nur belehrt werden, was ihm wohl total egal wäre, oder bekommt man da empfindlichere Strafen?


hbmaennchen

Als UA wirst Du doch wissen, welche Möglichkeiten Du hast?

Mit "zurückschießen", quasi um das im eigenen Bereich zu klären (weil Du ja meinst, Du müsstest noch 7.5 Jahre mit dem ZgFhr auskommen) wirst Du eher den Kürzeren ziehen - das wird ihn, so wie Du ihn schilderst, wenig beeindrucken.

Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, und nicht das Gefühl hast, ein persönliches Gespräch mit dem ZgFhr, VP oder anderen Vorgesetzten (Spieß, KpChef) könnte Dir helfen, dann nimm die Werkzeuge, die der Dienstherr Dir an die Hand gibt: Beschwerde und als Eskalation die Eingabe an den Platz der Republik.

Dem ZgFhr irgendeine Dienstvorschrift um die "Ohren zu hauen", die man Dir im Internet genannt hat und in der Du mutmasslich nicht sattelfest bist, wird Dir IMHO nicht helfen.

Timid

Zitat von: Taylor am 18. November 2010, 21:37:25Nur ich denke er würde nur belehrt werden, was ihm wohl total egal wäre, oder bekommt man da empfindlichere Strafen?

"Strafen" sowieso nicht. Es sei denn, das Ganze würde vor Gericht entschieden ...

Die Bundeswehr bzw. der entsprechende Disziplinarvorgesetzte straft nicht, sonder hat andere Mittel, nämlich die erzieherischen und Disziplinarmaßnahmen. Was das alles umfassen kann, sollte bei einem angehenden Uffz und Wiedereinsteller ja eigentlich bekannt sein?!

Und wenn ihm die entsprechende Maßnahme "egal" ist bzw. er danach genauso weitermacht wie bisher (oder schlimmer), dann kann man eine neue Beschwerde schreiben, dann wird er gegebenenfalls eine "höhere" Maßnahme erhalten, usw.. Oder man wendet sich mal an den Wehrbeauftragten.
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Taylor

Na für's Gericht ist e doch nicht so schlimm :)
Ich denke ich kneife einfach mal die Arschbacken zusammen und gehe morgen zum Spieß.

Nee kenne mich noch nicht so aus da ich vorher in der DSO war, da gab es sowas nicht :).
Und ich habe erst ab Montag UL1 und konnte mich nur mit selbststudium nach dienst drauf vorbereiten denn im Dienst ist Halle fegen wichtiger :D
Na ja wohl ein bekanntes Problem in Einheiten die nicht wirklich viel zu tun haben.

Danke für die antworten :

Timid

Zitat von: Taylor am 18. November 2010, 22:00:56Nee kenne mich noch nicht so aus da ich vorher in der DSO war, da gab es sowas nicht :).

???  :o  Der Erlass erzieherische Maßnahmen und die Wehrdisziplinarordnung sind fester Bestandteil jeder AGA! Zudem im Reibert oder im Internet nachzulesen!
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Taylor

Zitat von: Timid am 18. November 2010, 22:05:26
Zitat von: Taylor am 18. November 2010, 22:00:56Nee kenne mich noch nicht so aus da ich vorher in der DSO war, da gab es sowas nicht :).

???  :o  Der Erlass erzieherische Maßnahmen und die Wehrdisziplinarordnung sind fester Bestandteil jeder AGA! Zudem im Reibert oder im Internet nachzulesen!



Achso meinst du das, ich hatte es jetzt eher auf meine Frage bezogen (ob es verboten ist Untergeben vor versammelter Mannschaft negativ einzuschätzen) :)

Klar ich habe auch vor knapp ein Jahr zum Wehrbeauftragten geschrieben, nur waren da die gründe schon sehr viel höher :)

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